Montag, 3. September 2007
Doitsche Normalität
Ronny S. , einer der Hauptrandaleure beim rassistischen Pogrom in Rostock-Lichtenhagen, wurde erst 2002 wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung wegen der guten Sozialprognose zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt.Sowas hat sich in Deutschland bewährt. Hätte er einen Rüstungskonzern, ein Finanzamt, eine Polizeiwache oder ein Arbeitsamt angezündet, wäre er auch ganz ohne Bedrohung von Menschenleben u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und besonders schwerem Landfriedensbruch für 4, 5 oder 10 Jahre eingefahren. Aber Asylbewerber sind offensichtlich Menschen, deren Leben man in Deutschland ungeniert gefährden kann. Seit 1990 sind in Deutschland über 130 Menschen von Neonazis ermordet worden, ein Bruchteil der Opfer der RAF,. Während es um Letztere aber eine ungeheure Hysterie gab, regt sich über die Opfer faschistischer Gewalt kaum jemand auf. Kürzlich hörte ich Wolfgang Gessenharter argumentieren, nach dem Parteinengesetz könne man die NPD nur sehr schwer verbieten. Meines Erachtens sollte man auf diesen Laden ein ganz anderes Gesetz anwenden, nämlich den § 129 a).

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Wieso hat das überhaupt 10 Jahre gedauert? Gab es dafür irgendwelche guten Gründe?

Eine sehr moderate Bewährungsstrafe für versuchten Mord ist allerdings grotesk, zumal es eigentlich ein versuchter mehrdutzendfacher Mord war.

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Ich würde es Verschleppung nennen.
Und die ist leider bei rechtsextremen Vorkommnissen ganz normal. Erst zieht man den Termin der Anklageerhebung in die Länge, dann fällt man milde Urteile mit der Begründung, das sei doch schon so lange her. Ein gewisser A.H. wurde schließlich auch vorzeitig aus der Festung Landsberg entlassen, weil er das Gericht überzeugen konnte, dass er sich gebessert hätte und nie wieder etwas Böses anstellen würde.
Ein paar Links hierzu:
http://www.epd.de/index_2975.html


http://www.dienhong.de/dh/presse/2002/nr-352002-urteile-im-lichtenhagen-prozess-gesprochen-nguyen-do-thinh-begruesst-entscheidung/index.html

http://www.isoplan.de/aid/index.htm?http://www.isoplan.de/aid/2002-2/recht.htm

http://www.geest-verlag.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2915&Itemid=62

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Da sieht man mal, warum Du nicht Jurist geworden bist, und zur Strafe dieses Blog managen mußt. In Deutschland kann man relativ unbehelligt das Leben jedes Menschen gefährden. Schreib mal an die Justizministerin. Vielleicht geht dann in Zukunft ja einer, der einem anderen das Messer reinrammt, für 10 Jahre in den Bau.

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Genau, deswegen gabs für Schleyer und Herrhausen auch nur Bewährungstrafen für schweren Eingriff in den Straßenverkehr ;-)

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Noch´n abgebrochener Jurist.

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Es ist schon sehr merkwürdig, welche Scheu die Strafverfolgungsbehörden bei der Anwendung des 129a auf die Nazis an den Tag legen. Ich habe Anfang der 90er in HH einen Fall miterlebt, dass ein junger Mann aus dem Floraumfeld wegen des VERDACHTS, eine Betonplatte auf eine S-Bahnschiene gelegt zu haben, für ein halbes Jahr aufgrund 129a eingelocht und dann ohne Verfahren, wieder freikam. Das war reine Repression.

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Das waren 2 junge Männer, Knut und Ralf. Wir haben damals die Solikampagne mitorganisiert,

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