Montag, 3. September 2007
Für Rebellion gab´s früher die Kugel
Und vielleicht bald wieder: "Die Abwehr terroristischer und anderer assymetrischer Bedrohungen innerhalb Deutschlands ist vorrangig eine Aufgabe der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden von Bund und Ländern. Jedoch kann die Bundeswehr zu ihrer Unterstützung mit den von ihr bereitgehaltenen Kräften und Mitteln immer dann im Rahmen geltenden Rechts zum Einsatz kommen, wen nur mit ihrer Hilfe eine derartige Lage bewältigt werden kann. Militärische Kampfmittel dürfen dabei bislang nicht eingesetzt werden. Hier sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens." - Weißbuch der Bundeswehr.

Wenn ich sowas vorlese, fange ich immer an zu nuscheln: Ich spreche diesen Rahmen stets "verfaschungsrechtlich" aus.

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ist das nicht
so ein Textbaustein, der sich deswegen »autologisch« nennt harharhar?

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