Montag, 15. Januar 2007
Mobbing im VW-Umfeld reloaded
Ich hatte ja schon was zu den Mobbing-Vorwürfen des früheren Autostadt-Mitarbeiters und Apple-Programmierers Detlev Lengsfeld geschrieben.

Ein Brief seines Rechtsanwalts demonstriert erneut, wie es offenbar in der Nähe von Volkswagen teilweise zugeht:


Sehr geehrter Blah....

anwaltlich beauftragt vertrete ich nach wiederholten, massiven
Mobbingübergriffen im Unternehmen der -Autostadt GmbH- den Arbeitnehmer,
Herrn Detlev Lengsfeld, (Adresse) in zwei
Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Braunschweig sowie am
Niedersächsischen Landesarbeitsgericht (Hannover).

Mein Mandant hat mich von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht
entbunden, so daß ich unter Bezugnahme auf das heute mit Ihnen geführte
Telefonat Auskunft zu den ungeheuerlichen Mißständen bei dem Unternehmen
Autostadt GmbH geben möchte:

Herr Lengsfeld hatte sich wiederholt wegen diverser Mobbing-Vorkommnisse
beschwert. Anstatt diese Mißstände abzustellen, wurde gegenüber Herrn
Lengsfeld im Jahre 2002 seitens der Geschäftsleitung unzutreffend
unterstellt, daß er sich über die Krankheit eines Kollegen belustigt
habe und ihm -Herrn Lengsfeld- eine Abmahnung übermittelt. Hiergegen
setzte sich das Mobbing-Opfer beim Arbeitsgericht Braunschweig
erfolgreich zur Wehr, so daß die Autostadt Gmbh im Rahmen eines
Vergleichs die Abmahnung vorzeitig aus der Personalakte entfernte.

Da auch nach dieser arbeitsgerichtlichen Einigung die
Mobbing-Vorkommnisse nicht beendet wurden, sondern sich im Gegenteil
sogar verstärkten, wurden die gesundheitlichen Beschwerden für Herrn
Lengsfeld unerträglich. Er wurde aus dem Betrieb trotz auch eines
persönlichen Anschreibens an den VW-Betriebs- und Aufsichtsrat/Herrn
Volkert- regelrecht per gesundheitsbedrohlicher Methoden weggeekelt:

So wurden beispielsweise überdurchschnittliche Leistungen als mangelhaft hingestellt, seine Leistungsfähigkeit völlig unbegründet angezweifelt
und diverse ehrrührige Kränkungen erhoben ("meine neun-jährige Tochter
kann das besser als Sie" usw.). Sodann folgte am 25.08.2004 eine
ordentliche Kündigung", die mit der Erkrankung des Herrn Lengsfeld
begründet wurde. Den Vorwürfen des Mobbings war seitens der Autostadt
nicht nachgegangen worden. Stattdessen war der Arbeitnehmer inzwischen
infolge mobbings schwer erkrankt und somit Ursache der Kündigung nicht
die Erkrankung des Klägers, sondern die Erkrankung durch mobbing kausal
in der Autostadt verursacht.

Die Kündigungsgründe waren also hausgemacht. Nachdem der Arbeitnehmer
auf diese Weise in seiner körperlichen Integrität verletzt, in seiner
Gesundheit und auch seelisch nachhaltig beschädigt, wiederholt schwer
verleumdet und ihm überdies ordentlich", d. h. rechtswidrig gekündigt
worden war, setzte er sich erneut am Arbeitsgericht Braunschweig mit
Erfolg zur Wehr:

Das Arbeitsgericht Braunschweig stellte mit Urteil vom 08.03.2005 die
Unwirksamkeit der beanstandeten Kündigung fest. Hiergegen hat die
Autostadt Berufung eingelegt und unter anderem beanstandet, daß sich
Herr Lengsfeld hilfesuchend am 07.03.2005 in einem ausgestrahlten
Interview an den NDR gewandt hat. In dieser Sendung des NDR Markt
Spezial mobbing" vom 07.03.2005 ist auch der Personalleiter der
Autostadt GmbH, Herr Henning Lüdtke zu Wort gekommen:

....Und sollten sich Vorwürfe wirklich bestätigen, werden wir ganz
entschlossen die entsprechenden Schritte einleiten, die auch bis zu
arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen können. Ich fasse zusammen: Mobbing
in der Autostadt - keinesfalls."

Was sich auf den ersten Blick wie eine Kampfansage gegen mobbing in der
Autostadt anhört, hat sich jedoch auf den zweiten Blick als eine den
Tatsachen nicht entsprechende Erklärung entpuppt: So hat die Beklagte
nicht etwa das erstinstanzliche Urteil als Anlaß genommen, den seitens
des Arbeitsgerichts bestätigten Mobbing-Vorwurfen nachzugehen, sondern
zunächst den Kläger mit Schreiben vom 12.05.2005 zur Abgabe einer
Stellungnahme wegen seiner Erklärungen vom 07.03.2005 aufgefordert.
Obwohl der Kläger über die IG Metall Wolfsburg mit Schreiben vom
08.06.2005 diese Anfrage beantwortet hat, ist die Autostadt GmbH den
Mobbing-Vorwürfen erneut nicht nachgegangen, sondern hat dem Kläger per
Schreiben mit Datum vom 01.07.2005 -u. a. auch von Herrn Henning Lüdtke
unterzeichnet- erneut gekündigt.

Damit ergibt sich aus Beobachterperspektive der Verdacht sogenannten
Bossings, also einem mobbing durch die Geschäftsleitung. Nicht zuletzt
wird der Mobbing-Sachverhalt auch durch Arbeitnehmerrechte verletzende
Drohgebärden begleitet. So lautet es beispielsweise in der
Berufungsbegründungsschrift der Autostadt GmbH vom 24.06.2005:

... wo gehobelt wird, fallen auch Späne....Auch Vorgesetzte sind
Menschen, auch diese haben einmal schlechte Laune, diese rasten 'mal
aus.
Der Anspruch des Klägers" (= Herr Lengsfeld, Anm. des Unterz.) ... ist
nicht zu erfüllen....".
Als diese Erklärung seitens der Autostadt GmbH abgegeben worden ist, war
der Skandal um den VW-Betriebsrat noch nicht bekannt.

Dies sind in aller Kürze die wesentlichen Punkte des hier
gegenständlichen Sachverhalts. Ich meine, daß solche Mißstände auch in
Zeiten erhöhter Anspannungen auf dem Arbeitsmarkt nicht hinzunehmen sind
und die Öffentlichkeit Anspruch hat, hierüber informiert zu werden.

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