Mittwoch, 16. Mai 2007
ES GIBT MILLIONEN VON AHMEDS... ICH BIN AHMED!!!
che2001, 16:09h
Weitergabe eines Aufrufs der Flüchtlings-Selbsthilfeorganisation "The Voice":
Residenzpflicht vor Gericht - III. Installation Montag, den 25. Juni 2007
13 Uhr Amtsgericht Gotha Justus-Perthes-Str. 2
Die Sünden gegen die Hoffnung sind die einzigen Sünden, die weder
entschuldigt werden können noch uns zum Kapitulieren bringen dürfen.
Eduardo Galeano
Am 25. Juni 2007, wird das rassistiche Sondergesetz für Flüchtlinge, die
sogennante Residenzpflicht, auf die Anklagebank sitzen und verurteilt
werden, denn gegen den Flüchtlingsaktivisten Ahmed Sameer, Mitglied von The
VOICE Refugee Forum, wurde Strafanzeige gestellt. Der Palästinenser, der
2006 durch den Jenaer Preis für Zivilcourage für seinen Widerstand gegen
das Residenzpflicht-Gesetz ausgezeichnet wurde, wird nun ein drittes Mal vor
Gericht stehen müssen, um die Residenzpflicht anzuklagen. Im Dezember wies
das Landgericht Erfurt die Anschuldigungen gegen ihn zurück.
(siehe: http://www.labournet.de/solidaritaet/residenz.html) Jetzt soll er
ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen.
Der Grund? Weil Ahmed Sameer im Rahmen verschiedener Aktivitäten des
AntiLager Netzwerks an Protesten gegen die menschenverachtende Politik
gegenüber Flüchtlinge und MigrantInnen teilgenommen und sie mitorganisiert
hat. Deswegen soll er bestraft werden. Doch stattdessen werden wir mit ihm
ihre Unmenschlichkeit laut und unaufhörlich anklagen, denn WIR SIND ALLE
AHMED!!!
Das Residenzpflichtgesetz stammt aus einer Zeit, an die viele Deutsche nicht
mehr erinnert werden möchten. Schon 1938 gab es eine
Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nummer 132. In Paragraf
1 und 2 der Verordnung wurde festgelegt, dass Ausländer, die ihre Landkreise
ohne behördliche Genehmigung verlassen, mit eine Strafe von 150 Reichsmark
und / oder Gefängnis bestraft werden.
Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass
ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln, vor denen ich aus
Jenin geflohen bin.
Dieses Gesetz ist ungerecht und ich sehe es als meine Verantwortung gegen
Ungerechtigkeit und Unterdrückung überall und jederzeit zu kämpfen,
ungeachtet von wo sie ausgehen und in welcher Form sie auftreten. Die wahren
Werte jeder Gesellschaft liegen in ihrem Festhalten an der Freiheit der
Menschen, die diese Gesellschaft ausmachen.
Mein ganzes Leben lang habe ich niemals an einem Ort gewohnt, wo mein Recht
als menschliches Wesen respektiert worden wäre. Doch niemals habe ich
derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe immer Widerstand
geleistet und dagegen angekämpft.
Bewegungsfreiheit kann nicht ungerechterweise einer Gruppe von Personen
verweigert werden, die keine Kriminellen sind lediglich aufgrund ihres
sozialen und rechtlichen Status. Das Recht auf Bewegungsfreiheit muss
notwendigerweise blind sein gegenüber den Vorurteilen von Hautfarbe, Rasse,
Geschlecht, Religion und soziokultureller und politischer Neigungen, denn
eine Gesellschaft, in der einzelne nicht frei sind, ist eine Gesellschaft,
in der keiner frei ist.
Ich werde jedes friedvolle Mittel in Anspruch nehmen, um meine Überzeugung
gegen die Residenzpflicht und für ihre Abschaffung zum Ausdruck zu bringen.
Niemals habe ich derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe
immer Widerstand geleistet und dagegen angekämpft. (Ahmed Sammer)
Die Kampagne braucht Unterstützung! Bitte spenden an (Stichwort ich bin
Ahmed):
Förderverein The VOICE e.V., Kto.Nr.: 140 061, BLZ: 260 500 01, Sparkasse
Göttingen
Residenzpflicht vor Gericht - III. Installation Montag, den 25. Juni 2007
13 Uhr Amtsgericht Gotha Justus-Perthes-Str. 2
Die Sünden gegen die Hoffnung sind die einzigen Sünden, die weder
entschuldigt werden können noch uns zum Kapitulieren bringen dürfen.
Eduardo Galeano
Am 25. Juni 2007, wird das rassistiche Sondergesetz für Flüchtlinge, die
sogennante Residenzpflicht, auf die Anklagebank sitzen und verurteilt
werden, denn gegen den Flüchtlingsaktivisten Ahmed Sameer, Mitglied von The
VOICE Refugee Forum, wurde Strafanzeige gestellt. Der Palästinenser, der
2006 durch den Jenaer Preis für Zivilcourage für seinen Widerstand gegen
das Residenzpflicht-Gesetz ausgezeichnet wurde, wird nun ein drittes Mal vor
Gericht stehen müssen, um die Residenzpflicht anzuklagen. Im Dezember wies
das Landgericht Erfurt die Anschuldigungen gegen ihn zurück.
(siehe: http://www.labournet.de/solidaritaet/residenz.html) Jetzt soll er
ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen.
Der Grund? Weil Ahmed Sameer im Rahmen verschiedener Aktivitäten des
AntiLager Netzwerks an Protesten gegen die menschenverachtende Politik
gegenüber Flüchtlinge und MigrantInnen teilgenommen und sie mitorganisiert
hat. Deswegen soll er bestraft werden. Doch stattdessen werden wir mit ihm
ihre Unmenschlichkeit laut und unaufhörlich anklagen, denn WIR SIND ALLE
AHMED!!!
Das Residenzpflichtgesetz stammt aus einer Zeit, an die viele Deutsche nicht
mehr erinnert werden möchten. Schon 1938 gab es eine
Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nummer 132. In Paragraf
1 und 2 der Verordnung wurde festgelegt, dass Ausländer, die ihre Landkreise
ohne behördliche Genehmigung verlassen, mit eine Strafe von 150 Reichsmark
und / oder Gefängnis bestraft werden.
Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass
ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln, vor denen ich aus
Jenin geflohen bin.
Dieses Gesetz ist ungerecht und ich sehe es als meine Verantwortung gegen
Ungerechtigkeit und Unterdrückung überall und jederzeit zu kämpfen,
ungeachtet von wo sie ausgehen und in welcher Form sie auftreten. Die wahren
Werte jeder Gesellschaft liegen in ihrem Festhalten an der Freiheit der
Menschen, die diese Gesellschaft ausmachen.
Mein ganzes Leben lang habe ich niemals an einem Ort gewohnt, wo mein Recht
als menschliches Wesen respektiert worden wäre. Doch niemals habe ich
derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe immer Widerstand
geleistet und dagegen angekämpft.
Bewegungsfreiheit kann nicht ungerechterweise einer Gruppe von Personen
verweigert werden, die keine Kriminellen sind lediglich aufgrund ihres
sozialen und rechtlichen Status. Das Recht auf Bewegungsfreiheit muss
notwendigerweise blind sein gegenüber den Vorurteilen von Hautfarbe, Rasse,
Geschlecht, Religion und soziokultureller und politischer Neigungen, denn
eine Gesellschaft, in der einzelne nicht frei sind, ist eine Gesellschaft,
in der keiner frei ist.
Ich werde jedes friedvolle Mittel in Anspruch nehmen, um meine Überzeugung
gegen die Residenzpflicht und für ihre Abschaffung zum Ausdruck zu bringen.
Niemals habe ich derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe
immer Widerstand geleistet und dagegen angekämpft. (Ahmed Sammer)
Die Kampagne braucht Unterstützung! Bitte spenden an (Stichwort ich bin
Ahmed):
Förderverein The VOICE e.V., Kto.Nr.: 140 061, BLZ: 260 500 01, Sparkasse
Göttingen
... comment
lebemann,
Mittwoch, 16. Mai 2007, 16:44
Was steht eigenlich im Residenzpflichtgesetz so drin ? Just asking.
Ahmed kann man leider kaum ernst nehmen. Wer sich entblödet derartigen Wortmüll abzusondern : "...Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln, vor denen ich aus Jenin geflohen bin...." hat ein grundliegendes Problem mit seiner Optik und würde auch im Paradies auf Erden stets unzufrieden sein.
Ahmed kann man leider kaum ernst nehmen. Wer sich entblödet derartigen Wortmüll abzusondern : "...Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln, vor denen ich aus Jenin geflohen bin...." hat ein grundliegendes Problem mit seiner Optik und würde auch im Paradies auf Erden stets unzufrieden sein.
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che2001,
Mittwoch, 16. Mai 2007, 21:57
Im Residenzpflichtgesetz steht drin, dass ein Asylbewerber die Gemeinde, der man ihn zwangszugewiesen hat, nicht verlassen darf. ut er das doch, kann er mit Bußgeld, schlimmstenfalls Haft oder Abschiebung bestraft werden. Zu den häufigsten Protesten von Asylbewerbern gegen rassistische Sondergesetze gehören Demos gegen die Residenzpflicht, zu deren Teilnahme die Teilnehmenden diese zwangsläufig verletzen müssen. Überhaupt ist ja interessant, dass ein Großteil der Ausländerkriminalität dadurch zustande kommt, dass die Leute Straftaten begehen, die Deutsche gar nicht begehen können, da es sich um Verstöße gegen das Ausländerrecht handelt. Also vereinfacht: wäre der Lebemann ein Asylbewerber, in bestimmten Fällen auch ein Bürgerkriegsflüchtling mit Duldung, und würde sich von Hamburg nach Bremen begeben, wäre er damit straffällig. Und nicht Ahmed hat Probleme mit seiner Optik, sondern der Betrachter von außen, der die Verhältnisse nicht kennt. Warst Du mal in einer Sammelunterkunft für Asylbewerber? Ich kenne viele davon und würde sagen, dass im Vergleich ein palästinensisches Flüchtlingslager doch eine heimelige Angelegenheit ist. als typisch kann etwa folgender Zustand angesehen werden: Schimmel an Decke und Fußboden, sanitäre Einrichtungen, die vor Fäulnis stinken, drangvolle Enge in der Unterbringung, selbst Neugeborene, die unter solchen Bedingungen untergebracht sind, Möbel, die die Wohnheimbetreiber vom Spermüll geholt oder in alten Sowjetkasernen abgeräumt haben, und eine besondere multikulturelle Sensibilität in der Unterbringung: Russen neben Afghanen, Georgier neben Tschetschenen, Schwarzafrikaner aus miteinander im Krieg liegenden Etnien in einem Zimmer. Infolgdessen sindSchlägereien, Messerstechereinen und Polizeirazzien an der Tagesordnung. Dann bekommt der Asylbewerber seine Sozialhilfe (er bekommt natürlich auch weniger Sozialhilfe als der deutsche Arme, wohl, weil aus Behördensicht der Asylbewerber nicht so ein richtiger Vollwertmensch ist) nicht in Geld ausgezahlt, sondern in Wertgutscheinen, für die er Lebens- aber keine Genussmittel kaufen kann, da er ja nicht genießen soll. Wenn diese umständlichen und auffälligen Dinger an der Kasse vorgezeigt werden, hat das so einen Stigmatisierungseffekt, der mich bei der ersten Wahrnehmung an gewisse gelbe Sterne erinnerte. Manchmal bekommt der Asylbewerber aber auch keine Wertgutscheine, sondern in Paketen abgepacktes Fertigessen, mitunter auch Schweinefleisch für Muslime. Deutschland hat eben eine alte Tradition im bürokratisch organisierten Sadismus gegen "Andersrassige", die auf jeden Fall als überliefertes Kulturgut gepflegt werden muss.
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the-mule,
Donnerstag, 17. Mai 2007, 18:10
Solange er nicht vorhat
als Opfer einen Supermarkt anzuzünden harhar ....:
http://www.the-mule.myhomeland.de/
http://www.sueddeutsche.de/,tt1m3/ausland/artikel/662/114548/
http://www.the-mule.myhomeland.de/
http://www.sueddeutsche.de/,tt1m3/ausland/artikel/662/114548/
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che2001,
Donnerstag, 17. Mai 2007, 18:36
Tja, war der das, oder soll da jemand aus dem Verkehr gezogen werden? Schwer zu beantworten...
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the-mule,
Donnerstag, 17. Mai 2007, 19:21
Gute Frage
noch krasser finde ich teilweise aber die Kommentare bei der SZ, á la »Masri, Du Opfer«, jetzt wird wieder jemand zum Märtyrer gemacht etc.
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che2001,
Donnerstag, 17. Mai 2007, 20:22
Merkwürdig, wenn die Leute dort abfällig den Stammtisch erwähnen, denen ihre eigenen Kommentare sind der Stammtisch.
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