Mittwoch, 25. Januar 2006
Die Diskriminationsbeauftragte spricht
che2001, 17:00h
Zur Diskussion um die Deutschpflicht an einer Berliner Schule erklärt
die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer:
Spracherwerb findet nicht allein im Unterricht statt. Der Beschluss von
Berliner Schulen, Deutsch auf dem gesamten Schulgelände vorzuschreiben,
ist daher eine begrüßenswerte Maßnahme, die meine Unterstüzung findet.
Gerade an Schulen mit einem hohen Anteil von Migrantenkindern ist diese
Selbstverpflichtung angemessen, um das sprachliche Lernumfeld zu
erweitern und Deutsch im Alltag der Schülerinnen und Schüler stärker zu
verankern. Ja zu Deutsch im gesamten schulischen Leben heißt auch Ja zur
Integration. Gute Deutschkenntnisse sind nicht nur eine
Grundvoraussetzung für die Verständigung von Kindern und Jugendlichen
mit unterschiedlicher Familiensprache untereinander; sie stellen auch
eine bessere Bildung sicher. Das hier ein richtiger Weg beschritten
wird, zeigt die Akzeptanz dieser Regelung bei den Schülerinnen und
Schülern wie bei den Eltern. Es würde mich freuen, wenn dieses Bespiel
Schule macht.
Mit freundlichen Grüßen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration. Böhmer macht hier nach ihrer Befürwortung des Muslimtests den logischen nächsten. Es mag ja richtig sein, dass es mit der Integration im Argen liegt und dass allzu viele ausländische Kinder Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben. Ob aber ein Verbot der eigenen Sprache der Weg zur Lösung ist, erscheint doch mehr als zweifelhaft. Mir scheint das
eher in dieser Tradition zu stehen:
(zitiert aus der Welt, die nicht im Verdacht steht, links zu sein)
"Der Lehrer schlug mich jeden Morgen, wenn ich in die Schule kam, weil
ich Kurdisch sprach. Was auch sonst? Ich konnte in der ersten Klasse
noch kein Türkisch."
Die Forderung von KurdInnen nach muttersprachlichem Unterricht wurde von
der türkischen Regierung zeitweise als "terroristisch" diffamiert und
die Verhaftung all derer gefordert, die dergleichen Forderungen oder
Anträge stellen.
Während der chinesischen Besatzung Tibets war die tibetische Sprache
zeitweise verboten. Heute darf sie wieder benutzt werden, Amts- und
Unterrichtssprache ist aber weiterhin Chinesisch.
Im Zarenreich waren die ukrainische und die weissrussische Sprache
verboten. In der Sowjetunion unter stalinistischer Herrschaft wurde den
Juden der Gebrauch der hebräischen Sprache verboten. Unter der
Francodiktatur war in Spanien die baskische und die katalanische Sprache
verboten.
Ein Verbot der sorbischen Sprache in den Zentren der Elbslawen um
Zwickau, Bernburg, Leipzig und Altenburg datiert auf die Jahre 1293 bzw.
1327. Auch in der Nazizeit hing dort in Schulen das Schild: Hier
wird nur deutsch gesprochen, den Kindern wurde die sorbische Sprache
verboten.
In der DDR war den Rockbands ggf. die Benutzung der englischen
Sprache verboten, damit der Rock zur sozialistischen
Persönlichkeitsentwicklung beitrage.
Der bundesdeutschen Verfassung sind solche Verbote fremd, "Art. 3 GG:
Niemand darf wegen ... seiner Sprache... benachteiligt oder
bevorzugt werden." Das bayerische Kultusministerium kritisierte die von
Böhmer vorgeschlagene Regelung denn auch als unzulässige Einschränkung
der Persönlichkeitsentfaltung.
die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer:
Spracherwerb findet nicht allein im Unterricht statt. Der Beschluss von
Berliner Schulen, Deutsch auf dem gesamten Schulgelände vorzuschreiben,
ist daher eine begrüßenswerte Maßnahme, die meine Unterstüzung findet.
Gerade an Schulen mit einem hohen Anteil von Migrantenkindern ist diese
Selbstverpflichtung angemessen, um das sprachliche Lernumfeld zu
erweitern und Deutsch im Alltag der Schülerinnen und Schüler stärker zu
verankern. Ja zu Deutsch im gesamten schulischen Leben heißt auch Ja zur
Integration. Gute Deutschkenntnisse sind nicht nur eine
Grundvoraussetzung für die Verständigung von Kindern und Jugendlichen
mit unterschiedlicher Familiensprache untereinander; sie stellen auch
eine bessere Bildung sicher. Das hier ein richtiger Weg beschritten
wird, zeigt die Akzeptanz dieser Regelung bei den Schülerinnen und
Schülern wie bei den Eltern. Es würde mich freuen, wenn dieses Bespiel
Schule macht.
Mit freundlichen Grüßen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration. Böhmer macht hier nach ihrer Befürwortung des Muslimtests den logischen nächsten. Es mag ja richtig sein, dass es mit der Integration im Argen liegt und dass allzu viele ausländische Kinder Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben. Ob aber ein Verbot der eigenen Sprache der Weg zur Lösung ist, erscheint doch mehr als zweifelhaft. Mir scheint das
eher in dieser Tradition zu stehen:
(zitiert aus der Welt, die nicht im Verdacht steht, links zu sein)
"Der Lehrer schlug mich jeden Morgen, wenn ich in die Schule kam, weil
ich Kurdisch sprach. Was auch sonst? Ich konnte in der ersten Klasse
noch kein Türkisch."
Die Forderung von KurdInnen nach muttersprachlichem Unterricht wurde von
der türkischen Regierung zeitweise als "terroristisch" diffamiert und
die Verhaftung all derer gefordert, die dergleichen Forderungen oder
Anträge stellen.
Während der chinesischen Besatzung Tibets war die tibetische Sprache
zeitweise verboten. Heute darf sie wieder benutzt werden, Amts- und
Unterrichtssprache ist aber weiterhin Chinesisch.
Im Zarenreich waren die ukrainische und die weissrussische Sprache
verboten. In der Sowjetunion unter stalinistischer Herrschaft wurde den
Juden der Gebrauch der hebräischen Sprache verboten. Unter der
Francodiktatur war in Spanien die baskische und die katalanische Sprache
verboten.
Ein Verbot der sorbischen Sprache in den Zentren der Elbslawen um
Zwickau, Bernburg, Leipzig und Altenburg datiert auf die Jahre 1293 bzw.
1327. Auch in der Nazizeit hing dort in Schulen das Schild: Hier
wird nur deutsch gesprochen, den Kindern wurde die sorbische Sprache
verboten.
In der DDR war den Rockbands ggf. die Benutzung der englischen
Sprache verboten, damit der Rock zur sozialistischen
Persönlichkeitsentwicklung beitrage.
Der bundesdeutschen Verfassung sind solche Verbote fremd, "Art. 3 GG:
Niemand darf wegen ... seiner Sprache... benachteiligt oder
bevorzugt werden." Das bayerische Kultusministerium kritisierte die von
Böhmer vorgeschlagene Regelung denn auch als unzulässige Einschränkung
der Persönlichkeitsentfaltung.
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strappato,
Mittwoch, 25. Januar 2006, 17:15
Danke. Bisher hat man ja zu dem Vorschlag: "Hier wird deutsch gesprochen" nur positive Stimmen gehört.
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auch-einer,
Donnerstag, 26. Januar 2006, 12:22
tiefer hängen.
die berliner schule mit dem schild: "die schulsprache ist deutsch. die verwendung anderer sprachen ist, ausser im fremdsprachlichen unterricht, auf dem schulgelände nicht gestattet. der direktor." scheint mir eher ein ausdruck nackter verzweiflung, als der zwangsgermanisierung unschuldiger, grossaugiger, ahnungsloser immigrantenkinder zu sein. es muss etwas getan werden, es soll nichts kosten, es soll gut aussehen; immerhin, ausreichend resonanz hat die sache schon gefunden.
was wohl, abgesehen vom fremdsprachlichen unterricht, nicht so recht bedacht wurde: welche sanktionen haben lehrkörper und schulleitung denn, ihr sprachgebot durchzusetzen?
hundertmal schreiben: ich soll in der schule deutsch sprechen?
eine stunde nachsitzen, und dabei das lied von der glocke auswendig lernen?
für wiederholungstäter schulverweis?
im augenblick der durchsetzung dürften dann verfassungsrechtliche überlegungen diese durchsetzung verhindern. wer etwas einführen will, ohne es durchsetzen zu können, macht sich lächerlich. für wie dumm halten die ihre schüler eigentlich?
scheint mir eher gegen die fachliche kompetenz des betreffenden schuldirektors und seiner vorgesetzten behörde zu sprechen.
die berliner schule mit dem schild: "die schulsprache ist deutsch. die verwendung anderer sprachen ist, ausser im fremdsprachlichen unterricht, auf dem schulgelände nicht gestattet. der direktor." scheint mir eher ein ausdruck nackter verzweiflung, als der zwangsgermanisierung unschuldiger, grossaugiger, ahnungsloser immigrantenkinder zu sein. es muss etwas getan werden, es soll nichts kosten, es soll gut aussehen; immerhin, ausreichend resonanz hat die sache schon gefunden.
was wohl, abgesehen vom fremdsprachlichen unterricht, nicht so recht bedacht wurde: welche sanktionen haben lehrkörper und schulleitung denn, ihr sprachgebot durchzusetzen?
hundertmal schreiben: ich soll in der schule deutsch sprechen?
eine stunde nachsitzen, und dabei das lied von der glocke auswendig lernen?
für wiederholungstäter schulverweis?
im augenblick der durchsetzung dürften dann verfassungsrechtliche überlegungen diese durchsetzung verhindern. wer etwas einführen will, ohne es durchsetzen zu können, macht sich lächerlich. für wie dumm halten die ihre schüler eigentlich?
scheint mir eher gegen die fachliche kompetenz des betreffenden schuldirektors und seiner vorgesetzten behörde zu sprechen.
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che2001,
Donnerstag, 26. Januar 2006, 14:33
Ich glaube ja auch nicht an den Erfolg der Zwangsgermanisierung, sondern fürchte nur, dass da eine Denke dahintersteht, die so etwas will. Im Übrigen gebe ich Dir völlig recht, wenn Du Hilflosigkeit der Politik konstatierst. Alles, was helfen würde, würde viel Geld kosten, da liegt der Hase im Pfeffer.
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booooster,
Donnerstag, 26. Januar 2006, 15:40
Das war angeblich auf Wunsch der Eltern und Schüler...
Also, wenn ich neulich im Radio richtig verstanden habe, dann war das eine Initiative der Eltern und Schüler. Oder war es im Heute-Journal?
Wenn dem so ist: Dies ist -noch- ein -fast- freies Land.
Aber ich gebe zu. Im ersten Moment habe ich auch geschluckt und mich gefragt, ob sich da nicht jemand einen verfrühten Aprilscherz erlaubt.
Wenn dem so ist: Dies ist -noch- ein -fast- freies Land.
Aber ich gebe zu. Im ersten Moment habe ich auch geschluckt und mich gefragt, ob sich da nicht jemand einen verfrühten Aprilscherz erlaubt.
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