Montag, 15. Mai 2006
Nachschlag
Auf dem lesenswerten Blog eines diskussionsfreudigen Liberalen thematisierte ich mit Bezugnahme auf Proudhons Eigentumsbegriff, nicht gerade frei von Ironie, die Tatsache, dass "privat" ja eigentlich vom lateinischen "privare", "rauben " her kommt und somit etymologisch "Privateigentum" ursprünglich geraubtes Eigentum bedeutet. Abgesehen davon, dass rein historisch (also über die Jahrtausende betrachtet) ein sehr großer Teil des erblichen Eigentums an Grund und Boden auf einen irgendwann einmal stattgefundenen bewaffneten Raub zurückgeht, war Privatheit in der römischen Bürgergesellschaft etwas, das der Bürger sich als Privileg auf Kosten der Allgemeinheit (res publica) leisten konnte. Die Tatsache, dass das Gewaltmonopol in der Monarchie in den Händen des Königs lag (res privata) war eines der Hauptargumente des Aufstandes des älteren Brutus gegen den letzten römischen König Tarquinius Superbus (Tarqiunius der Überhebliche, hier liegt alles semantisch sehr offen). Das Privateigentum ist also nicht immer geraubtes, wohl aber der Allgemeinheit vorenthaltenes Eigentum. Die Alten gingen mit diesem Umstand noch sehr offen um, aber auch noch der Psychoanalytiker Erich Fromm, der dies in seinem Werk "Haben oder sein" reflektierte. Eine interessante Debatte zu dem Thema findet sich hier:

http://www.kaernoel.at/cgi-bin/kaernoel/comax.pl?page=page.std;job=CENTER:articles.single_article;ID=1338

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