Samstag, 29. September 2007
Hier hat Waldorf völlig Recht
che2001, 20:47h
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first_dr.dean,
Samstag, 29. September 2007, 22:54
Wohin die Ideologie führt...
Ich finde es ja sehr apart, dass die Mehrheit (!) der rechtsliberalen Diskutanten (inkl. Hr. He::t) dort ein Recht auf "Eigenverantwortung", d.h. Saufen am Steuer, sogar in der Form einfordern, dass die Gefährdung Dritter (bis hin zur Tötung) für völlig okay gehalten wird.
Muss man noch andere Beispiele anführen dafür, dass Wirtschaftlibertäre in ihrer großen Mehrheit verantwortungslos und gewissenlos sind?
Muss man noch andere Beispiele anführen dafür, dass Wirtschaftlibertäre in ihrer großen Mehrheit verantwortungslos und gewissenlos sind?
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antibuerokratieteam.de,
Sonntag, 30. September 2007, 02:29
Saufen am Steuer
"Recht auf 'Eigenverantwortung', d.h. Saufen am Steuer". Saufen (Drogenkonsum allgemein) hat nichts mit "Verantwortung" zu tun. Schon gleich nicht in einer verantwortlichen Situation. Normalerweise spreche ich ja nicht mit Ihnen, mein lieber Scheindoktor (wegen dem Verdreh- und dem dem Spam-Faktor). Aber, bitteschön, dies als Frage eines Vaters zweier Kinder (haben *Sie* schon so etwas zustande gebracht?) wo fordere ich das Recht zum "Saufen am Steuer"?
Erwartungsvoll! Ihr Hr. He::t :-)
Erwartungsvoll! Ihr Hr. He::t :-)
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antibuerokratieteam.de,
Sonntag, 30. September 2007, 03:05
Che
Ein Bekannter (naja, Bruder eines Freundes). Proletarier! Fährt immer wieder besoffen! ("He::t, du tust dich leicht, du ki::st, das merkt ja keiner. Arschloch. Kapitalistensau. Prost."). Kriegst Du *den* mit schärferen Gesetzen? Das ist nicht "einfach", das ist die alte - nicht auflösbare - Debatte (staatliche) Prävention vs. Freiheit, die ja auch auf a..net abgeht. Wobei ich nicht sagen würde, dass es sich nicht lohnen würde, darüber zu diskutieren.
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che2001,
Sonntag, 30. September 2007, 13:58
Zu Deiner Auseinandersetzung mit Dr. Dean sage ich mal nix, das ist ein Ding zwischen Euch. Ansonsten sehe ich betrunken autofahren als versuchte fahrlässige Körperverletzung bis Tötung an.
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antibuerokratieteam.de,
Sonntag, 30. September 2007, 21:32
(Musst Du auch nicht. Sorry, dass ich das hierher getragen hatte. Bin froh, wenn ich den nicht im Fokus habe)
Zum Inhaltlichen: Also ich bin ja kein Jurist, aber beissen sich das "versucht" und das "fahrlässig" nicht? Und das weist auch auf den Kern des Problems: es ist eben (noch) keine Körperverletzung, angetrunken oder bekifft ein Fahrzeug zu steuern. Solange kein Opfer da ist, bleibt es ein "victimless crime". In Bezug auf THC wird ja über diese Schiene auch versucht, die begonnene Entkriminalisierung zu konterkarieren. Das ist dann schon lächerlich, wenn aufgrund von Haarspitzenanalysen der Lappen für lange Zeit weg ist, weil jemand auf einer Party ein paar Tage vorher an einer Tüte gezogen hat. Ich habe aber, ehrlich gesagt, mit der geltenden Promille-Regelung bei Alkohol auch keine wirklichen Probleme. Bei schuldhaft verursachten Unfällen (nicht nur) unter Drogeneinfluss könnten/sollten aber imo durchaus härtere Strafen verhängt werden.
Zum Inhaltlichen: Also ich bin ja kein Jurist, aber beissen sich das "versucht" und das "fahrlässig" nicht? Und das weist auch auf den Kern des Problems: es ist eben (noch) keine Körperverletzung, angetrunken oder bekifft ein Fahrzeug zu steuern. Solange kein Opfer da ist, bleibt es ein "victimless crime". In Bezug auf THC wird ja über diese Schiene auch versucht, die begonnene Entkriminalisierung zu konterkarieren. Das ist dann schon lächerlich, wenn aufgrund von Haarspitzenanalysen der Lappen für lange Zeit weg ist, weil jemand auf einer Party ein paar Tage vorher an einer Tüte gezogen hat. Ich habe aber, ehrlich gesagt, mit der geltenden Promille-Regelung bei Alkohol auch keine wirklichen Probleme. Bei schuldhaft verursachten Unfällen (nicht nur) unter Drogeneinfluss könnten/sollten aber imo durchaus härtere Strafen verhängt werden.
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first_dr.dean,
Montag, 1. Oktober 2007, 14:05
Solange kein Opfer da ist, bleibt es ein "victimless crime".Quark. Mit dem Argument könnte man z.B. auch ein fehlgeschlagene Tötungsdelikt zum lässlichen "victimless crime" erklären.
Wenn ich genau weiß, dass mein Verhalten andere gefährdet - bis hin zu möglichen Tötungen (!), dann kann so ein Verhalten nicht gebilligt werden bzw. der sogenannten "Eigenverantwortung" (die ja tatsächlich Verantwortungslosigkeit meint) unterworfen werden.
Ob bereits mäßiger THC-Genuss regelmäßig die Unfallgefahr erhöht, und ob dies in gleicher Ausprägung gilt wie für einen Alkoholrausch, weiß ich nicht. Sicher aber ist, dass jemand, der gerade gequarzt hat, ziemlich fahruntüchtig ist - und dass das für immerhin rund 24 Stunden gilt, solange, bis der THC-Gehalt im Blut ca 2-5 ng/ml unterschritten hat.
Hallo, Herr He::t, haben Sie einmal über den Sinn des Begriffs "fahruntüchtig" nachgedacht? Was sagt Ihnen das genau? Gefährden Sie andere Menschen "eigenverantwortlich" und damit zurecht, wenn Sie besoffen ins Auto steigen? Haben Sie wirklich ein Recht darauf?
Eben.
Wer dissente und sachlich vorgetragene Meinungsäußerungen freigiebig "Spam" nennt - und verbissen löscht, ist schwerlich liberal - im eigentlichen Wortsinn. Im Übrigen gönne ich Ihnen Ihr Familienglück, aber ob persönliche Familienverhältnisse, wie von Ihnen oben angesprochen, ein sinnvolles politisches Argument darstellen, werden Sie hoffentlich selbst wissen.
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