Montag, 13. August 2012
Ausbildungsabbruch wird mit Abschiebung bestraft
Eins ist in der behördlichen Behandlung von nicht EU-AusländerInnen, so sie nicht aus den USA, der Schweiz, Japan oder anderen Privilegienländern kommen immer deutlich: Sie werden weniger wie Menschen mit Rechten als vielmehr Funktionsträger oder Dienstleister betrachtet. Ihr Bleiberecht ist vielfach daran gekoppelt, dass sie "sich nützlich machen". Frei über ihr Leben verfügen sollen sie nicht.

So wie auch in diesem Fall:


http://www.nds-fluerat.org/8765/pressemitteilungen/ausbildungsabbruch-wird-mit-abschiebung-bestraft/

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