Sonntag, 21. Februar 2021
Covid 19 Ansteckung ereignet sich in Innenräumen- Ausgangssperren sind absurd
https://www.n-tv.de/wissen/Beim-Spazieren-passiert-garantiert-nichts-article22373586.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

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Sonntag, 21. Februar 2021
Zurück ins Krankenhaus
Ab morgen noch mal für eine Woche, Montag meine zweite OP, rein prophylaktisch. Dann habe ich, so hoffe ich, den ganzen Scheiß hinter mir.

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Freitag, 19. Februar 2021
Untersuchungsergebnisse der Corona-Toten von Hamburg
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/erkenntnisse-obduktion-600-corona-toten-hamburg-liefert-35552718

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Hinweise auf die Anwendbarkeit von Schwarzkümmel zur Therapie von Covid 19 verdichten sich
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1274-1264

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Freitag, 19. Februar 2021
Old Shatterhand
Anlässlich der 3Sat-Serie "Der Wilde Westen" habe ich mir mal die Ausrüstung von Karl Mays Alter Ego angeschaut. May, der alles Andere als heroisch war stilisierte sich mit dieser Figur ja selber als Superheld: Supergebildet, ungeheuer mutig, edelmütig, mit herkulischen Kräften und eben auch einer außergewöhnlichen Bewaffnung. Aus Wildwestfilmen kennen wir ja die übliche Bewaffnung der Westmänner, meist bestehend aus einem Winchester-Gewehr und ein bis zwei Peacemaker-Colts. Aber das war eine etwas spätere Zeit als der Handlungszeitraum der Winnetou-Romane, und so bewaffneten sich tatsächlich nur Marshalls, Kopfgeldjäger und Top-Banditen sowie die Guerrillakämpfer Mexikos. Viele Cowboys hatten nicht einmal einen Colt, sie waren Hirten und keine Revolverhelden. Old Shatterhand aber war zu einer Zeit, in der ein Ein-Schuss-Gewehr und ein Perkussionsrevolver die normale Bewaffnung des Westmanns bildeten mit einem Henry-Repetierer, einer doppelläufigen Bärenbüchse, 2 Colts, einem Tomahwak und einem Bowie-Messer ausgerüstet. Übertragen auf heutige Bewaffnungen hieße das so etwa: Ein Sturmgewehr, eine Elefantenbüchse, 2 Uzis und diverser Kleinkram. Das würde dann eher zu Terminator als in ein Westernszenario passen.


Aber Old Shatterhand war ja ein Superheld.

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Mit Emmentaler gegen Covid 19
Früher gab es mal die Mäuse-Strategie für Manager - heute gibt es die löcheriger-Käse-Strategie zur Coronabekämpfung.

https://www.tagesspiegel.de/wissen/kaesestrategie-statt-salamitaktik-wie-man-auch-mit-loechrigen-massnahmen-corona-bekaempfen-kann/26914782.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

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Mittwoch, 17. Februar 2021
Gewohnheiten
Nach der Diagnose "Krebs" stellte sich mir die Frage nach einer möglicherweise notwendigen Änderung alter, liebgewonnener Lebensgewohnheiten. Rauchen aufgeben klar, führte kein Weg dran vorbei, hinsichtlich Gourmeternährung und Allkohol erschien das schon schmerzhafter. Ich war immer der Auffassung dass mein relelmäßiger und zeitweise hoher Alkoholkonsum nicht Ausdruck einer Sucht sondern lediglich eines stark ausgeprägten Hedonismus sei und sagte das auch Leuten, die mein Trinkverhalten kritisierten.

Und ich behielt Recht. Das Absetzen von Tabak und Alkohol quasi über Nacht kostete mich keine Überwindung, es ging mir nicht schlechter seitdem. Auch keine Schlafstörungen oder ähnliches, wer keinerlei Entzugserscheinungen zeigt war auch nicht abhängig. Inzwischen trinke ich statt dem abendlichen Bier oder Wein bunt zusammengemixte Kräutertees, die köstlich schmecken und dieselbe entspannende Wirkung zeitigen wie Bier oder Wein - allerdings trinke ich erheblich größere Mengen davon, bis zu 2 Liter am Abend. In meiner Eigenschaft als Genussmensch nehme ich leckere Tees aus exotischen Zutaten genauso an wie guten Wein, Genuss ist Genuss. Nur abends Wasser zu trinken wäre nicht so schön, oder Langweilergetränke wie Hagebuttentee.

Inzwischen habe ich von meinem Arzt allerdings erfahren dass ich keine Krebs-Diät brauche, bei meiner Art Tumor und meiner Vorgeschichte erübrigt sich das, und ich kann auch weiterhín Wein, Bier und Whiskey trinken, wenn auch nicht täglich und nicht in großen Mengen.


Ich habe schon einen Weg gefunden, abstinent Genussmensch zu bleiben und erfahre dass die Abstinenz gar nicht nötig ist.
Damit fühle ich mich auf eine Art und Weise frei die mir neu ist.

BTW und wenn ich von Zeit zu Zeit meine Räusche und Extasen brauche gibt es Cannabis, Kawa Kawa und die bunte Welt der Alkaloide. Muss ja nicht Nikotin und Alkohol sein.

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Dienstag, 16. Februar 2021
Die Falle - Aktionstheater zum Thema Bewegungsfreiheit
Hallo liebe Leute,

Vor der Pandemie bin ich regelmäßig mit meinem Theaterstück in politischen Zentren, Theatern, an öffentlichen Plätzen oder in Schulklassen aufgetreten. Wir haben über Bewegungsfreiheit und Abschiebungen diskutiert und das Leben in deutschen Asylheimen kennengelernt.

Seit Beginn der Coronapandemie kann ich mit meinem Theaterstück nicht mehr im öffentlichen Raum auftreten. Aber in Flüchtlingslagern und an den EU-Außengrenzen hat die Pandemie die Lage weiter verschärft und Abschiebungen gehen immer weiter. Es ist also höchste Zeit unsere Forderung für Bewegungsfreiheit wieder in Öffentlichkeit zu tragen und mit dem Theater auf die katastrophale Lage in den Unterkünften und an den EU-Außengrenzen aufmerksam zu machen.

Seit Ende November versuche ich Live-Theater online aufzuführen. Am Anfang war es eine technische Herausforderung, aber mittlerweile sind wir glücklich, dass es mit der Technik alles klappt. Ziel ist es mit möglichst vielen Leuten digital in Kontakt zu kommen und einen gemeinsamen Abend zu verbringen.

Ich bin auf der Suche nach Gruppen, Vereinen oder Initiativen, die Lust haben den Theaterabend und die anschließende Diskussion gemeinsam mit mir für ihr interessiertes Publikum zu organisieren.

Das aktuelle Stück heißt „Die Falle“ (Beschreibung siehe unten) und die Online-Aufführung dauert ca. eine Stunde mit anschließender Diskussion. Mein Zuhause wird zur Bühne und das Publikum ist über die Kamera live dabei.

Weitere Informationen zu meinem Theaterprojekt findet ihr unter folgendem Link: https://afrique-europe-interact.net/2044-0-Das-Theater.html

Ich freue mich über Rückmeldungen und Anfragen für gemeinsame politische Digital-Theaterabende per E-Mail an theaterfuerbewegungsfreiheit@gmail.com

Bleibt gesund!

Riadh Ben Amma

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Dienstag, 16. Februar 2021
A´propos Ivermectin
Zur Frage, ob dieses Mittel zur Behandlung von Covid 19 geeignet sei:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/noch-ein-wirkstoff-kandidat-gegen-covid-19-116798/

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Besucher auf meinem Blog
Es schmeichelt mir, von hier aus gelesen zu werden:


http://www.chasque.net/mlnweb/

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Schweres COVID-19: Aktuelle Studien belegen Nutzen von Tocilizumab plus Kortikoid sowie der Antikoagulation
Michael van den Heuvel, Medscape


Wissenschaftler sind auf der Suche nach Pharmakotherapien gegen schwere SARS-CoV-2-Infektionen einen deutlichen Schritt weitergekommen. Sie fanden im Rahmen der RECOVERY-Studie heraus, dass der Antikörper Tocilizumab die Sterblichkeit hospitalisierter COVID-19-Patienten verringern könnte, vor allem in Kombination mit Kortikosteroiden [1].

Betroffene wurden auch seltener beatmet und konnten das Krankenhaus schneller verlassen als Personen der Kontrollgruppe. Eine zeitgleich veröffentlichte retrospektive Datenauswertung anderer Forscher hat den Nutzen antikoagulativer Therapien bei COVID-19 bestätigt [2].

Neue Ergebnisse aus der RECOVERY-Studie
Bekanntlich untersuchen Forscher bei der RECOVERY-Studie (Randomised Evaluation of COVID-19 Therapy) seit März 2020 potenzielle Behandlungen gegen COVID-19. Tocilizumab, ein humanisierter, monoklonaler Antikörper mit Zulassung bei rheumatoider Arthritis, wurde ab April 2020 als Option mit aufgenommen, und zwar bei Patienten mit COVID-19, die Sauerstoff benötigen.

Am 24. Januar 2021 beschloss der Lenkungsausschuss, keine weiteren Patienten in den Tocilizumab-Arm aufzunehmen, weil nach Expertenmeinung bereits ausreichend viele Personen rekrutiert worden waren um nachzuweisen, ob das Medikament einen Nutzen hat. Insgesamt wurden 4.116 Patienten randomisiert; 82% von ihnen erhielten ein systemisches Steroid wie Dexamethason.

Von allen Studienteilnehmern bekamen 2.022 Tocilizumab als intravenöse Infusion. Weitere 2.094 Patienten wurden als Kontrollgruppe medizinisch bestmöglich versorgt.

Niedrigere Morbidität und Mortalität unter Tocilizumab
Tocilizumab reduzierte die Zahl an Todesfällen signifikant. 596 (29%) der Patienten im Tocilizumab-Arm starben innerhalb von 28 Tagen; in der Vergleichsgruppe waren es 694 Patienten (33%). Als relatives Risiko geben die Autoren 0,86 an (95%-Konfidenzintervall: 0,77 bis 0,96; p = 0,007). Die absolute Differenz lag bei 4%. Das bedeutet anschaulich: Pro 25 Patienten, die Tocilizumab erhielten, konnte 1 Leben gerettet werden.


Tocilizumab erhöhte die Wahrscheinlichkeit einer Entlassung innerhalb von 28 Tagen von 47% auf 54% (relatives Risiko: 1,23; 95%-KI: 1,12 bis 1,34; p < 0,0001). Vorteile wurden in allen Subgruppen beobachtet – von Patienten, die Sauerstoff über eine Gesichtsmaske bekamen, bis hin zu Patienten mit mechanischer Beatmung auf der Intensivstation.

Wir wissen jetzt, dass die Vorteile von Tocilizumab für alle COVID-19-Patienten mit niedrigem Sauerstoffgehalt und erheblicher Entzündung gelten. Prof. Dr. Peter Horby
Bei Patienten, die bei ihrer Rekrutierung keine mechanische Beatmung erhielten, verringerte Tocilizumab die Wahrscheinlichkeit einer Progression mit den Endpunkten invasive Therapie oder Tod signifikant von 38% auf 33% (relatives Risiko: 0,85; 95%-KI: 0,78 bis 0,93; p = 0,0005).

„Frühere Studien mit Tocilizumab hatten unterschiedliche Ergebnisse gezeigt und es war unklar, welche Patienten von der Behandlung profitieren könnten“, kommentiert Prof. Dr. Peter Horby vom Nuffield Department of Medicine, University of Oxford. Er ist auch Joint Chief Investigator der RECOVERY-Studie. Horby: „Wir wissen jetzt, dass die Vorteile von Tocilizumab für alle COVID-19-Patienten mit niedrigem Sauerstoffgehalt und erheblicher Entzündung gelten.“

Prophylaktische Gabe blutverdünnender Medikamente könnte COVID-19-Mortalität verringern
Nahezu zeitgleich berichten Prof. Dr. Christopher T. Rentsch, London School of Hygiene & Tropical Medicine, und Kollegen über neue Daten zur antikoagulativen Therapie bei COVID-19. Unter den Patienten, die innerhalb von 24 Stunden nach stationärer Aufnahme prophylaktisch Warfarin, Heparine oder direkte orale Antikoagulanzien bekamen, starben weniger als in einer Vergleichsgruppe ohne diese Pharmakotherapie.

Ihre Analyse basiert auf Daten des United States Department of Veterans Affairs. Eingeschlossen wurden 4.297 Patienten (Durchschnittsalter 68 Jahre; 93% Männer), die zwischen 1. März und 31. Juli 2020 mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert worden waren.

Andere bekannte Risikofaktoren wie das Alter, die ethnische Zugehörigkeit, Grunderkrankungen, Medikamente in der Vorgeschichte, Übergewicht sowie den Raucherstatus haben die Forscher bei ihrer Analyse berücksichtigt.


Insgesamt bekamen 3.627 (84,4%) der Patienten innerhalb von 24 Stunden nach stationärer Aufnahme eine prophylaktische Antikoagulation, und innerhalb von 30 Tagen gab es 622 Todesfälle (14,5%). Die Mortalität nach 30 Tagen betrug 14,3% bei Patienten mit dieser Pharmakotherapie, verglichen mit 18,7% bei Patienten ohne Antikoagulation. Das entspricht einer relativen Risikoreduktion von 34% und einer absoluten Risikoreduktion von 4,4%. Schwere Blutungen traten nicht auf.

Die Forscher räumen ein, dass aufgrund des Beobachtungscharakters der Studie ein gewisser Grad an Unsicherheit besteht, der nur durch randomisierte Studien behoben werden könne. Derzeit laufen klinische Studien, um Details herauszufinden. Bis es weitere Daten gibt, bewerten sie ihre Resultate als „starken Beweis“ für prophylaktische Antikoagulationen als Erstbehandlung für stationäre Patienten mit COVID-19.

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EMA: Fortlaufende Überprüfung der CureVac-Vakzine beginnt – und weitere Überprüfung von Remdesivir bei COVID-19
Michael van den Heuvel, Medscape


COVID-19 bleibt das vorherrschende Thema beim Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) und beim Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur EMA [1,2]. Ab sofort werden Daten zum Impfstoff CVnCoV von CureVac regelmäßig ausgewertet, um im besten Fall eine Zulassung zu beschleunigen. Auch das COVID-19-Therapeutikum Remdesivir wirft noch so manche Frage auf. Alle Neuigkeiten aus Amsterdam im Detail:

Rolling Review für weitere COVID-19-Vakzine
Der CHMP hat mit der fortlaufenden Überprüfung von Daten zum Impfstoff CVnCoV von CureVac begonnen. Grundlage waren vorläufige Ergebnisse aus Laborstudien und frühen klinischen Studien bei Erwachsenen. Momentan untersucht der Hersteller die Sicherheit und Wirksamkeit im Rahmen großer klinischer Studien. Auch diese Daten sollen umgehend bewertet werden, sobald sie zur Verfügung stehen.

CVnCoV basiert auf einer mRNA mit genetischen Informationen zum Spike-Protein von SARS-CoV-2. Die mRNA ist in Lipide verpackt. Körpereigene Zellen produzieren anhand des genetischen Codes das zugehörige Protein als Antigen. Darauf reagiert das Immunsystem mit Antikörpern und T-Zellen.

Keine renalen Komplikationen durch Veklury® bei COVID-19
Zur Frage, ob Veklury® (Remdesivir) mit Nierenschäden in Verbindung steht, liegen Ergebnisse vor. Veklury® erhielt eine bedingte Genehmigung für die Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit Lungenentzündung, die zusätzlichen Sauerstoff benötigen.

Der PRAC hat alle verfügbaren Informationen, einschließlich Daten des Zulassungsinhabers und Daten aus klinischen Studien, analysiert. Hinzu kamen wissenschaftliche Veröffentlichungen. Nach Berücksichtigung aller Details kam der PRAC zu dem Schluss, dass derzeit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, gemeldete Nierenschäden mit dieser Pharmakotherapie in Verbindung zu bringen.

Weitere Überprüfung von Veklury® bei COVID-19
Das Remdesivir-haltige Arzneimittel wirft dennoch Fragen auf. Schon im Vorfeld hat der PRAC untersucht, ob der Wirkstoff mit Arrhythmien, Hypotonien und Schock in Verbindung steht. Jetzt kamen Berichte von 11 Patienten aus Italien hinzu. Sie hatten im Zuge der Behandlung eine Sinusbradykardie erlitten – bei unklarer Kausalität.


Deshalb startet der PRAC jetzt eine Bewertung aller verfügbaren Daten, einschließlich Berichten aus EudraVigilance, klinischen Studien und der wissenschaftlichen Literatur.

Überprüfung von Amfepramon-Präparaten
Auf Antrag der rumänischen Arzneimittelbehörde werden außerdem Amfepramon-haltige Pharmaka auf den Prüfstand gestellt. Sie sind in manchen EU-Ländern bei Patienten mit einem Body-Mass-Index über 30 kg/m2 zugelassen, falls andere Methoden zur Gewichtsreduktion keinen Erfolg gebracht haben. Die Therapiedauer liegt bei 4 bis 6 Wochen, maximal jedoch bei 3 Monaten.

Amfepramon ist ein Derivat des Amphetamins. In Sicherheitsberichten fand der Ausschuss Hinweise auf Herzprobleme und pulmonale Hypertonien bei zu langer Anwendung oder beim Überschreiten der empfohlenen Höchstdosis. Schwangere sollen Amfepramon nicht verwenden; hier ist mit weiteren Komplikationen zu rechnen. Details soll die Überprüfung klären.

Neue Sicherheitsinformationen für Ärzte
In 3 Fällen sprach sich der PRAC dafür aus, Ärzten auf direktem Wege sicherheitsrelevante Informationen an die Hand zu geben.

Dazu gehört Strimvelis, eine Gentherapie gegen den schweren kombinierten Immundefekt (Severe Combined Immunodeficiency, SCID) mit Adenosindeaminase-Mangel. Im Labor werden CD34+-Zellen von Patienten mit einem retroviralen Vektor transduziert, welcher für die humane ADA-cDNA-Sequenz kodiert. Dieses Konstrukt erhalten Patienten als Infusion. Die Anwendung von Strimvelis kann jedoch zu Mutationen führen, die Krebs verursachen. Ein Fall von lymphoider T-Zell-Leukämie wurde dokumentiert. Deshalb rät der EMA-Sicherheitsausschuss Ärzten, Patienten in den ersten 11 Jahren jährlich und dann 13 und 15 Jahre nach der Behandlung mit Strimvelis zu überwachen.

Bei Venclyxto® (Venetoclax) warnt der PRAC vor dem sogenannten Tumorlyse-Syndrom. Der Wirkstoff kommt bei chronischen lymphatischen Leukämien (CLL) zum Einsatz. Werden kurzfristig viele malignen Zellen zerstört, gelangen Stoffwechsel-Moleküle in großer Menge in den Körper, und Nierenschäden bis zur lebenslangen Dialysepflicht drohen. Ärzte sollten geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.


Hinweise gibt es auch bei Zolgensma® (Onasemnogen abeparvovec), einer Gentherapie bei spinaler Muskelatrophie. Patienten erhalten das das SMN1-Gen mit einem Adeno-assoziierten viralen Vektor. Jetzt warnt der PRAC vor thrombotischen Mikroangiopathien als Folge der Behandlung. Diese Information soll gezielt an Ärzte gehen.

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Vitamin D für jeden über 50 – ließen sich so 30.000 Krebstote verhindern?
DKFZ-Epidemiologen mit aufsehenerregender Analyse
Michael van den Heuvel, Medscape



Schon länger ist bekannt, dass niedrige Vitamin-D-Spiegel bei Patienten mit einem höheren Mortalitätsrisiko in Verbindung stehen. Forscher um Prof. Dr. Hermann Brenner vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg haben jetzt 3 große Metaanalysen randomisierter klinischer Studien ausgewertet und Zahlen auf Deutschland übertragen [1]. Das Ergebnis: Durch eine bundesweite Vitamin-D-Supplementierung aller Menschen über 50 könnte die Zahl an Todesfällen durch Krebs um 30.000 pro Jahr vermindert, und es könnten 300.000 Lebensjahre gewonnen werden – bei Einsparungen von 254 Millionen Euro durch weniger Krebstherapien.


Prof. Dr. Hermann Brenner

Deutschlandweit starben im Jahr 2019 rund 231.000 Menschen an den Folgen maligner Erkrankungen, berichtet das Statistische Bundesamt. Damit war Krebs die Ursache für jeden 4. Todesfall. „Aus zahlreichen, auch aus eigenen Studien ist bekannt, dass Patienten mit Krebs sehr häufig einen deutlichen Vitamin-D-Mangel haben“, sagt Brenner im Gespräch mit Medscape.

Besonders ausgeprägt sei dies kurz nach der Behandlung, etwa einer chirurgischen Intervention. „Und wir dürfen nicht vergessen, dass die Prävalenz eines Vitamin-D-Mangels in der älteren Bevölkerung generell recht hoch ist“, ergänzt Brenner.

Die Ergebnisse sprechen dafür, dass durch die Vitamin-D-Supplementierung insbesondere die Prognose nach Diagnose einer Krebserkrankung verbessert wird. Prof. Dr. Hermann Brenner
„In den eingeschlossenen Metaanalysen sehen wir eine deutliche und hoch signifikante Reduktion der Krebsmortalität um 13%, während für die Krebsinzidenz eine allenfalls geringfügige, statistisch nicht signifikante Verringerung beobachtet wurde“, so der Experte. „Die Ergebnisse sprechen dafür, dass durch die Vitamin-D-Supplementierung insbesondere die Prognose nach Diagnose einer Krebserkrankung verbessert wird.“

Was können Ärzte für die Praxis daraus lernen? Brenner: „Personen mit ausreichend hohem Vitamin-D-Spiegel brauchen zwar keine Substituierung, für die Mehrheit der älteren Bevölkerung mit erniedrigtem Vitamin-D-Spiegel wäre sie aber von großem potenziellem Nutzen.“ Ideal sei deshalb, den Wert bei älteren Menschen zu testen und dann eine individuell dosierte Supplementierung durchzuführen.

Doch diese Untersuchung koste mehr als eine Jahresdosis an Vitamin D und werde in der Praxis oft nicht durchgeführt. „Pragmatisch könnte man durchaus auch vorschlagen, Menschen ab 50 Jahren generell eine Supplementierung mit Dosierungen zwischen 400 und 2.000 Einheiten pro Tag zu empfehlen“, so Brenner.

Diese Mengen seien auch in randomisierten, klinischen Studien ohne vorherige Vitamin-D-Bestimmung eingesetzt worden, da Vitamin D in dieser Dosierung auch bei langfristiger Einnahme als sicher gelte. „In einigen Ländern werden sogar Nahrungsmittel seit vielen Jahren mit Vitamin D angereichert – etwa in Finnland, wo die Sterberaten an Krebs um rund 20 Prozent niedriger sind als in Deutschland.“ Ein besonders großes Potenzial sieht Brenner dabei besonders in der supportiven Vitamin-D-Supplementierung bei Krebspatienten.

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So langsam wird´s bizarr: Werbeverbot für Produkte außerhalb des täglichen Bedarfs
https://www.wuv.de/marketing/das_saarland_plant_umstrittenes_werbeverbot?utm_source=newsletter-redaktion&utm_campaign=mai-ling&utm_medium=teaserbutton


Wie definiert sich denn täglicher Bedarf? Für mich gehört dazu zum Besipiel eine Druckerpatrone, und da die Dinger aufgrund des Homeoffices ständig ausverkauft sind kann ich kein Homeoffice machen, sondern muss ins Büro um da ausdrucken zu können.

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Organisierter Betrug durch Behörden: Abtretungserklärungen für Flüchtlinge
https://www.nds-fluerat.org/48199/aktuelles/gefluechtete-werden-durch-abtretungserklaerungen-betrogen/

Pressemitteilung, 15. Februar 2021
Geflüchtete werden durch „Abtretungserklärungen“ betrogen
Flüchtlingsrat warnt Geflüchtete vor der Unterzeichnung von „Abtretungserklärungen“ der Kommunen

Aus verschiedenen Teilen Niedersachsens wurde uns bekannt, dass Bewohnende von Flüchtlingsunterkünften durch die Kommunen aufgefordert werden, sog. Abtretungserklärungen zu unterzeichnen. Mit diesen Abtretungserklärungen lassen sich die Kommunen „alle bestehenden und künftigen Einkommensansprüche“ der Bewohnenden – bspw. gegenüber Ihrem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung – übertragen, um – vermeintliche – Gebührenschulden für die Unterbringung „unter Ausschaltung der Pfändungsfreigrenze“ direkt von den benannten Stellen einfordern zu können, und zwar auch dann, „wenn dadurch Pfändungsfreigrenzen unterschritten werden.“

Sofern Bewohnende die „Abtretungserklärungen“ unterzeichnen, kann die Kommune unmittelbar z.B. auf ihr Erwerbseinkommen, das Arbeitslosengeld oder (selbst auch erst in ferner Zukunft) auf ihre Rente zugreifen. Der Zugriff kann sogar dann erfolgen, wenn die Betroffenen klagen und bestreiten, der Kommune (noch) Unterbringungsgebühren zu schulden. Nach Unterschreiben der Abtretungserklärungen ist es den Kommunen möglich, auf sämtliche Gelder der Bewohnenden zuzugreifen, ohne ihnen auch nur einen Cent zum (Über)Leben belassen zu müssen. Die Kommunen rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass die Betroffenen eine „wirtschaftliche Gegenleistung erhalten.“

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsens:

„Die Argumentation der Kommunen ist zynisch: Die betroffenen Geflüchteten haben bestenfalls noch ein Dach über dem Kopf, aber kein Geld, um sich zu ernähren oder gar am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Der Zweck der Pfändungsfreigrenze, gewisses Einkommen vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger zu schützen, wird damit ausgehöhlt.“

Die Stadt Hannover versteckt in den „Abtretungserklärungen“ den Zusatz, dass die Gebühren der Unterbringung „dem Grunde und der Höhe nach anerkannt“ werden. Dabei weiß die Landeshauptstadt, dass die Gebühren hinsichtlich ihrer Höhe heftig umstritten sind. Mit der „Abtretungserklärung“ will die Landeshauptstadt – so wohl die Überlegung – jegliche Rechtsmittel gegen die Gebührenforderungen ausschließen und sich scheinbar vorsorglich gegen weitere Klagen wappnen. Besonders erschreckend ist auch, dass Sozialarbeiter_innen dem Flüchtlingsrat aus unterschiedlichen Unterkünften der Stadt berichtet haben, dass das Wohnungsamt bzw. die Einrichtungsleitung sie aktiv dazu aufgefordert habe, die Unterschriften von den Bewohnenden einzuholen. Ihnen sei dabei jedoch lediglich mitgeteilt wurden, dass die „Abtretungserklärung“ dazu dienten, die Unterkunftskosten bspw. für den Fall des Jobverlustes abzudecken. Über die tatsächliche Tragweite der Belehrung seien auch sie nicht aufgeklärt worden.

Die Stadt Nordhorn bringt es gar fertig, Bewohnende von Gemeinschaftsunterkünften unterschreiben zu lassen, „dass alle Gegenstände, die nach meinem Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft / nachdem ich die Gemeinschaftsunterkunft aus welchem Grund auch immer verlassen habe noch in der Unterkunft vorhanden sind, Abfall darstellen, der auf meine Kosten entsorgt werden kann“. Asylsuchende haben bekanntlich nicht das Recht, ihren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen. Geflüchtete, die möglicherweise gegen ihren Willen umquartiert oder abgeschoben werden, sollen auf ihr zurückgelassenes Eigentum nicht nur keinen Anspruch mehr haben, sondern sogar für die Entsorgung zahlen. Aus unserer Sicht ist das eine Form von kalter Enteignung.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen, warnt:

„Derartige Abtretungserklärungen sind rechtswidrig. Wir empfehlen ausdrücklich, solche Abtretungserklärungen nicht zu unterzeichnen, dazu besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung. Wir fordern die Kommunen auf, Geflüchteten ab sofort keine „Abtretungserklärungen“ zur Unterzeichnung mehr vorzulegen.“

Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass den betroffenen Geflüchteten die weit reichenden „Abtretungserklärungen“ ohne eine Erläuterung und ohne Übersetzung vorgelegt werden. Vielmehr nutzen die Kommunen die Zwangs- und Notsituation der Betroffenen aus: Geflüchtete können nicht frei entschieden, wo sie wohnen, teils weil sie behördlich verpflichtet werden, in einer bestimmten Unterkunft zu leben, teils weil sie aufgrund von Wohnungsknappheit und Diskriminierung keine neue Bleibe finden.

Personen, die bereits eine solche Abtretungserklärung unterzeichnet haben, werden gebeten, sich an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats zu wenden

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Ergebnisse aus Israel sprechen für hohe Wirksamkeit des Biontech/Pfizers Vakzins
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-zahlen-israel-hohe-wirksamkeit-biontech-impfstoff-nahe-35519634

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Sonntag, 14. Februar 2021
Die Griechen
haben 2015 nur deshalb so stark auf eine Lösung der Flüchtlingskrise gedrängt, weil die Flüchtlinge die Touristen von den Stränden abhielten.

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Sonntag, 14. Februar 2021
Überladenes Homeoffice
Ich freue mich echt wieder darauf ab Montag in meinem regulären Büro zu sitzen.

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Samstag, 13. Februar 2021
Wohnen in Flüchtlingsunterkünften - Stadt Hemmingen hält an rechtswidrigen Gebühren fest
Die Stadt Hemmingen berechnet Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, pro Schlafplatz in einem Zweibettzimmer von weniger als 20qm2 monatlich weiterhin 930 €.

Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.

Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“

Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.

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Mal weg von Corona: Zur aktuellen Situation von Fluchtmigration in Deutschland
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Ulla Jelpke (DIE LINKE.) ergibt sich, dass die von der Koalition bei der Fluchtmigration eingezogene "Obergrenze" (180.000 bis 220.000) im vergangenen Jahr gerade einmal zu einem Drittel ausgeschöpft wurde: Zieht man von der Zahl der grenzüberschreitenden Asylanträge, der Familiennachzüge zu Flüchtlingen und den Resettlement-Aufnahmen die Zahl der Abschiebungen und Ausreisen von Geflüchteten ab, ergibt sich für das Jahr 2020 unter dem Strich eine "Netto-Zuwanderung" im Bereich der Asylmigration in Höhe von gerade einmal 67.500 Menschen! Die Zahl dürfte am Ende noch niedriger sein, weil viele freiwillige Ausreisen nicht erfasst (die Angaben hierzu sind auch noch vorläufig) und manche Schutzsuchende doppelt gezählt werden - Details hierzu im angehangenen Vermerk (es war eine Nachfrage erforderlich, deshalb finden sich im Anhang zwei Dokumente dazu).

Während Seehofer den Rückgang der Asylzahlen als "Erfolg" seiner Politik wertet, spricht Ulla Jelpke in einer Pressemitteilung von einer "beschämenden Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen. Deutschland wird seiner Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme, gemessen an der Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft, nicht ansatzweise gerecht". Und: "Statt rücksichtsloser Abschiebungen müssen Humanität und Menschenrechte Vorrang haben. Insbesondere braucht es endlich eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient." https://www.ulla-jelpke.de/2021/02/bleiberecht-statt-abschiebungen-2/

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete als erste hierzu:
https://www.presseportal.de/pm/58964/4834569


Der drastische Rückgang des Familiennachzugs war bereits zuvor infolge einer weiteren Anfrage von Ulla Jelpke bekannt geworden: Während der Familiennachzug im Allgemeinen im Jahr 2020 um 29,3 Prozent zurückgegangen ist, halbierten sich die Zahlen beim Nachzug zu Flüchtlingen im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 (Rückgang um 49,7 Prozent). Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug der Rückgang sogar 67,4% - das sind dramatische Werte, die nicht nur mit den Auswirkungen der Pandemie erklärt werden können!
Auch hierzu gibt es einen Vermerk von mir im Anhang, die NOZ berichtete, Ulla Jelpke beklagt darin die "viel zu hohen bürokratischen Hürden ... bei der praktischen Umsetzung des Familiennachzugs" und fordert "einen grundlegenden Wandel im Auswärtigen Amt": https://www.presseportal.de/pm/58964/4826448

Die Antwort auf die mündliche Frage ist sehr interessant, weil die unterschiedlichen Formen des Familiennachzugs im Jahresvergleich aufgelistet werden und zudem eine getrennte Auflistung für die bedeutendsten Asylländer beim Familiennachzug erfolgt (dies zeigt, wie nah die Visazahlen in Bezug auf diese sieben Asyl-Herkunftsländer an der Zahl für den Nachzug zu Flüchtlingen erteilten Visa liegen, die erst seit kurzem gesondert erfasst werden).


FRONTEX steht massiv in der Kritik - vielleicht ist das der Grund (allerdings keine rechtlich tragfähige Begründung) dafür, dass die Bundesregierung eine Frage von Ulla Jelpke zu einer Aussage von FRONTEX-Chef Leggeri im Innenausschuss des Bundestages als geheime Verschlusssache ("nur für den Dienstgebrauch") eingestuft hat. Die Begründung der Bundesregierung (siehe Antwort im Anhang), die Antwort sei "aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig" und eine offene Beantwortung könne "nachteilige Auswirkungen für die bilateralen Beziehungen von Deutschland und Griechenland haben", lässt aufhorchen! Es geht um die seit Frühjahr 2020 von Griechenland verfügte neue Praxis beim "Abfangen" von Booten in der Ägäis im Kontext des FRONTEX-Einsatzplans.
In einer Pressemitteilung kritisierte Ulla Jelpke die Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung, es dürfe keine Kumpanei in der Abschottungspolitik zur Deckung rechtswidriger Pushbacks durch Griechenland geben - diese seien ohnehin "kein Geheimnis". "Mit dem Vertuschen und Leugnen von Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbrüchen an den EU-Außengrenzen muss endlich Schluss sein!", heißt es abschließend: https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/pm-bundesregierung-deckt-pushback-zusammenarbeit-von-griechenland-und-frontex/

Gegen die Einstufung des Dokuments wurde Widerspruch eingelegt. Nicht nur in diesem Fall ist eine maßlose und unbegründete Einstufungspraxis insbesondere des Bundesinnenministeriums bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen zu beklagen.

Zum Thema Abschiebungen hier mehrere Links und Hinweise:

Grafisch sehr anschaulich, detailliert und äußerst hilfreich hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN zu Abschiebungen und Ausreisen dargestellt, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2014! Eine tolle Service-Leistung der Bundeszentrale :o) [bevor Nachfragen kommen: die Anfrage für 2020 ist gestellt, mit einer Antwort ist erst im März zu rechnen] Hier der link:
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen-in-deutschland


In der Frankfurter Rundschau weist Victor Funk auf die aktuelle Debatte in Österreich um die Abschiebung von im Land geborenen Kindern von Geflüchteten hin - und auf den Umstand, dass es in Deutschland keine vergleichbare Debatte gibt. Dabei könnte bzw. müsste die Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK in solchen Fallkonstellationen, bei denen es um "faktische Inländer" bzw. hier geborene und aufgewachsene Kinder/Jugendliche oder sogar Erwachsene geht, von Behörden und Gerichten viel umfassender zur Anwendung kommen. Auf vergebliche parlamentarische Initiativen der LINKEN hierzu und das ideologisch verminte Debattenfeld weise ich in dem Artikel hin: https://www.fr.de/politik/eine-ungewisse-zukunft-90199196.html
Zur Debatte in Österreich: https://www.fr.de/politik/ausgeflogen-in-ein-fremdes-land-90199122.html


Nina von Hardenberg fordert in der Süddeutschen Zeitung völlig zu Recht ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/fluechtlinge-afghanistan-abschiebungen-seehofer-1.5199816
Die Irrationalität und Brutalität dieser Politik wird auch in dem gestrigen Panorama-TV-Beitrag über (legal) zurückgekehrte, zuvor abgeschobene Afghanen deutlich:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Absurde-Abschiebung-Seehofers-Afghanen-sind-zurueck,abschiebung926.html


Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss aktuell (erneut) eine Abschiebung nach Afghanistan verhindert! Der Beschluss ging wohl schon über Fachverteiler, er ist für die Praxis aber doch so wichtig, dass ich ihn hier noch einmal zur allgemeinen Information anhänge. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte auf nicht nachvollziehbare Weise eine Aufklärung der aktuell verschärften Gefährdungslage in Afghanistan unterlassen.


Zu Abschiebungen Geflüchteter aus dem Sudan liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kommentiert dies in einer Pressemitteilung (hier ist auch die Antwort verlinkt): https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/schluss-mit-behoerdenschikanen-fuer-gefluechtete-aus-dem-sudan/

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Donnerstag, 11. Februar 2021
Im Zweifel supplementieren – DGE sieht im Pandemie-Winter mögliche Vorteile einer Nahrungsergänzung mit Vitamin D
Zahlreiche Studien liefern mittlerweile Hinweise auf eine Assoziation zwischen einem niedrigen Vitamin-D-Status und der Infektion mit SARS-CoV-2 bzw. der Schwere des Verlaufs einer COVID-19-Erkrankung. Darauf wies DGE-Präsident Prof. Dr. Jakob Linseisen auf einem Journalisten-Seminar der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) hin [1].

Die Ergebnisse seien aber unzureichend, um eine Dosis-Wirkungsbeziehung nachzuweisen. Der an der Münchner Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) tätige Epidemiologe fordert große randomisiert-kontrollierte Studien, um Effekte aufzuklären. In der aktuellen Situation sieht Linseisen aber durchaus Vorteile darin, die Vitamin-D-Versorgung im Zweifel durch Supplemente aufzubessern.

Dabei bezieht sich Linseisen auf Daten der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland(DEGS1), die im Winter bei deutschen Erwachsenen eine hohe Prävalenz eines schlechten Vitamin-D-Status zeigen. Bei 50 bis 60% der Proband*innen wurden Werte (25(OH)D im Plasma) von unter 30 mmol gemessen, bei weiteren 30% Werte zwischen 30 und 50 mmol.

„Das ist so häufig, dass es nicht einmal unbedingt nötig ist, den Status zu bestimmen“, sagte Linseisen zu einer möglichen vorbeugenden Nahrungsergänzung im aktuellen Pandemie-Winter. „Das wäre der Versuch einer Prävention“, ergänzte der DGE-Präsident und kündigte eine Veröffentlichung einer entsprechenden Bewertung auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Ernährung an.

Ein schlechter Vitamin-D-Status ist so häufig, dass es nicht einmal unbedingt nötig ist, den Status zu bestimmen. Prof. Dr. Jakob Linseisen
Problematische Versorgung im Winter
Die Versorgung mit Vitamin D lässt sich in Deutschland nur zu einem geringen Prozentsatz über Nahrungsmittel gewährleisten. Mithilfe von Sonnenlicht kann der Mensch in der Haut allerdings ausreichend Vitamin D produzieren. Wer zwischen März und Oktober häufig genug im Freien und an der Sonne ist, kann damit auch die Wintermonate überbrücken, in denen der Sonnenstand in unseren Breitengraden die Vitamin-D-Versorgung schwierig macht.

„Wenn man im Sommer ausreichende Speicher angelegt hat, dann bleiben die Werte gut, das ist aber bei vielen offenbar nicht der Fall“, erklärte Linseisen. Die Risikogruppen für eine schlechtere Vitamin-D-Versorgung sind bekannt: Bei Älteren ist häufig die Eigensynthese der Haut verringert, auch für Säuglinge wird eine Supplementation empfohlen, und Personen mit dunkler Hautfarbe, mit Adipositas oder ohne ausreichende Sonnenexposition haben
ebenfalls oft einen schlechten Vitamin-D-Status.

Guter Vitamin-D-Status könnte Atemwegsinfektionen verhindern
Ein schlechter Vitamin-D-Status könnte generell bei der Prävention von Atemwegsinfektionen ein Problem darstellen – denn die DGE sieht moderate Evidenz dafür, dass ein guter Vitamin-D-Status solche Infektionen teilweise verhindern kann. In einem im aktuellen Ernährungsbericht veröffentlichten Umbrella-Review zur Rolle von Vitamin D bei der Prävention und Behandlung ausgewählter extraskelettaler Erkrankungen ist das eine der Kernaussagen [2].

Das sei auch biologisch plausibel, erklärte Linseisen. Vitamin-D-Metabolite könnten Inflammationsfaktoren senken und die Immunabwehr von Infektionen auf mehreren Wegen positiv beeinflussen.

Auch bei der Behandlung von Asthma- und COPD-Patienten könne ein guter Vitamin-D-Status Vorteile bringen. Keine Evidenz sehen die Autoren des Review allerdings für den Einsatz von Vitamin D bei bereits bestehenden Atemwegsinfektionen oder in der Behandlung von Multipler Sklerose.

Letzteres hat Linseisen erstaunt. „Bei MS-Patienten hätte ich schon erwartet, dass ein Zusammenhang zu sehen ist, aber es ist momentan nicht von einem vorteilhaften Effekt auszugehen.“

Tägliche kleine Dosen besser als Bolus
Für eine eventuelle Supplementierung empfiehlt Linseisen tägliche kleine Dosen von 20 µg. In Studien sei das wirkungsvoller gewesen als Bolus-Dosierungen. Die Gründe dafür seien unklar. „Bei höherer Dosis wird wahrscheinlich mehr wieder ausgeschieden“, spekuliert der Wissenschaftler. „Eine andere Erklärung ist nicht plausibel.“

Bei höherer Dosis wird wahrscheinlich mehr wieder ausgeschieden. Prof. Dr. Jakob Linseisen
Eine dauerhafte Einnahme von mehr als 100 µg täglich sei bei Erwachsenen allerdings wegen der Gefahr der Überdosierung unbedingt zu vermeiden, betont Linseisen. Der Wissenschaftler steht auch einer in anderen Ländern zum Teil gebräuchlichen Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D positiv gegenüber.

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Zum PCR-Test ist ein Buch erschienen
Wenn ich Zeit dazu habe werde ich es ausführlich lesen und hier meine Bewertung abgeben. Vorläufig möchte ich dazu nur sagen: Von der wissenschaftskritischen Position, insbesondere was die Beurteilung von Drittmittelforschung her angeht interessant (da wo ich herkomme, in de Geistes- und Sozialwissenschaften, gilt es ja als korrupt, sich überhaupt von der Wirtschaft fördern zu lassen) - aber was die Bewertung des Drosten-Tests und die politischen Schlussfolgerungen angeht sitzt die ganze Perspektive einem fundamentalen Irrtum auf. Wenn der Test nicht aussagekräftig ist seien alle Lockdowns und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sinnlos, so die sehr simple Konklusion. Diese verkennt, dass die Pandemie auch ohne Testergebnisse real ist. Die Quarantänemaßnahmen der Venezianer im 15-17. Jahrhundert funktionierten sehr wohl, obwohl es kein Verfahren zum Nachweis von Yersinia Pestis gab.

https://www.corodok.de/wp-content/uploads/2021/02/Corodok1_PCR.pdf

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Mittwoch, 10. Februar 2021
Erleichterung
Ich habe meine Laborwerte und die Mutter aller Gespräche mit meinem Operateur. Kein weiterer Krebs, mein Körper ist clean. Und ich kann weiterleben wie bisher (abgesehen vom Nichtrauchen), keine Diät, kein Verzicht auf Bier, Wein und Whiskey. Abgesehen vom nicht mehr vorhandenen Tumor bin ich kerngesund.

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Mittwoch, 10. Februar 2021
Querdenker-Demos haben Ausbreitung des Virus nachweislich verstärkt
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/studie-querdenker-demos-verbreitung-coronavirus-deutlich-verstaerkt-35520788

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Sinkende Infektionszahlen; Wettlauf zwischen Impfungen und Virus-Varianten längst verloren?; Rolle des Klimawandels
Michael van den Heuvel, Sonja Boehm, Dr. Thomas Kron, Medscape


Wettlauf zwischen Impfungen und Virus-Varianten längst verloren

Kontaktverfolgung auch bei 7-Tages-Inzidenz über 50 möglich?

Großteil der Corona-Toten stirbt offenbar tatsächlich an COVID-19

Klimawandel als wichtiger Faktor für SARS-CoV-2

Dem Robert Koch-Institut sind den RKI-Angaben vom Sonntag zufolge 8.616 Corona-Neuinfektionen und 231 neue Todesfälle innerhalb eines Tages gemeldet worden. Vergangene Woche waren es noch 11.192 Neuinfektionen und 399 neue Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz ist mit 75,6 ebenfalls deutlich gesunken. Bis zum vergangenen Freitag hatten 2.212.851 Personen (2,7 % der Gesamtbevölkerung) eine Erstimpfung erhalten und 903.271 Personen bereits die Zweitimpfung. Von einer angestrebten Impfquote von mehr als 60% ist Deutschland immer noch weit entfernt.

Wie RKI-Präsident Prof. Dr. Lothar Wieler am vergangenen Freitag mitgeteilt hat, wurde die besonders ansteckende britische Virus-Variante B.1.1.7 bereits in 13 der 16 Bundesländer nachgewiesen. In einer Untersuchung von Virus-Proben habe der Anteil dieser Variante knapp 6% betragen. Laut Wieler ist das Virus durch die Mutationen gefährlicher geworden. Es habe gerade noch einmal einen „Boost“ bekommen.

Die Entwicklung der Infektionszahlen sei zwar erfreulich, so am Freitag auch Jens Spahn. Doch die Zahlen müssten noch weiter runter, die 7-Tage-Inzidenz „auch deutlich unter 50“. Für deutlich geringere Werte hatten unter anderen in den vergangenen Tagen auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und die Physikerin Dr. Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen plädiert.

Am Mittwoch dieser Woche wollen Spitzenvertreter von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Ob der Shutdown verlängert wird oder es zu ersten Lockerungen kommt, ist noch unklar. Es wird allerdings eher mit einer Verlängerung gerechnet.

Wettlauf zwischen Impfungen und Virus-Varianten längst verloren?
In einem Interview mit dem Spiegel hat die Braunschweiger Virologin Prof. Dr. Melanie Brinkmann erneut vor zu raschen Lockerungen gewarnt und „eine konsequente Eindämmungsstrategie gefordert, um einen Dauer-Shutdown zu vermeiden“. Damit ließe sich laut Brinkmann die 7-Tage-Inzidenz zügig unter 10 drücken. „Die Gesundheitsämter könnten wirklich wieder Infektionsketten nachverfolgen und wir alle bekämen unser Leben zurück. Zumindest ein Leben, so ähnlich wie im Sommer 2020. Dieses Larifari des ‚hier ein bisschen Homeoffice, dort ein improvisiertes Hygienekonzept‘, das muss aufhören.“

Die Mutante aus Großbritannien und andere Mutanten würden uns überrennen, das Virus habe einen „Raketenantrieb“ bekommen, so die Virologin weiter. Laut Brinkmann gehe es weniger darum, „immer härtere Maßnahmen einzuführen, als die bestehenden konsequenter anzuwenden“. Wir müssten auch besser kontrollieren, dass sich alle als die Maßnahmen hielten. Und kurzfristig müssten die Schulen geschlossen bleiben, „sonst kriegen wir sie wegen der ansteckenderen Varianten sehr, sehr lange nicht mehr richtig geöffnet. Vielleicht müssen wir sogar wieder Grenzen schließen“.

Fassungslos mache sie, dass Urlaubsreisen ins Ausland immer noch möglich seien. Der Wettlauf zwischen Impfungen und Virus-Varianten sei längst verloren. Alles andere entspringe Wunschdenken, genährt von falschen Versprechungen einiger Politiker. Die britische Mutation habe eine Basisreproduktionszahl von schätzungsweise bis zu 4,5. Da müssten über 80 % der Bundesbürger geimpft sein haben, um die Variante in Schach zu halten. So rasch bekämen wir nie so viel Impfstoff, wie dafür erforderlich sei.

Kontaktverfolgung auch bei 7-Tages-Inzidenz über 50 möglich?
Anders als von der Bundesregierung kommuniziert sei eine Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter auch bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50 möglich, sagen Medienberichten zufolge mehrere Oberbürgermeister deutscher Großstädte. In Köln sei man trotz Werten von über 50 seit Monaten in der Lage, sowohl die positiv Getesteten als auch die Kontaktpersonen „innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren und Quarantäneanordnungen zu verhängen“, wird etwa Oberbürgermeisterin Henriette Reker in der Welt am Sonntag zitiert.

Laut Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, laufen IT-Lösungen in den Gesundheitsämtern der Großstädte „und befähigen die Gesundheitsämter dieser Städte schon jetzt, auch bei einer Inzidenz weit über 50 die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten“. Allerdings könnten bundesweit nicht alle Ämter bei hohen Inzidenzen so umfassend agieren, schränkte Dedy Medienberichten zufolge ein.

Großteil der Corona-Toten stirbt offenbar tatsächlich an COVID-19
Von manchen Kritikern der Pandemie-Strategie und vor allem von Leugnern der Corona-Pandemie wird behauptet, dass es bei vielen so genannten „Corona-Toten“ gar nicht gesichert sei, dass sie tatsächlich an der Infektionskrankheit und ihren Folgen gestorben seien. Dem widerspricht nun unter anderen der Kieler Pathologe Prof. Dr. Christoph Röcken , Direktor des Instituts für Pathologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH).

„Bei 85 Prozent der Fälle konnten wir wirklich bestätigen, dass sie an Covid-19 verstorben sind“, wird der Pathologe in einem Bericht im Tagesspiegel zitiert. In Kiel wurden dem Bericht zufolge bislang mehr als 50 Menschen im Alter von 53 bis über 90 Jahre obduziert, die sich vor ihrem Tod mit SARS-CoV-2 angesteckt hatten. Leider lägen die ersten Daten eines deutschen Obduktionsregisters noch nicht vor; er habe jedoch von anderen Pathologen bundesweit erfahren, „dass diese zu ähnlichen Ergebnissen kämen“, wird Röcken zitiert.


Klimawandel als wichtiger Faktor für SARS-CoV-2
Globale Treibhausgasemissionen haben im Laufe des letzten Jahrhunderts den wahrscheinlichen Ursprungsort von SARS-CoV-2 in Südchina zu einem Hotspot für Coronaviren gemacht, die von Fledermäusen übertragen werden. Klimatische Veränderungen in dieser Region haben das Wachstum von Waldgebieten befördert, die Fledermäusen geeignete Habitate bieten. Dies ist laut einer Mitteilung das Ergebnis einer neuen Studie von Wissenschaftlern der Universität Cambridge, des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und der Universität Hawai’i-Manoa.

Die in der Zeitschrift Science of the Total Environment publizierte Studie beschreibt große, durch den Klimawandel bedingte Veränderungen der natürlichen Vegetation in der südchinesischen Yunnan Provinz und benachbarten Gebieten in Myanmar und Laos im letzten Jahrhundert – weg von tropischem Buschland, hin zu tropischer Savanne und Laubwald. Dieser Prozess habe die Ausbreitung zahlreicher neuer Fledermausarten ermöglicht, durch die rund 100 neue Arten von Coronaviren in die Region gekommen seien, heißt es in der Mitteilung weiter. Genetische Daten legten nahe, dass SARS-CoV-2 in genau dieser Region erstmals in Fledermäusen aufgetreten sei.

„Im letzten Jahrhundert hat der Klimawandel im wahrscheinlichen Ursprungsort von SARS-CoV-2 den Lebensraum für Fledermäuse deutlich attraktiver gemacht – und damit auch für die vielen Coronaviren, die diese Tiere in sich tragen,“, sagt Dr. Robert Beyer, der seit kurzem im Rahmen eines europäischen Marie-Curie-Stipendiums am PIK tätig ist und zuvor an der Universität Cambridge geforscht hat.

Im Zuge der Studie rekonstruierten die Forscher mittels klimatischer Daten die weltweite natürliche Vegetation am Beginn des letzten Jahrhunderts. Auf Grundlage davon ermittelten sie die damalige globale Verteilung von Fledermausarten. Ein Vergleich mit der heutigen Verteilung zeigte, wo sich die Anzahl der verschiedenen Fledermausarten weltweit verändert hat.

In der südchinesischen Yunnan-Provinz sind auch Schuppentiere heimisch, die den Wissenschaftlern zufolge wahrscheinlich als Zwischenwirte für SARS-CoV-2 fungieren. Sie nehmen an, dass das Virus von Fledermäusen auf diese Tiere übergesprungen sei, die dann später auf einem Wildtiermarkt in Wuhan gehandelt worden seien, wo sich dann erstmals Menschen mit SARS-CoV-2 infiziert hätten.

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Die DGHO drängt auf eine raschere Schutzimpfung gegen COVID-19 für Krebspatienten
Ute Eppinger, Medscape



Die Infektionsdynamik von COVID-19 ist ungebrochen. Geht es nach der derzeitigen Impfstrategie warten Patienten mit Krebserkrankung wohl noch eine Weile auf die COVID-19-Schutzimpfung. Doch für Menschen mit aktiver Krebserkrankung ist das Risiko erhöht, schwer an COVID-19 zu erkranken.

Deshalb drängen jetzt die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und das Haus der Krebs Selbsthilfe Bundesverband e.V. darauf, diese vulnerable Gruppe möglichst schnell zu impfen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme heben sie die Notwendigkeit eines priorisierten Zugangs zur Schutzimpfung hervor [1].

In einem Positionspapier ist festgehalten, welche Patienten besonders gefährdet sind. „Auf Basis der aktuellen Daten sehen wir eine hohe Priorität für die COVID-19-Schutzimpfung von Patientinnen und Patienten mit hämatologischen Erkrankungen und solchen mit soliden Tumoren und aktiver Krebserkrankung, die sich unter systemischer Therapie befinden“, betont Prof. Dr. Hermann Einsele, Vorsitzender der DGHO und Direktor der II. Medizinischen Klinik des Universitätsklinikums Würzburg, die Dringlichkeit der Schutzimpfung.

DGHO drängt auf differenziertere Betrachtung
Bereits Ende 2020 hatte die DGHO mit Blick auf die derzeitige Einordnung von Menschen mit Krebs erst in der 3. Stufe (also mit „erhöhter Priorität“) Änderungen vorgeschlagen und eine differenzierte Bewertung gefordert. Prof. Dr. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie der Universitätsmedizin Göttingen, betont, dass die aktuelle Einordung auf Studien beruhe, in denen die Gesamtheit der Menschen mit Krebserkrankung betrachtet wurde.

„Diese übergreifende Einteilung wird den sehr unterschiedlichen Krankheitssituationen unserer Patientinnen und Patienten nicht gerecht, so dass wir als wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaft für eine differenziertere Betrachtung plädieren“, betont Trümper. Mehrere Studien belegten die besondere Vulnerabilität und erhöhte Mortalität von Krebspatienten.

Sterbe-Risiko durch COVID-19 bei aktiver Krebserkrankung erhöht
Menschen mit Krebserkrankungen machen einen relevanten Anteil der Patienten aus, die an COVID-19 erkrankt sind. Darüber hinaus ist Krebs eine der Prognose-relevanten Komorbiditäten, insbesondere bei aktiver Erkrankung. In Registeranalysen wurde eine signifikant höhere Mortalität bei Menschen mit einer Krebserkrankung im Vergleich zu Menschen ohne Krebserkrankungen beschrieben.

„In diesem Zusammenhang müssen wir die Aktivität der Krebserkrankungen berücksichtigen“, so Trümper. „Eine aktuelle Analyse aus den USA mit Daten von fast 30.000 Patientinnen und Patienten bestätigt die ungünstige Prognose bei aktiver Krebserkrankung.“ So zeigt die Studie, dass die Sterblichkeit mit 24,7% am höchsten bei Menschen mit aktiver, progredienter Krebserkrankung ist, während Patientinnen und Patienten in Remission „nur“ eine Sterblichkeitsrate von 11,6% aufwiesen.


Junge Krebspatienten sind besonders gefährdet
Der Risikofaktor Krebs wirkt sich besonders in den jüngeren Altersgruppen negativ auf die Prognose aus. Die relative Steigerung der Sterblichkeit durch COVID-19 ist in der Patientengruppe unter 50 Jahren am höchsten. „Für Menschen mit einer Krebserkrankung in dieser Altersgruppe ist das Risiko, an COVID-19 zu sterben, 4-mal höher als bei Menschen ohne Krebserkrankungen.

Deshalb plädiert die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ebenfalls für einen priorisierten Zugang von Krebspatientinnen und -patienten zur COVID-19-Schutzimpfung“, betont Prof. Dr. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung.

Für die Entscheidung über die Impfung an sich, den optimalen Zeitpunkt und die am besten geeignete Vakzine liegen bisher fast keine Daten aus klinischen Studien vor, denn in den Zulassungsstudien waren nur sehr wenige Krebspatienten eingeschlossen. Trümper plädiert deshalb für eine Shared Decision zwischen Arzt und Patient. „Unsere Grundhaltung ist: Lassen Sie sich jetzt impfen, außer wenn triftige Gründe dagegensprechen.“

Antikörper bei aktiver Krebserkrankung sinnvoll?
Trotz vieler experimenteller Ansätze und rasch initiierter klinischer Studien ist die aktuelle Therapie der COVID-19-Erkrankung weitestgehend supportiv. Wenn neue antiviral wirksame Medikamente verfügbar sind, stellt sich auch die Frage, ob ein früher Einsatz von monoklonalen Antikörpern, Kinase-Inhibitoren und/oder Rekonvaleszentenplasma bei an COVID-19 erkrankten Menschen mit aktiver Krebserkrankung sinnvoll ist. Eine solche Therapie könnte auch die derzeit steigende Zahl von Patienten mit prolongierter Ausscheidung von SARS-CoV-2 (die auch mit dem Risiko der Bildung von Mutationen verbunden ist) nach einer COVID-19-Infektion senken.

Der potenzielle klinische Nutzen der Antikörper ist derzeit noch schwer zu beurteilen. Prof. Dr. Lorenz Trümper
Neutralisierende monoklonale Anti-SARS-CoV-2-Antikörper können die Viruslast verringern. Die Kombination von Bamlanivimab mit Etesevimab war dabei besonders effektiv. Daten zur Kombination von Casivirimab und Imdevimab bestätigen das, heißt es in der Stellungnahme.

„Der potenzielle klinische Nutzen der Antikörper ist derzeit noch schwer zu beurteilen, da die bisher vorliegenden Daten zur klinischen Wirksamkeit wenig belastbar sind. Die klinische Wirksamkeit ist insbesondere in der frühen, a- oder oligosymptomatischen Erkrankungsphase anzunehmen, in der die Virusreplikation eine dominierende Rolle spielt. In jedem Fall aber benötigen wir rasch klinische Studien zur Wirksamkeit der neuen Arzneimittel“, erklärt Trümper.

Auch Hedy Kerek-Bodden und Werner Kubitza, Geschäftsführender Vorstand des Hauses der Krebs-Selbsthilfe tragen die Forderung nach einer möglichst frühen Impfung mit: „Aus Sicht der Organisationen der Krebsselbsthilfe unterstützen wir den gemeinsamen Vorschlag. Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass bei ihnen eine große Unsicherheit besteht, was den raschen Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung angeht. Viele müssen neben der großen Unsicherheit, was den Verlauf ihrer Krebserkrankung betrifft, nun noch mit einer zweiten großen Unsicherheit leben, nämlich: ‚Wann erhalte ich die COVID-19-Schutzimpfung?‘“

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Weiße Pracht
Heute wollte ich, halbwegs genesen, wieder ins Büro. Da mein Auto bis unter die Türschlösser im Schnee steckt mit Öffis.

Macht keinen Sinn: Die Metro fährt nicht. In der Stadt sind Leute mit Skiern und Schneeschuhen unterwegs. Sah einen BMW - diese Automarke taugt gar nichts im Winter - in Schlangenlinen quer über sämtliche Fahrspuren schlittern. Ein Puch Pinzgauer oder ein Polaris Ranger wäre das Fahrzeug für diese Straßenverhältnisse.

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Prophezeiung
Irgendwie ist doch eingetroffen, wie ich mir als Jugendlicher, Perry-Rhodan- Star-Trek- und Star- Wars - geprägt die Zukunft imaginiert hatte: Im Jahr 2021 haben wir gegen Mutanten zu kämpfen.

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Montag, 8. Februar 2021
So etwas: Schnee mitten im Winter!
Und die bisher tiefsten Temperaturen des Jahres nehmen bei beginnendem Schneesturm weiter zu. Ist ja der reinste Blizzard, wie der Amerikaner sagt.


Sonst muss man mindestens bis in die Hohen Tauern fahren um solchen Schnee zu finden. Im Laxnäss wäre das schon Anfang Dezember normal.

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