Montag, 3. September 2007
Beihilfe zum Mord? Berlin will Menschen nach Teheran ausliefern
Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung der 31jährigen lesbischen Iranerin Jasmin K. beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualität zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anwältin dem Gericht beweisen konnte...

Im Iran erwartet sie nun die Steinigung, so die 31jährige gegenüber dem Online-Magazin queer.de. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung absurderweise auf ein Gespräch, das Mitarbeiter des deutschen Außenministeriums im Iran mit der Mutter von Jasmin K. geführt hätten. In diesem Gespräch habe die verzweifelte und verängstigte Mutter abgestritten, dass ihre Tochter lesbisch sei. Auf Grund dieser "Beweisführung" soll nun die Asylbewerberin - trotz des Todesurteils - abgeschoben werden.

Auf queer.de wird inzwischen gemeldet, dass sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundestagsfraktion der Grünen, MdB Volker Beck für das Leben der Frau einsetzen will: "In Schreiben an den Regierenden Bürgermeister, an den Innensenator Körting und die Landeshärtefallkommission habe ich mich für eine Aufenthaltserlaubnis für die Iranerin eingesetzt. Wenigstens eine Duldung müsste sie erhalten", so Volker Beck, den besonders die Begründung der Abschiebung entsetzte: "Diesem iranischen Flüchtling wurde der Flüchtlingsstatus von der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund einer Aussage ihrer Mutter im Iran gegenüber Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes, dass sie nicht homosexuell sei, der Verfolgtenstatus verweigert. Diese Beweisfindung ist für mich haarsträubend. Wer wird im Iran schon die Homosexualität einer Person bestätigen, wenn dies einem Todesurteil gleichkommt?".

Beck wies zudem auf die aktuelle Hinrichtungswelle im Iran hin. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Ausweisung unmenschlich.


http://www.hagalil.com/01/de/Antisemitismus.php?itemid=1179

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