Montag, 3. September 2007
Beihilfe zum Mord? Berlin will Menschen nach Teheran ausliefern
Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung der 31jährigen lesbischen Iranerin Jasmin K. beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualität zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anwältin dem Gericht beweisen konnte...

Im Iran erwartet sie nun die Steinigung, so die 31jährige gegenüber dem Online-Magazin queer.de. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung absurderweise auf ein Gespräch, das Mitarbeiter des deutschen Außenministeriums im Iran mit der Mutter von Jasmin K. geführt hätten. In diesem Gespräch habe die verzweifelte und verängstigte Mutter abgestritten, dass ihre Tochter lesbisch sei. Auf Grund dieser "Beweisführung" soll nun die Asylbewerberin - trotz des Todesurteils - abgeschoben werden.

Auf queer.de wird inzwischen gemeldet, dass sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundestagsfraktion der Grünen, MdB Volker Beck für das Leben der Frau einsetzen will: "In Schreiben an den Regierenden Bürgermeister, an den Innensenator Körting und die Landeshärtefallkommission habe ich mich für eine Aufenthaltserlaubnis für die Iranerin eingesetzt. Wenigstens eine Duldung müsste sie erhalten", so Volker Beck, den besonders die Begründung der Abschiebung entsetzte: "Diesem iranischen Flüchtling wurde der Flüchtlingsstatus von der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund einer Aussage ihrer Mutter im Iran gegenüber Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes, dass sie nicht homosexuell sei, der Verfolgtenstatus verweigert. Diese Beweisfindung ist für mich haarsträubend. Wer wird im Iran schon die Homosexualität einer Person bestätigen, wenn dies einem Todesurteil gleichkommt?".

Beck wies zudem auf die aktuelle Hinrichtungswelle im Iran hin. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Ausweisung unmenschlich.


http://www.hagalil.com/01/de/Antisemitismus.php?itemid=1179

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Mir kommt der Kaffee wieder hoch.

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[...]Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung der 31jährigen lesbischen Iranerin Jasmin K. beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualität zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anwältin dem Gericht beweisen konnte... [...]

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Beihilfe zum Mord
Das ist ja völlig irrwitzig.
Müsste man nicht sofort Strafanzeige gegen den zuständigen Richter stellen?

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Keine schlechte Idee.

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Abgesehen davon ist eine Auslieferung auch bei nur drohender Todesstrafe gar nicht erlaubt, weder im deutschen noch im EU-Recht.

Eine bereits erfolgte Verurteilung in absentia ist gar nicht einmal nötig.

Selbst ein erwiesener Mörder dürfte z.B. nicht in die USA ausgeliefert werden, sofern auf die Todesstrafe nicht verzichtet wird. Und das muss verbindlich erfolgen.

Im Iran steht auf Homosexualität grundsätzlich die Todesstrafe und sie wird auch an Minderjährigen vollstreckt.

Es ist mir schleierhaft, wie ein Richter so etwas beschließen kann, wenn die Anwältin tatsächlich glaubhaft machen kann (Beweis nicht erforderlich), dass der Iranerin die Todesstrafe droht.

Eine Auslieferung wäre tatsächlich Beihilfe zum Mord. Und die deutsche Justiz in etwa auf Augenhöhe von Vichy.

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dass du dich auf hagalil berufst, scheint einem bestimmten blogger, der ein gehirn nur im namen führt, nicht zu passen. ist der tüp ein antisemit? ich sage: ja.

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Der ist vor allem antigescheit. Ein Selbstdarsteller, der verzweifelt um Aufmerksamkeit bettelt und im Hass, den er auf sich ziehen bemüht ist, so etwas wie Zuneigung erbettelt.

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Telepolis
Falls es stimmt, ist es in der Tat heftig. Mühlbauer bezweifelt das aber in TP:

"Wovon nicht die Rede war, ist, dass das Auswärtige Amt und mit ihm das Verwaltungsgericht Berlin dieses angebliche Todesurteil als Fälschung einstuften. Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 23 X 1.07) geht zudem hervor, dass die kritisierte Nachfrage bei der Mutter zwar geschah, dies aber offenbar nur eine Zusatzmaßnahme war, und nicht das entscheidende Kriterium, die Geschichte der Iranerin als erfunden einzustufen."

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P.S. - hier der Link:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26119/1.html

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Das wirft zwar ein etwas anderes Streiflicht auf die Sache, aber anhand des bestehenden Risikos gilt eben "Im Zweifelsfalle nicht abschieben".

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D'accord
Ein restriktives Zuwanderungsrecht produziert so etwas erst.

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was soll das Geschwätz eigentlich? Sol das irgendeinen Sinn haben?

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Das ist völlig sinnbefreit und kurz vor der Löschgrenze.

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Und überhaupt...
Daß man einen Menschen in den Iran abschiebt, wo ihn (bestenfalls) die Frage erwartet, "Warum haben Sie sich eigentlich dagegen gewehrt, in den Iran zurückzukehren?", zeugt von menschenverachtender Indifferenz.

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