Mittwoch, 13. September 2006
Unbegleitetem Minderjährigen droht Abschiebung
che2001, 16:18h
HAZ vom 09.09.2006
Landkreis will 16-Jährigen in die Türkei abschieben
Peine (kau). Die geplante Abschiebung eines 16-jährigen Jungen in die Türkei löst in der Region Peine Wirbel aus. Nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrates hat die Ausländerbehörde des Landkreises Peine angekündigt, den minderjährigen Masum Aydenis allein in die Türkei zu schicken. Der Vater des Jungen und zwei Brüder lebten in der Türkei, mit ihnen könne Masum Aydenis Kontakt aufnehmen. „Ihr Alter ist nunmehr kein Hindernis mehr, eine Abschiebung durchzuführen“, heißt es in einem Schreiben der Ausländerbehörde vom 7. Juli.
In den Augen des Flüchtlingsrates wäre Abschiebung des Minderjährigen rechtswidrig. „Der Aufenthaltsort des Vaters ist nicht bekannt“, sagte Sprecherin Shakila Nawazy. „Der Junge müsste sich allein zu seinem Vater durchschlagen.“ Zudem sei nicht nachgewiesen, ob der Vater den Jungen überhaupt ernähren kann. Ein solches Vorgehen verstoße gegen die Kinderrechtskonvention und die EU-Aufnahmerichtlinie. Im Innenministerium ist der Fall nicht bekannt. Generell dürften Minderjährige abgeschoben werden, wenn sich im Herkunftsland jemand um sie kümmere, sagte Sprecher Klaus Engemann.
Landkreis will 16-Jährigen in die Türkei abschieben
Peine (kau). Die geplante Abschiebung eines 16-jährigen Jungen in die Türkei löst in der Region Peine Wirbel aus. Nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrates hat die Ausländerbehörde des Landkreises Peine angekündigt, den minderjährigen Masum Aydenis allein in die Türkei zu schicken. Der Vater des Jungen und zwei Brüder lebten in der Türkei, mit ihnen könne Masum Aydenis Kontakt aufnehmen. „Ihr Alter ist nunmehr kein Hindernis mehr, eine Abschiebung durchzuführen“, heißt es in einem Schreiben der Ausländerbehörde vom 7. Juli.
In den Augen des Flüchtlingsrates wäre Abschiebung des Minderjährigen rechtswidrig. „Der Aufenthaltsort des Vaters ist nicht bekannt“, sagte Sprecherin Shakila Nawazy. „Der Junge müsste sich allein zu seinem Vater durchschlagen.“ Zudem sei nicht nachgewiesen, ob der Vater den Jungen überhaupt ernähren kann. Ein solches Vorgehen verstoße gegen die Kinderrechtskonvention und die EU-Aufnahmerichtlinie. Im Innenministerium ist der Fall nicht bekannt. Generell dürften Minderjährige abgeschoben werden, wenn sich im Herkunftsland jemand um sie kümmere, sagte Sprecher Klaus Engemann.
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