Donnerstag, 14. September 2006
The Döner-Connection rules!
Köstlich, was für Verschwörungstheorien so kolportiert werden. Wahrscheinlich reicht der lange Arm von MCDonald´s und Meica bis in die deutsche Justiz :-)


http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/vermischtes/2908140,cc=000005480300029081401R70jh.html

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Eine Stimme der Vernunft
Gerade hat ai die Hizbollah wegen Verwendung von Streumunition in gegen zivile israelische Siedlungen abgefeuerte Katiusza-Raketen eines Kriegsverbrechens angeklagt und die UNO aufgefordert, sowohl gegen die Hizbollah als auch gegen Israel wegen Völkerrechtsverletzungen im Libanon-Krieg tätig zu werden.

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Man liest es gern
Auch wenn ich Microsoft nicht sonderlich schätze, diese Nachricht gefällt mir wohl:


http://www.testticker.de/news/security/news20060914006.aspx

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Ches Fernsehservice
Kleiner Programmtipp:

Heute wird in der Sendung "Kontraste" (ARD/RBB) um 21.45 Uhr u. a. ein Bericht über in die Türkei abgeschobene Kinder gezeigt, die in der kurdischen Region ohne Eltern in Armut, ohne Krankenversicherung und Schule leben.
Titel der Sendung: "Abgeschoben in die Fremde - Kinder von Asylbewerbern mutterseelenallein in der Türkei"

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Die Junge Welt zum Thema Gazale Salame
Niedersächsischer Innenminister profiliert sich als menschenverachtender
Hardliner
Reimar Paul
Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat eine Göttinger Rechtsanwältin die
Abschiebepolitik der niedersächsischen Landesregierung und der ihr
unterstehenden Ausländerbehörde in Hildesheim angeprangert. Eine aus dem
Libanon nach Deutschland geflohene Familie solle »auf brutale und
rechtswidrige Weise aus der Bundesrepublik vertrieben werden«, sagte gestern
die mit dem Fall betraute Anwältin Silke Schäfer.

Betroffen sind die Eheleute Gazale Salame und Ahmed Siala sowie ihre vier
Kinder im Alter von einem bis neun Jahren. Die Eltern, Angehörige der
arabischsprechenden Mahalmi, kamen 1985 und 1988 in die Bundesrepublik. Die
Kinder wurden in Hildesheim geboren, die Familie erhielt 1990 ein vorläufiges
Bleiberecht.

Zehn Jahre später hatten die Behörden eine Entdeckung gemacht: Gazale Salame
sei gar keine »Staatenlose«, wie sie bei ihrer Einreise angegeben habe,
sondern – obwohl nachweislich im Libanon aufgewachsen - türkische
Staatsbürgerin. Die Frau wurde ausgewiesen. Eine Abschiebung war jedoch
zunächst nicht möglich, weil Ehemann Ahmed Siala noch eine
Aufenthaltsbefugnis hatte. Doch der Landkreis Hildesheim verlängerte diesen
Titel nicht.

Im Februar 2005 wurden die hochschwangere Gazale Salame und ihre damals 14
Monate alte Tochter Schams in die Türkei abgeschoben. Als die Polizei kam,
brachte der Vater gerade die beiden älteren Töchter in den Kindergarten. Er
könne ja hinterherreisen, erklärten die Behörden später dem Ehemann.

Nach Angaben ihrer Anwältin lebt Gazale Salame mit ihren beiden Kleinkindern
in der Türkei ohne Sprachkenntnisse und ohne Kontakte in einem Elendsviertel
in Izmir. Ihr fehle das Nötigste zum Leben, als Frau ohne männlichen Schutz
werde sie ständig belästigt. »Sie ist sehr verzweifelt und kann keine Nacht
schlafen«, erklärte die Ärztin Gisela Penteker vom Niedersächsischen
Flüchtlingsrat nach einem Besuch in Izmir. Gazale Salame habe in der Türkei
keine Verwandten und bekomme auch keine finanzielle Hilfe: »Miete, Strom,
Wasser, Windeln, alles zahlt sie mit dem Geld, das sie von ihrem Mann und
einer Unterstützerin aus Deutschland bekommt.«

Nach einem Gerichtsurteil schien der Fall zwischenzeitlich eine gute Wendung
zu nehmen. Im Juni dieses Jahres entschied das Verwaltungsgericht Hannover,
daß die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbefugnis von Siala rechtswidrig war.
Die Hildesheimer Landrätin Ingrid Baule sagte daraufhin zu, daß Gazale Salame
und die kleinen Kindern kurzfristig wieder nach Deutschland kommen dürften.

Doch dagegen intervenierte Innenminister Uwe Schünemann: Der CDU-Hardliner
habe Baule angewiesen, das Gerichtsurteil anzufechten, sagt Rechtsanwältin
Schäfer: »In grober Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen sowie unter
bewußter Verletzung des Grundrechts auf Familie läßt Herr Schünemann
weiterhin eine Wiedereinreise der Frau Salame mit ihren Kindern nicht zu –
mit dem vorgeschobenen Argument, Herr Siala verdiene zu wenig, als daß ein
Familiennachzug möglich sei.« »Herr Schünemann pfeift auf das Recht auf
Familie ebenso wie auf das Grundrecht auf Leben und läßt Frau Salame mit
ihren beiden Kleinkinder weiter selbstmordgefährdet allein im Slum in der
Türkei sitzen.«

Schäfer hat nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover gestellt.
Das Gericht soll den Kreis Hildesheim verpflichten, »Frau Salame und ihren
beiden Kindern das vorläufige Betreten der Bundesrepublik Deutschland zu
erlauben und die entsprechenden Vorkehrungen zur Organisation der Rückreise
binnen zwei Wochen zu treffen.«

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