Donnerstag, 27. April 2006
Dokumente der Unmenschlichkeit, Ausländerbehörden Berlin und Karlsruhe
Ich dokumentiere eine Presseerklärung der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration

FFM
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V.
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin

Berlin, den 25.04.2006

Presseerklärung

Ausländerbehörde greift zu hinterhältigem Trick, um Abschiebung um jeden
Preis durchzusetzen
Heute Mittag ist das kranke Ashkali-Großelternpaar R. tatsächlich von
Karlsruhe nach Prishtina / Kosovo abgeschoben worden. Die Ausländerbehörde
bediente sich dafür eines Hinterhalts:
Weil wegen 2 Rechtsschutzanträgen das Gericht am 24.04. die Abschiebung für
den 25.04. ausgesetzt hatte, ließen sich am Montag Vormittag 2 Mitarbeiter
der Ausländerbehörde die beiden kranken und von der Haft schwer zermürbten
Leute voneinander getrennt im Gefängnis vorführen. Sie legten ihnen ohne
Erklärung und ohne Dolmetscher je zwei Formulare vor und forderten sie zur
Unterschrift auf. Die R.s sagten im Telefonat mit Familienangehörigen
danach, dass sie glaubten unterschreiben zu müssen, aber nicht wussten, was
sie unterschrieben hatten! Tatsächlich nahmen die R.s damit alle ihre
Rechtsmittel zurück und so auch die beiden Eilanträge, sowie erklärten sie
ihr "Einverständnis" mit ihrer Abschiebung!! So dass die Zusicherung der
Abschiebungsaussetzung wirkungslos wurde sowie UNMIK nach ihrer Ankunft in
Prishtina keine Handhabe zu ihrer Zurückweisung hatte!!
Dieser Skandal wird ein Nachspiel haben.Der Unterschriften-Trick geschah
nicht zum ersten Mal. Uns ist bekannt, dass bei Abschiebungen den
Betroffenen oft kurz zuvor Formulare zur Unterschrift aufgenötigt werden
bzw. wurden, und dass es nur wenigen gelingt, sich in der Haft dem Druck zu
entziehen und die Unterschrift zu verweigern bzw. die Formulare in Ruhe
durchzulesen.
Ein Formular nennt sich "Freiwilligkeitserklärung " ("LEA IV B 225"), das
zweite Rücknahmeerklärung" ("LABO 4394 c"). In ersterer erklärt die/der
Betroffene, sie/er sei "einverstanden" mit der Abschiebung, in letzterer
nimmt sie/er alle zuvor eingelegten Rechtsmittel zurück und erklärt alle
weiteren Rechtsverfahren für ungültig.

Mit der Unterschrift wird außerdem bezeugt, den Inhalt der Erklärung
verstanden zu haben.
Im vorliegenden Fall ist sicher: es gab keinen Übersetzer, es gab keine
Erklärung, es gab kein Verstehen. Bei Frau R. wissen wir, dass sie auch
albanische Schrift fast nicht lesen kann. Dass sie allein, verwirrt,
gedemütigt, mit Tabletten ruhiggestellt (ist uns bekannt!), gegenüber zwei
Behördenvertretern, deren Sprache sie nicht versteht, nicht wagt, etwas
anderes zu tun, als was diese ihr mehr oder weniger aufdrängen. Vermutlich
ist dazu nicht viel Aufwand nötig! Die mit Frau R. in der gleichen Zelle
inhaftierte Lutfije I. bekam anlässlich ihres ersten misslungenen
Abschiebungsversuchs vor 6 Wochen (der zweite wurde vor 2 Wochen durch das
OVG gestoppt) ebenfalls offenbar die gleichen Formulare vorgelegt. Nach
ihrer Auskunft wurde ihr mit langer Haft gedroht, wenn sie nicht
unterschreibe.
Sie besaß damals noch die Kraft, die Papiere zu lesen und die Unterschrift
zu verweigern.
Den beiden alten R.s könnte ähnliches angedroht worden sein.
Von Herrn R. wissen wir, dass er nach den Bedingungen der Haft (z.B. war er
am Freitag trotz seiner Gehbehinderung mit schmerzenden Gliedern in
Handschellen im Krankenhaus vorgeführt worden!) vollkommen am Ende seiner
Kraft war und sich gegenüber dem Drängen der beiden Herren nicht die Zeit
herauszunehmen wagte, die vorgelegten Papiere auch nur zu lesen, sondern
sich von den Herren bedroht und zur Unterschrift genötigt fühlte - ohne zu
verstehen, was darin stand.
Nach ihrer eigenen Darstellung ist Herrn und Frau R. keine Durchschrift
ausgehändigt worden (vermutlich wurde sie "zur Habe genommen") , sie wussten
nichts über den Inhalt der Papiere, und es ging alles sehr schnell. Zudem
wollten sie um fast jeden Preis der weiteren Inhaftierung entkommen. So
waren sie nach ihrer Ankunft in Prishtina erst einmal erleichtert, der
demütigenden Pein des Abschiebegefängnisses entronnen zu sein.
Was im Kosovo auf sie wartet, steht auf einem ganz anderen Blatt.

In Vushtri herrscht(e) eine besonders zugespitzte Situation für die sog.
Minderheiten. Die KFOR riegelt(e) Straßen der Roma und Ashkali
regelrecht ab. Neu errichtete Häuser wurden zwar von Rückkehrern
zunächst bezogen, aber spätestens im März 2004 flüchteten dort wieder
alle Roma und Ashkali. Seitdem stehen dort Häuser für die "Minderheiten"
leer, niemand will oder kann darin wohnen, weil die Situation unzumutbar
ist. Dennoch ist UNMIK gezwungen, wegen des sog. Rückübernahmeabkommens
auch von "Minderheiten", wenn Wohnraum vorhanden ist, aus Deutschland
abgeschobene Ashkali, "Ägypter" etc. anzunehmen und dort unter
Stacheldraht unterzubringen und zu bewachen, ob sie es wollen oder
nicht. Zum Nachweis von Wohnraum (egal ob die Abgeschobenen
"Minderheiten" oder Albaner sind) reicht es, dass irgendwelche angeblich
Verwandte in Kosova wohnen, egal ob Platz im Haus ist oder nicht, und
meistens ist dies nicht der Fall.

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