Donnerstag, 30. August 2012
Racial Profiling vor Gericht
che2001, 17:40h
Nach dem zunächst Aufsehen erregenden Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz vom 28.02.2012 zu Personalienkontrollen von Bahnreisenden auf bestimmten Strecken findet am 29.10.2012 ab 13.30 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland Pfalz die Berufungsverhandlung statt. Diesen Termin der Hauptverhandlung hat nun das Gericht veröffentlicht. Das OVG in Koblenz hatte zuvor auf Antrag des Klägers die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Der 25-jährige Kläger aus Kassel war im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden. Der junge Student hatte so etwas nicht zum ersten Mal erlebt und klagte gegen die polizeiliche Maßnahme. Die Klage blieb vor dem VG Koblenz zunächst ohne Erfolg. Das Urteil des VG Koblenz hatte bundesweit großes Aufsehen erregt, denn es legitimierte im Ergebnis das so genannte „ethnic profiling“ bzw. „racial profiling“, das von dem UN-Menschenrechtsausschuss bereits 2009 als menschenrechtswidrig eingestuft worden war. Auch die Bundesregierung hatte noch im vergangenen Jahr erklärt, bei rechtmäßigen verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben.
Das OVG will in der Verhandlung am 29.10.2012 durch Vernehmung der beiden beteiligten Bundespolizisten sowie möglicherweise des Klägers die genauen Umstände der Personalienfeststellung ermitteln. Das VG Koblenz hatte seinerzeit dem Kläger durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe (PKH) die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung unmöglich gemacht. Diese Verweigerung wurde vom OVG bereits als rechtswidrig aufgehoben.
Der 25-jährige Kläger aus Kassel war im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden. Der junge Student hatte so etwas nicht zum ersten Mal erlebt und klagte gegen die polizeiliche Maßnahme. Die Klage blieb vor dem VG Koblenz zunächst ohne Erfolg. Das Urteil des VG Koblenz hatte bundesweit großes Aufsehen erregt, denn es legitimierte im Ergebnis das so genannte „ethnic profiling“ bzw. „racial profiling“, das von dem UN-Menschenrechtsausschuss bereits 2009 als menschenrechtswidrig eingestuft worden war. Auch die Bundesregierung hatte noch im vergangenen Jahr erklärt, bei rechtmäßigen verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben.
Das OVG will in der Verhandlung am 29.10.2012 durch Vernehmung der beiden beteiligten Bundespolizisten sowie möglicherweise des Klägers die genauen Umstände der Personalienfeststellung ermitteln. Das VG Koblenz hatte seinerzeit dem Kläger durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe (PKH) die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung unmöglich gemacht. Diese Verweigerung wurde vom OVG bereits als rechtswidrig aufgehoben.
... comment