Was macht Scholz mit der Hand in der Hose?
Wieso soll eigentlich ein Krebs- oder Herzinfarktpatient vor einem ungeimpften Coronakranken zurückstecken?
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Besonders bösartiges Karzinom, nach bisherigem Stand vollständig und auf Dauer geheilt, im Gegensatz zu fast allen anderen PateintInnen mit dieser Erkrankung ganz ohne gravierende Folgen.
Besser geht es nicht. Frohe Vorweihnachtsbotschaft.
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Und jetzt kommt Omikron, Nü wurde ja wegen Sachsen ausgespart. Die bisherige Impfung wirkt schon mal nicht so, wie eine Pocken- oder Polio-Impfung, sondern wie eine Grippeimpfung: Statistisch gesehen werden weniger Geimpfte krank als Ungeimpfte, und die ERkrankten erkranken, wiederum im statistischen Durchschnitt, weniger schwer und haben kürzere Verläufe. Nicht mehr und nicht weniger.
Bei Omikron ist zu befürchten, dass die Impfungen dagegen deutlich weniger wirken als gegen die bisherigen Varianten, weswegen ja schon ein neues Vakzin speziell gegen Omikron entwickelt wird. Die Frage ist, wann dieses fertig und auf dem Markt ist - wenn Mutant Sigma oder Thau sich ausgebreitet hat wird es nutzlos sein.
Bislang sieht es so aus, als ob die Evolution des Virus in Richtung stärker infektiös - weniger schlimmer Krankheitsverlauf abläuft, was, vergleiche Grippe, erfahrungsgemäß auch die wahrscheinlichste Entwicklung ist. Bestätigt sich dies brauchen wir irgendwann nicht mehr massenweise zu impfen.
Dass aber eine Variante mit der Gefährlichkeit von Lassa oder Ebola sich entwickelt ist auch keineswegs ausgeschlossen, von daher wird es zum Impfen wohl einstweilen keine Alternative geben. Was nicht heißt, dass die Entwicklung von Heilmitteln und die "Prophylaxe" mittels Vitamin D3 und Zink vernachlässigt werden sollten, schon gar nicht, auf Abstandsmaßnahmen zu verzichten. Ein gesunder Mix müsste es sein.
Völlig daneben hingegen sind die Vorstellungen von Impfgegnern, wie sie u.a. von van den Bossche befeuert werden, das Impfen treibe die Mutation der Viren voran und sei sozusagen "Artenschutz" für den Virus.
Das ist eine unzulässige Übertragung aus der Bakteriologie. Bakterien entwickeln Resistenzen gegen Antibiotika und es entstehen durch zu häufige Antibiose, vgl. Antiobiotika in der Fleischtierhaltung und Krankenhauskeime, hochresistente Bakterienstämme.
Daraus lässt sich allerdings nicht schlussfolgern, Viren entwickelten als Reaktion auf das Impfen in eine Pandemie hinein impfstoffresistente Mutationen. Diese Annahme ist purer Unsinn.
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Es klingt wie ein Märchen in Zeiten der HIV-Stigmatisierung: Eine Frau wacht eines Morgens auf und ? schwupps ? ist HIV bei ihr verschwunden. Zuvor hatte sie 8 Jahre mit der HIV-Infektion gelebt.
Für eine 30-jährige Argentinierin aus dem Dorf Esperanza (deutsch ?Hoffnung?) hat sich diese Hoffnung buchstäblich erfüllt. Details wurden in den Annals of Internal Medicine veröffentlicht.
Die Frau, die so genannte ?Esperanza-Patientin?, scheint die 2. Person zu sein, deren Immunsystem das Virus ohne eine Stammzellentransplantation aus dem Körper eliminiert hat. Die 1. war Loreen Willenberg, eine Frau aus Kalifornien, die, nachdem sie 27 Jahre lang mit HIV gelebt hatte, kein replizierendes Virus mehr in ihrem Körper hatte. Über sie wurde letztes Jahr berichtet.
Das macht uns Hoffnung, dass eine natürliche Heilung von HIV tatsächlich möglich ist. Dr. Xu Yu
?Das ist doch das Schöne an diesem Namen, oder? Esperanza?, sagt Dr. Xu Yu, leitende Prüfärztin am Ragon Institute des Massachusetts General Hospital, des Massachusetts Institute of Technology und der Harvard University in Boston, Massachusetts, und bezog sich dabei auf das spanische Wort. ?Das macht uns Hoffnung, dass eine natürliche Heilung von HIV tatsächlich möglich ist.?
2 weitere Personen scheinen HIV überwunden zu haben, allerdings erst nach einem vollständigen Ersatz ihres Immunsystems durch eine Stammzellentransplantation: der ?Berliner Patient? Timothy Ray Brown und der ?Londoner Patient?. Ein weiterer Mann aus Brasilien schien eine nicht nachweisbare Viruslast zu haben, nachdem er eine intensivierte antiretrovirale Behandlung und zusätzliches Vitamin B3 erhalten hatte.
Eine extrem seltene Patientengruppe
Die ?Esperanza-Patientin? gehört zu einer seltenen Gruppe von Menschen, den so genannten Elite-Controllern. Das Immunsystem dieser Menschen kann HIV zwar ohne antiretrovirale Medikamente in Schach zu halten, ist in den meisten Fällen allerdings nicht dazu in der Lage, das Virus zu eliminieren. Stattdessen kontrolliert ihr Immunsystem das Virus, ohne Reservoire anzugreifen, in denen sich HIV weiterhin repliziert und sich ausbreiten kann.
Die ?Esperanza-Patientin? und Willenberg gehören jedoch zu einer noch selteneren Gruppe. Ihr eigenes Immunsystem scheint nicht nur die HIV-Replikation außerhalb der Reservoire gestoppt zu haben, sondern auch Viren innerhalb von Reservoiren abgetötet zu haben.
Die beiden Frauen sind auch wissenschaftlich miteinander verbunden: Auf einer HIV-Konferenz im Jahr 2019 präsentierte Yu Daten zu Willenbergs Fall. Auf dieser Konferenz traf Yu dann Dr. Natalia Laufer, Forscherin am Instituto de Investigaciones Biomédicas en Retrovirs y SIDA an der Universität von Buenos Aires. Laufer untersuchte zu dieser Zeit die ?Esperanza-Patientin? und fragte Yu, ob sie und ihr Team am Ragon-Institut ihr bei der Sequenzierung des HIV-Genoms der Patientin helfen könnten, um festzustellen, ob das Virus tatsächlich spontan aus dem Körper der Frau entfernt worden war.
Das taten die beiden in Zusammenarbeit mit mehreren anderen Forschern, die sich mit der Heilung von HIV befassen. Die ?Esperanza-Patientin? hatte sich 2013 erstmals mit HIV infiziert. In den darauffolgenden 8 Jahren zeigten Ergebnisse von 10 konventionellen Viruslasttests, dass HIV nicht nachweisbar war, sprich: dass die Viruslast unter dem Quantifizierungsniveau der Standardtechnologie lag.
In dieser Zeit starb der Freund der Frau, der sie mit HIV infiziert hatte, an einer mit AIDS assoziierten Krankheit. Später heiratete sie und bekam ein Kind. Sowohl ihr neuer Partner als auch das Baby sind HIV-negativ. Während der Schwangerschaft erhielt sie nur 6 Monate lang antiretrovirale Medikamente.
Ein Relikt früherer Zeiten
Dennoch befand sich virales Erbgut im Körper der Frau. Laufer und Yu wollten wissen, ob es sich um infektiöse Viren handelt ? oder um Relikte früherer Zeiten, sprich defekte, nicht mehr replikationsfähige Nukleinsäuren.
Die Forscherinnen führten eine umfassende Genomsequenzierung an fast 1,2 Milliarden Zellen durch, die Laufer 2017, 2018, 2019 und 2020 aus dem Blut der Patientin entnommen hatte, sowie an weiteren 503 Millionen Zellen aus der Plazenta des Babys, das die ?Esperanza-Patientin? 2020 zur Welt brachte, und an 150 Millionen ruhenden CD4-T-Zellen.
Es wurde eine provirale Sequenzierung der gesamten HIV-DNA durchgeführt, um festzustellen, ob das Virus noch intakt ist. Die DNA wurde dann mit Hilfe eines Algorithmus analysiert und auf Mutationen untersucht.
Die Forscherinnen untersuchten auch CD4-Zellen des Patienten, um festzustellen, ob dort vielleicht noch latente HI-Viren verborgen sind. Auf diese Weise führten sie eine vollständige Analyse durch, die weitaus empfindlicher ist als die Viruslasttests, denen sich die Frau in der Klinik unterzogen hatte.
Anschließend untersuchten sie das Immunsystem der Patientin, um herauszufinden, was die verschiedenen Zellen des Immunsystems darüber aussagen können, wie gut ihr natürliches Immunsystem HIV erkennen und abtöten kann. Sie isolierten Immunzellen der ?Esperanza-Patientin? und setzten diese Zellen im Labor HIV aus, um zu sehen, ob die Zellen das Virus erkennen und eliminieren konnten.
Um sicherzugehen, überprüften die Wissenschaftlerinnen auch, ob sich im Körper der Patientin antiretrovirale Medikamente befanden.
Dabei stellte sich heraus, dass die CD4-Zahl der Patientin ohne Behandlung bei etwa 1.000 Zellen/μl lag ? ein Zeichen für ein funktionierendes Immunsystem.
Die DNA-Sequenzen zeigten große fehlende Abschnitte, und eine Sequenz wies eine immuninduzierte Hypermutation auf. Insgesamt wurden 7 Proviren gefunden, von denen jedoch keines in der Lage war, sich zu replizieren. Die untersuchten CD4-Zellen zeigten keine Anzeichen von latentem HIV.
Mit anderen Worten: Die Wissenschaftlerinnen hatten ein virales Relikt früherer Zeiten gefunden. ?Diese HIV-1-DNA-Produkte weisen eindeutig darauf hin, dass diese Person in der Vergangenheit mit HIV-1 infiziert war und dass zu einem bestimmten Zeitpunkt aktive Zyklen der viralen Replikation stattgefunden haben?, schreiben Yu und ihre Kollegen in ihrem jüngsten Artikel.
Was für Ärzte, die solche Spontanheilungen potenziell für die Behandlung von Millionen HIV-Patienten nutzen wollen, vielleicht noch wichtiger ist, ist der Nachweis, dass das Immunsystem der Frau sich durch eine Reihe von genetischen Mutationen auf die Bekämpfung von HIV vorbereitet hatte. Die Forscherinnen schreiben, dass sie Beweise für eine ?unvollständige Serokonversion? gefunden hätten. Als die Patientin sich mit HIV infiziert hat, wurde die Infektion in ihrem Verlauf gestoppt.
Yu und ihre Kollegen erklären aber auch, sie könnten nicht beweisen, dass die Frau vollständig von HIV geheilt sei. ?Das mag unbefriedigend klingen, spiegelt aber eine der wissenschaftlichen Forschung innewohnende Einschränkung wider?, heißt es in der Veröffentlichung. ?Wissenschaftliche Konzepte können niemals durch empirisch erhobene Daten bewiesen werden; sie können nur widerlegt werden.?
Auf der Suche nach weiteren Patienten
Sind diese Frauen die einzigen, bei denen HIV spontan verschwunden ist? Das sei die Frage, so Dr. Carl Dieffenbach, Direktor der Abteilung für AIDS am National Institute of Allergy and Infectious Diseases, Teil des National Institutes of Health. So wie sie nicht widerlegen könnten, dass die Frauen sich selbst geheilt hätten, könnten sie auch nicht beweisen, dass sie und Willenberg die einzigen beiden Menschen seien, die eine solche Heilung erfahren hätten.
?Wir haben alle damit zu kämpfen?, sagte Dieffenbach gegenüber Medscape. ?Das Ziel ist es, einige dieser Menschen zu finden, damit es vielleicht einen Weg gibt, wie man die Immunität induzieren, auslösen oder verändern kann. Aber es könnte sich auch um ein einmaliges Ereignis zum Zeitpunkt des Beginns der Infektion handeln. Wir wissen es einfach nicht.?
Wir glauben, dass es da draußen noch mehr [dieser Patienten] gibt. Dr. Xu Yu
Yu sagte, dass Ärzte sich an sie wenden sollten, wenn sie Fälle mit Ähnlichkeit zu Willenberg und zur Esperanza-Patientin hätten. Dann seien aufwändige Tests erforderlich, um festzustellen, ob dies zutreffe. ?Wir glauben, dass es da draußen noch mehr [dieser Patienten] gibt?, so Yu gegenüber Medscape.
Auf die Frage, ob wir noch weit davon entfernt sind, diese einmalige Strategie zur Heilung auf die Millionen von Menschen anzuwenden, die täglich eine HIV-Behandlung erhalten, antwortete Yu: ?Wir könnten nahe dran sein. Das ist das Schöne an wissenschaftlichen Entdeckungen. Wir wissen es nicht, aber deshalb brauchen wir mehr Engagement der Gemeinschaft und der medizinischen Fachkräfte, um uns zu helfen.?
Dieser Artikel wurde von Michael van den Heuvel aus www.medscape.com übersetzt und adaptiert.
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Heute meldet das Robert Koch-Institut 73.209 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden. Letzten Donnerstag waren es 75.961 Fälle. Die 7-Tage-Inzidenz verringerte sich leicht auf 439,2 Fälle pro 100.000 Einwohner. Gestern lag der Wert noch bei 442,9. 388 weitere Menschen sind in Zusammenhang mit COVID-19 gestorben (Vorwoche: 351). Als 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz nennt das RKI 5,61 Fälle pro 100.000 Einwohner, Stand 1. Dezember. Am Tag zuvor lag der Wert bei 5,73.
Laut DIVI-Intensivregister waren am 1. Dezember 4.690 Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, 54 mehr als am Vortag. Aktuell sind 803 Betten im Low-Care- und 1.513 im High-Care-Bereich frei. Hinzu kommen 304 freie ECMO-Behandlungsplätze.
Scholz-Appell und geplante Maßnahmen der Politik
Unterschiedliche Wirksamkeit von Impfstoffen bei Frauen und Männern
ECMO: Mortalität in Deutschland liegt mit 68% vergleichsweise hoch
COVID-19: Abschätzung der Mortalität anhand der viralen RNA
Charité: Wie die Lunge durch COVID-19 vernarbt
Scholz-Appell und geplante Maßnahmen der Politik
Angesichts der Entwicklung haben sich Politiker beim heutigen Bund-Länder-Treffen dafür ausgesprochen, unabhängig von der Inzidenz im Einzelhandel die 2G-Regelung einzuführen. Das gilt auf für Kultur- und für Freizeitveranstaltungen. Clubs und Diskotheken werden ab einer 7-Tage-Inzidenz von 350 Infektionen pro 100.000 Einwohner geschlossen. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird erneut verboten. Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte sollen künftig ebenfalls gegen COVOD-19 impfen. Und Zusammenkünfte für Ungeimpfte beschränken sich nun auf den eigenen Haushalt sowie auf höchstens 2 Personen eines weiteren Haushalts.
Ein besonderer Impfappell kam diese Woche vom designierte Bundeskanzler Olaf Scholz. Er nutzte beim Fernsehsender Pro7 in einer Sendung von Joko und Klaas die Gelegenheit für eine eindringliche und emotionale Rede (Video siehe YouTube ab Minute 11.00), um die Bevölkerung zum Impfen zu motivieren. Bis Weihnachten wolle er ?bis zu 30 Millionen Impfungen in die Oberarme? bekommen ? sei es als Erstimpfung oder als Booster: ?So kriegen wir es hin, die vierte Welle zu brechen.?
Unterschiedliche Wirksamkeit von Impfstoffen bei Frauen und Männern
Neue Daten gibt es zur Wirksamkeit von Impfstoffen. Auf seiner Website hat das Texas Research Institute Daten zu alters- und geschlechtsabhängigen Faktoren publiziert. Die Studie ist zur Veröffentlichung im Journal of Medical Biochemistry angenommen worden.
Wissenschaftler fanden heraus, dass die Gesamtantikörperspiegel gegen SARS-CoV-2 zwischen einzelnen Altersgruppen, aber auch zwischen Männern und Frauen variierten. So wiesen Personen unter 65 Jahren in den 6 Monaten nach der Impfung mehr als doppelt so hohe Antikörperspiegel auf wie Personen über 65 Jahren. Frauen wiederum hatten höhere Antikörperspiegel als Männer, insbesondere Frauen unter 65 Jahren. ?Wichtig ist jedoch, dass die Antikörperspiegel nach 6 Monaten bei allen Studienteilnehmern um mehr als 50% gegenüber dem Höchstwert gesunken waren?, schreiben die Autoren.
Ihre Ergebnisse basieren auf einer Gruppe von 787 Beschäftigten des Gesundheitswesens in Verona, Italien, die 2 Dosen des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer erhalten hatten. Das Alter der Teilnehmer lag zwischen 21 und 75 Jahren. Ihre Antikörperspiegel wurden vor der Impfung, nach der 2. Dosis sowie 1, 3 und 6 Monate nach der 2. Impfung gemessen.
Als Hypothese formulieren die Autoren, dass Geschlechtsunterschiede mit Hormonen zu tun haben könnten. Testosteron, dessen Spiegel bei Männern bekanntlich höher ist, unterdrückt das Immunsystem, während Östrogen, das bei Frauen höher ist, Immunreaktionen verstärkt. Außerdem befinden sich einige Gene, die für bestimmte Immunproteine kodieren, auf dem X-Chromosom, und da Frauen 2 X-Chromosomen haben, könnte dies zur Steigerung der Immunaktivität beitragen.
ECMO: Mortalität in Deutschland liegt mit 68% vergleichsweise hoch
Die Sterblichkeit von COVID-19-Patienten, die in Deutschland mit einer ECMO behandelt werden, ist mit 68% höher als im internationalen Durchschnitt, wie Univadis auf Basis mehrerer Veröffentlichungen berichtet.
Grundlage der Analyse sind Daten aller in Deutschland von Anfang März 2020 bis Ende Mai 2021 per ECMO behandelten COVID-19-Patienten aus allen 213 intensivmedizinischen Abteilungen mit ECMO-Einheiten. Bei 3.397 Patienten, sie waren durchschnittlich 57 Jahre alt (+/- 11 Jahre), erfassten Forscher die Sterblichkeit. Alle Personen wurden von März 2020 bis Mai 2021 stationär therapiert.
Die Krankenhausmortalität betrug im Analysezeitraum von 15 Monaten 68%. ECMO-Überlebende waren durchschnittlich jünger als Verstorbene (53 vs. 59 Jahre), unabhängig von der pandemischen Welle. Die durchschnittliche Mortalität variierte teilweise stark zwischen verschiedenen Wochen, nämlich zwischen 15% und 75%.
Auch wenn Daten aus dem ELSO-Register aus den USA und Europa Schwankungen im Verlauf einer pandemischen Welle mit einer Mortalität bis zu 51,9% aufzeigten, sind die Überlebensraten international höher als in Deutschland. Dies gelte auch für Phasen der Pandemie, in denen das deutsche Gesundheitssystem nicht überlastet gewesen sei, so das Autorenteam.
Die Ergebnisse des deutschen Intensivregisters sollten Ärzten eine Warnung sein, so Prof. Dr. Christian Karagiannidis vom Klinikum Köln-Merheim und Koautoren. Möglicherweise werde die Indikation zu ECMO in Deutschland weiter gestellt als in anderen Ländern, mit bedingt durch finanzielle Fehlanreize der Vergütung. Es sei ein umfassendes zentrales Register in Deutschland erforderlich, auf dessen Basis sich klinische Ergebnisse der ECMO und die Versorgungsqualität differenziert beurteilen ließen.
COVID-19: Abschätzung der Mortalität anhand der viralen RNA
Trotz der Fortschritte bei der Behandlung von COVID-19 ist es für die Ärzte schwierig, Patienten zu identifizieren, die am meisten gefährdet sind ? und die von einer Maximaltherapie profitieren könnten. Ein von Forschern der Université de Montréal, Kanada, entwickeltes statistisches Modell verwendet virale RNA von SARS-CoV-2 als Biomarker im Blut, um Patienten zu identifizieren, bei denen das Risiko, an COVID-19 zu sterben, am höchsten ist.
Anhand von Blutproben, die 279 Patienten während ihres Krankenhausaufenthalts wegen COVID-19 entnommen wurden und deren Schweregrad von mäßig bis kritisch reichte, maß das Team die Mengen an Entzündungsproteinen und suchte nach auffälligen Parametern.
Gleichzeitig bestimmten Forscher die Menge an viraler RNA und an Antikörpern gegen das Virus. Die Proben wurden 11 Tage nach Auftreten der Symptome entnommen. Die Patienten wurden danach mindestens 60 Tage lang beobachtet.
Wenig überraschend standen eine schwache Antikörperantwort und eine verstärkte Bildung von Zytokinen mit einem hohen Sterberisiko in Verbindung. Noch deutlich stärker war die Assoziation mit der Konzentration der Virus-RNA im Serum.
?Die Kombination aus viraler RNA sowie dem Alter und dem (männlichen) Geschlecht des Patienten lieferten den besten Vorhersagewert?, so die Autoren. Die Stärke der Virusreplikation sei ein entscheidender Parameter, wenn nicht sogar der wichtigste.
Charité: Wie die Lunge durch COVID-19 vernarbt
SARS-CoV-2-Infektionen können die Lungen von Patienten mit schwerem COVID-19 weit über die Dauer ihrer Erkrankung schädigen. Wissenschaftler der Charité haben jetzt zusammen mit Kollegen Lungen verstorbener COVID-19-Patienten anhand mikroskopischer Aufnahmen analysiert. Dabei fanden sie typische Merkmale einer Fibrose wie zerstörte Lungenbläschen, verdickte Wände und Kollagen-Ablagerungen. Alles deutet auf das sogenannte fibroproliferative akute Lungenversagen ARDS hin.
Der Grund für dieses Phänomen war zunächst unklar ? vor allem, weil Lungenversagen bei COVID-19 typischerweise erst in der 2. oder 3. Woche nach Symptombeginn auftritt, wenn die Viruslast schon stark gesunken ist. Damit, so die Hypothese, muss ein nachgelagerter Mechanismus von Bedeutung sein.
Methoden der Einzelzellanalyse zeigten, dass sich in der Lunge von COVID-19-Patienten, die ein Lungenversagen entwickeln, vor allem Makrophagen ansammeln, ähnlich wie bei Patienten mit idiopathischer Fibrose.
In der Zellkultur zeigten Forscher, dass SARS-CoV-2 die Fresszellen so beeinflusst, dass sie den Fibrose-Prozess möglicherweise triggern. Im Experiment isolierten sie Vorläufer von Makrophagen aus dem Blut gesunder Probanden und versetzten sie mit SARS-CoV-2. Analysen des Proteoms der Fresszellen folgten. Dabei zeigte sich, dass die Immunzellen verstärkt Botenstoffe produzierten, welche den Vernarbungsprozess in der Lunge triggern, vergleichbar mit der idiopathischen Lungenfibrose. Dieser Effekt trat nicht auf, wenn Forschende die Vorläuferzellen mit Influenza-Viren stimulierten.
Dennoch scheint es einen entscheidenden Unterschied zu geben. Bei COVID-19 gelingt es dem Körper, Schäden zu einem gewissen Maße selbst zu reparieren. Wie es dazu kommt, wollen Forscher im nächsten Schritt untersuchen.
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Die Ampel steht und mit ihr die gesundheitspolitischen Eckpfeiler der zukünftigen Regierungskoalition. 8 der 178 Seiten des Vertrages haben die Verhandler der Gesundheitspolitik gewidmet. Medscape fasst die wichtigsten Punkte zusammen. 2 Aspekte dürften den Hausärzten besonders gut gefallen: Die Budgetierung der Hausarzthonorare soll aufgehoben werden und von einer Bürgerversicherung ist im Ampel-Vertrag nicht die Rede.
Mehr Anerkennung für die Pflege
Als Anerkennung für ihre ?herausragenden Leistungen? in der Pandemie erhalten Pflegekräfte 3.000 Euro steuerfreien Bonus. Der Bund stellt dazu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege soll geschlossen werden und: Die Pflege soll im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten sein, und zwar durch den Deutschen Pflegerat.
Auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege sollen sich laut Vertrag verbessern. In der Altenpflege sollen eine verbindliche Personalausstattung eingezogen werden. Auch will die Koalition die pflegenden Angehörigen entlastet werden: Ihre Rentenbeiträge werden zukünftig als versicherungsfremde Leistungen aus dem Steuersäckel bezahlt. Außerdem wollen die Koalitionäre die Angebote für pflegende Angehörige (zum Beispiel die Kurzzeitpflege) transparenter machen.
Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg. Koalitionäre
Die Ampel wird zudem ?in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen? und sie perspektivisch weiter absenken. Das Ganze kostet Geld. Deshalb werden die Pflegebeiträge ?moderat? angehoben, so der Koalitionsvertrag. Zugleich prüft die Koalition, ?die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen.? Die PKV soll ?vergleichbare Möglichkeiten? erhalten.
?Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg?, versprechen die Koalitionäre. Das bedeutet voraussichtlich auch: ?Community-Health-Nurses? sollen heilkundliche Tätigkeiten übernehmen können.
Lehren aus der Pandemie
Die Pandemie habe vor Augen geführt, wie verletzlich das Gesundheitssystem sei, schreibt die Koalition. Deshalb müsse der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gestärkt werden, unter anderem, indem der Pakt für den ÖGD verlängert wird und die Sozialpartner einen eigenständigen ÖGD-Tarifvertrag schaffen. Das heißt vermutlich auch: Mehr Geld für die Ärzte im ÖGD. Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz soll zum Beispiel dafür sorgen, dass Arzneimittel und Medizinprodukte bedarfsgerecht bevorratet werden.
Der Koalitionsvertrag sieht ein neues ?Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit? am BMG vor. Es soll den ÖGD besser vernetzen und die Gesundheitskommunikation des Bundes verbessern. In dem Institut soll auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgehen.
Impfstoffe und Arzneimittel werden zukünftig wieder in Deutschland, beziehungsweise in Europa hergestellt, inklusive der Wirkstoff und Hilfsstoffproduktion. ?Engpässe in der Versorgung bekämpfen wir entschieden, versichert die baldige Regierungskoalition.
Ambulante und stationäre Versorgung
Die Koalition setzt für ?geeignete Leistungen? auf eine sektorengleiche Vergütung durch so genannte Hybrid-DRG, um ?unnötig? stationär erbrachte Leistungen zu ambulantisieren. Gesundheitskioske in benachteiligten Kommunen, niedrigschwellige Beratungsangebote, Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen auf dem Lande - die Ampel will innovative Versorgungsformen der ambulanten Versorgung stärken. Hinzu tritt der Ausbau kommunal getragener MVZ.
Bei der Notfallversorgung erhalten die KVen mehr Beinfreiheit. ?Wir räumen den KVen die Option ein, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen oder diese Verantwortung in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber zu übertragen?, heißt es in dem Koalitionsvertrag. Rettungsleitstellen und KV-Leitstellen sollen mit einem standardisierten Einschätzungssystem verschränkt werden. So erreiche man eine bedarfsgerechte Steuerung.
Ganz lapidar kommt eine bedeutende Änderung daher: ?Wir heben die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf.? Wie das aber genau geschehen soll, verschweigt der Vertrag.
Wir heben die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf. Koalitionäre
Die Versorgung psychisch Kranker soll durch eine Reform der Bedarfsplanung verbessert werden. Hintergrund sind die langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz, vor allem auf dem Lande. Zudem wird eine Aufklärungskampagne die Stigmatisierung psychisch Kranker zurückdrängen.
Krankenhausreform
Die neue Regierung will die Krankenhausversorgung reformieren. Die Planung soll sich künftig auch an Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientieren. Dazu werden die Häuser in Leistungsgruppen und Versorgungsstufen eingeteilt. ?Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen?, heißt es in dem Vertrag. Sie soll auch die Krankenhausfinanzierung weiterentwickeln: Das bisherige System aus Primär-, Grund-, Regel- und Maximalversorgung sowie Uniklinika soll um erlösunabhängige Vorhaltepauschalen ergänzt werden.
In der Drogenpolitik setzt die Koalition auf die Legalisierung von Cannabis, um den Missbrauch zurückzudrängen. Cannabis soll in lizensierten Geschäften an Erwachsene verkauft werden dürfen. Nach vier Jahren wird nach 4 Jahren auf die gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert. Zugleich werden die Marketing-Regelungen für Alkohol, Tabak und Cannabis verschärft.
Kassenpolitik
Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten kostendeckende Kassenbeiträge aus Steuermitteln finanziert. Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) will die Koalition weiterentwickeln.
Die GKV soll transparenter werden und ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von Mindestkriterien offenlegen. Wer unter den Versicherten künftig an Präventionsprogrammen teilnimmt, kann von seiner Kasse Geld dafür erhalten.
Die Ampel-koalition will darüber hinaus für ?Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose, den Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung prüfen und im Sinne der Betroffenen klären.?
Digitalisierung im Gesundheitswesen
?Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte und des e-Rezeptes?, versprechen die Koalitionäre. Auch die beteiligten Akteure sollen schnellstens an das System angeschlossen werden. Neuers bei der elektronischen Patientenakte (ePA): Die ePA soll allen Versicherten in einer datenschutzkonformen Form zur Verfügung gestellt werden. Sie bleibt zwar für die Versicherten freiwillig, muss aber von den Versicherten bei Nichtnutzung aktiv abgelehnt werden (opt-out-Regelung).
Die Digitalisierungsstrategie soll regelhaft fortgeschrieben werden. Das bedeutet z.B. Videosprechstunden, Telekonsile oder telenotärztliche Versorgung regelhaft zu ermöglichen.
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Nun kommt sie also wohl doch, die allgemeine Impfpflicht! Die Ankündigung des designierten Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) gestern Abend im ZDF-Interview hat für einige Furore gesorgt. ?Hätten wir eine höhere Impfquote, dann hätten wir eine andere Lage?, sagte er: ?Mein Vorschlag ist ja, dass der Zeitpunkt, bis zu dem dann jeder und jede sich hat impfen lassen können, nicht allzu fern liegt. Also mein Vorschlag: Anfang Februar oder Anfang März? nannte er als möglichen Zeitpunkt für eine solche Impfpflicht. Über 30 Millionen Impfungen will er zudem bis Weihnachten ermöglichen.
Die Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht liege allerdings beim Bundestag, so Scholz weiter. Für Abgeordnete handele es sich dabei um eine ?Gewissensfrage? ohne Fraktionszwang, kündigte er im ZDF-Interview an. Am Donnerstag soll es eine weitere, dann formelle Ministerpräsidenten-Konferenz geben, bei der dann über Details zu beraten sei. Mit Zustimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ist jedenfalls zu rechnen.
Dieser Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der die die 7-Tage-Inzidenz nach wochenlangem Anstieg leicht auf 442,9 Fälle pro 100.000 Einwohner gesunken ist. Noch am Dienstag lag der Wert bei 452,2. Doch die Wissenschaftler bleiben skeptisch, ob wir damit bereits den Zenit der 4. Welle überschritten haben.
?Wir werden erst im Frühjahr sehen, wie schlimm diese vierte Welle wirklich ausgegangen ist?, so RKI-Präsident Prof. Dr. Lothar H. Wieler. ?Wenn viele Menschen immer noch keine Grundimmunität haben, könnten wir nächsten Winter wieder eine große Welle haben.? Der RKI-Chef weiter: Das Beste wäre, wenn sich alle impfen ließen, die geimpft werden können. Doch davon ist Deutschland weit entfernt ? bislang sind nur 68,6% vollständig geschützt.?Zwar steigt aktuell die Impfbereitschaft auch unter Ungeimpften minimal an ? jedoch ist über die Hälfte der aktuell Ungeimpften ?auf keinen Fall? zu einer Impfung bereit?, erklärt dazu Prof. Dr. Cornelia Betsch. Die Professorin für Gesundheitskommunikation, Universität Erfurt ist wissenschaftliche Leiterin des ?COSMO ? COVID-19 Snapshot Monitoring? ? einer regelmäßigen Umfrage zur Stimmung in der Corona-Pandemie.
Breite Zustimmung bei der Politik und der Standesvertretung
Insgesamt trifft jedoch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht derzeit in der Bevölkerung, unter Politikern und Wissenschaftlern auf einen breiten Konsens.
Markus Söder (CSU) erklärte zur allgemeinen Impfpflicht: ?Dies wird tatsächlich eine ganz entscheidende Weichenstellung sein im langfristigen Kampf gegen Corona, der Initiative, die ja von Bayern und Baden-Württemberg ausgegangen ist.? Bayerns Ministerpräsident gilt schon länger als Befürworter solcher Maßnahmen.
Auch die Bundesärztekammer unterstützt die Pläne. In einem Brief an die Regierung heißt es: ?Der Bund muss unverzüglich gesetzliche Regelungen für eine verfassungsrechtlich abgesicherte allgemeine Impfpflicht für alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger schaffen, bei denen keine medizinischen Kontraindikationen gegen eine Impfung vorliegen.? Standesvertreter sehen in hohen Impfquoten die einzige Möglichkeit, ?aus der Lockdown-Endlosschleife mit massiven psychosozialen Kollateraleffekten insbesondere für Kinder und Jugendliche herauszukommen?.
Mehrheit der Deutschen befürwortet Impfpflicht
Auch in der Bevölkerung ist die Zustimmung, alle Menschen verpflichtend zu impfen, erstaunlich hoch. Eine aktuelle, aber nur regional in Niedersachsen durchgeführte Befragung hat ergeben: Rund 2 Drittel (65%) befürworten dies. Und eine auf bestimmte Berufe begrenzte Impfpflicht bewerten sogar 78% als wünschenswert.
Jedoch speziell Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 29 Jahren gehen das Thema mit gemischten Gefühlen an, wie eine weitere Befragung zeigt. 70% von ihnen sprechen sich für eine Impfpflicht bei Erwachsenen etwa in Pflegeberufen sowie bei Erzieherinnen und Erziehern aus. Eine Mehrheit ist zudem für verpflichtende Impfungen für Kinder ab 12 Jahren (61%). 69% kreuzten jedoch an, Politiker sollten Jugendliche, die nicht geimpft seien, obwohl sie es könnten, nicht vom gesellschaftlichen Leben ausschließen.
Kein Widerspruch zum Grundgesetz
Doch wäre eine generelle Impfpflicht überhaupt umsetzbar? Das Science Media Center (SMC) sprach mit Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg.
?Grundsätzlich halte ich eine Impfpflicht verfassungsrechtlich für zulässig ? wenn sie darauf gerichtet ist, den Kollaps der Krankenhäuser zu verhindern?, sagt Lindner. Darin sieht er einen ?legitime verfassungsrechtliche Zweck? und erklärt: ?Allein die Verhinderung von Infektionen würde als Argument nicht ausreichen.? Die eigentliche Rechtfertigung liege darin, dass eine große Zahl der Ungeimpften auf den Intensivstationen lande, dort die Lage prekär werde und Menschen, die kein COVID-19 hätten, kein Intensivbett mehr bekämen.
?Eine Impfpflicht für alle würde bedeuten, dass wir auch Kinder und Jugendliche impfen, von denen keine große Gefahr mit Blick auf die Intensivstationen ausgeht?, gibt der Experte zu bedenken. ?Daher muss man vor allem auf jene abzielen, die ohne Impfung typischerweise auf die Intensivstation kommen. Und das könnten vor allem die über 60-Jährigen sein.?
Auf Überprüfungen von Impfungen angesprochen erklärt Lindner: ?Das Argument von Gesundheitsminister Jens Spahn, dass man eine Impfpflicht nicht kontrollieren könne, ist ein vorgeschobenes.? Auch Regeln im Straßenverkehr würden beispielsweise nicht durchgängig kontrolliert. Seine Argumentation: ?Rechtspsychologisch betrachtet würde eine gesetzliche Impfpflicht mit einer Bußgeld-Androhung als Sanktionsmöglichkeit schon einen erheblichen Sog zugunsten der Impfung bewirken.?
Aufklärungs- und Kommunikationskampagnen gegen ?Trotzreaktionen?
Doch es ist natürlich nicht damit getan, Gesetze oder Verordnungen nur zu erlassen. ?Eine Impfpflicht muss mit wirksamen Aufklärungs- und Kommunikationskampagnen einhergehen?, gibt Dr. Katrin Schmelz zu bedenken. Sie ist Psychologin und Verhaltensökonomin am Exzellenzcluster ?Die Politik von Ungleichheit? der Universität Konstanz und am Thurgauer Wirtschaftsinstitut im schweizerischen Kreuzlingen. Kampagnen seien besonders wichtig, um Trotzreaktionen nach dem Motto ?Jetzt erst recht nicht? zu vermeiden: beispielsweise auch, um nicht die Teilnahme von Menschen mit Bereitschaft für Booster-Impfungen zu gefährden.
?Ansätze, einem solchen Trotz und Widerstand entgegenzuwirken, sind, die Menschen von der Wirksamkeit der Impfung zu überzeugen und über das Thema Langzeitfolgen aufzuklären, sodass dies alle Bevölkerungsgruppen erreicht?, rät die Expertin. ?Zudem muss ein Verständnis für die Notwendigkeit einer Impfpflicht geschaffen werden, ebenso sollte die moralische Verpflichtung der Menschen, andere zu schützen, betont werden.? Wichtig sei, die Impfpflicht als Freiheitsgewinn zu kommunizieren ? und nicht als Verlust der Entscheidungsfreiheit.
?In der Massenkommunikation sollten nicht nur Regierungskanäle und regierungsnahe Sprecher:innen eingesetzt werden?, ergänzt Betsch. ?Empfehlungen, Informationen und Aufrufe zur Impfung müssen in allen Gesellschaftsschichten ankommen und viele Personen ohne Impfschutz haben wenig Vertrauen in die Regierung.? Gefragt seien neue Kanäle.
Journalisten rät Betsch, sich stärker auf Berichte über Patienten mit COVID-19 ? und auf deren Schicksal ? zu fokussieren, aber weniger auf die sogenannte ?Querdenker?-Szene.
Eine Impfpflicht umsetzen ? wie gelingt das?
Betsch hat sich auch Gedanken zur Implementierung gemacht. ?Eine Impfpflicht muss klug designt werden?, so die Expertin. ?Verpflichtende Regelungen können unterschiedlich ausgestaltet werden.? Es sei z.B. möglich, den Erhalt eines Termins, die Beratung oder die Impfung selbst verpflichtend zu machen.
Terminpflicht: Ungeimpfte erhalten automatisch genaue Anfahrtsbeschreibungen und Termine. Sie müssen diese Vereinbarungen gegebenenfalls selbst ändern. Ziel ist, Personen zu erreichen, die sich nicht impfen, weil das Vereinbaren eines Termins für sie technisch oder organisatorisch mit zu großem Aufwand verbunden ist.
Beratungspflicht: Teilweise lehnen Bürger die Impfung ab, weil sie sich anhand unseriöser Quellen informieren. Bestes Beispiel sind Diskussionen um eine vermeintliche Unfruchtbarkeit durch Impfungen. Geschulte Berater informieren nicht nur evidenzbasiert. Sie wissen auch, wie sich komplexe Sachverhalte laiengerecht transportieren lassen.
Impfpflicht: Dies bedeutet nicht, Menschen werden ? etwa durch physische Gewalt ? zu einer Impfung gezwungen.
Mögliche Sanktionen sind auf allen Ebenen Geldstrafen, Berufsverbote beziehungsweise der Ausschluss von Veranstaltungen und vieles mehr. Nicht zuletzt müsse man Ausnahmen wie medizinische, ethische oder religiöse Gründe definieren, sagt Betsch.
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https://www.gmx.net/magazine/panorama/reinhold-messners-angst-corona-zahlen-grosse-sorge-suedtirol-36393474
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Enzephalopathien machen fast 50% der neurologischen Auffälligkeiten bei COVID-19-Erkrankten aus. Doch welche Prozesse könnten hinter den Enzephalopathien stecken? Auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) ging Prof. Dr. Julian Bösel, Chefarzt der Neurologie in Kassel und amtierender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurologische Intensivmedizin auf mögliche Pathomechanismen und Therapieoptionen ein.
Neuroinflammatorische Prozesse scheinen bei den Pathomechanismen eine Rolle zu spielen. So zeigten etwa Liquor-Analysen zweier Studien mit 30 und 10 COVID-19-Erkrankten mit unterschiedlichen neurologischen Manifestationen, dass Autoantikörper gegen neuronale und gliale Angriffspunkte gebildet wurden.
Einen diagnostischen Hinweis zur Pathophysiologie zeigten zudem Forschende im Rahmen der 18F-FDG-PET-Studie: Ein Hypermetabolismus frontoparietal bildete sich über Monate nur langsam zurück. Zudem wirkt er sich womöglich auf Komponenten des Post-Covid-Syndroms aus. Eine weitere Studie fand per Magnetresonanztomographie die Endotheliitis als einen potentiellen vaskulären Mechanismus hinter einer Enzephalopathie.
Wie häufig ist eine Enzephalopathie?
Doch wie häufig kommt es bei COVID-Erkrankten überhaupt zu einer Enzephalopathie? Von den vielen Kohortenstudien dazu greift Bösel 2 heraus: In einer großen gepoolten Datenanalyse fanden Chou et al. aus über 3700 untersuchten COVID-Erkrankten aus einem weltweiten und einem europäischen Register (GCS-NeuroCOVID und ENERGY) bei knapp 700 neurologische Auffälligkeiten. Die Enzephalopathie war mit 49% die häufigste dieser Auffälligkeiten und eine Neuro-Manifestation war mit einer 6-fach erhöhten Krankenhausmortalität assoziiert.
In der zweiten Studie untersuchte ein Autorenteam prospektiv systematisch und unter Verwendung strenger Diagnosekriterien über 3 Monate etwa 4.500 COVID-Erkrankte in New Yorker Zentren. Sie fanden Neuro-Manifestation bei 13,5% und Enzephalopathien bei 6,8%. Eine Manifestation war assoziiert mit erhöhter Krankenhausmortalität und einer reduzierten Wahrscheinlichkeit nach Hause entlassen werden zu können.
Immunmodulatorische Therapie
Enzephalopathien können immunmodulatorisch behandelt werden. Das zeigen Ergebnisse einer im Jahr 2020 veröffentlichten retrospektiven Fallserie. Forschende untersuchten hier die Wirksamkeit von IVIG (Intravenöse Immunglobuline) 0,4 g/kg über 3 bis 5 Tage bei insgesamt fünf COVID-19-Erkankten mit einer etwa 12 Tage nach Krankheitsbeginn aufgetretenen Enzephalopathie. Diese Behandlung führte zu klinischer Verbesserung und besseren Ergebnissen der Elektroenzephalographie, ohne Nebenwirkungen.
Bösel betont, dass es zunehmend Berichte zum Einsatz von Plasmapherese, IVIGs, Steroiden, und Tocilizumab gibt. Sie seien vielversprechend ? allerdings existieren bisher keine richtigen Therapie-Studien.
Intensivneurologie: Keine Antikoagulation ohne triftigen Grund
Zur Intensivneurologie geht Bösel auf 2 Leitlinien ein: zum einen die aktualisierte S3-Leitlinie der DIVI und DGIIN zur stationären Behandlung. Sie enthält laut Bösel ein gutes Stufenschema zur Beatmung mit dem relevanten Hinweis, dass bei Intensivpatientinnen und -patienten ohne triftigen Grund keine Antikoagulation empfohlen wird.
Zum anderen hebt er die Quintessenz der DGN Leitlinie NeuroIntensivmedizin hervor: Bei dominierend pulmonalen Intensivpatienten sind die Neuro-Manifestationen oft maskiert. Sie müssen folglich aktiv gesucht werden. Die Betroffenen müssen invasiv beatmet werden mit teilweise hohem PEEP (positiv-endexpiratorischer Druck).
Das kann wiederum den mittleren arteriellen Druck und damit den zerebralen Perfusionsdruck reduzieren oder auch gleichzeitig den intrakraniellen Druck steigern. Droht dies oder ist eine andere zerebrale Gefährdung zu befürchten, sollte der Patient einem Neuromonitoring oder einer Bildgebung, mitunter auch prophylaktisch, unterzogen werden.
Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de
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Die 4. Welle der COVID-19-Pandemie rollt über Deutschland: Stand heute sind 5,57 Millionen Fälle bestätigt, 76.414 Neuinfektionen, 357 Menschen sind in den vergangenen 24 Stunden an COVID-19 gestorben. In manchen besonders betroffenen Regionen liegt der Anteil von COVID-19-Patienten auf Intensivstationen bei bis zu 60%.
?Angesichts dieser Zahlen rechnen wir in den kommenden Wochen täglich mit Hunderten zusätzlichen intensivpflichtigen COVID-19-Patienten. In Kürze werden wir den Höchststand von 5.723 intensivpflichtigen COVID-19-Patienten vom 4. Januar 2021 erreicht haben und diesen im Weiteren sicherlich deutlich überschreiten?, betonte Prof. Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital und Sprecher der Sektion Ethik der DIVI, auf einem Press-Briefing der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) [1].
Angesichts dieser Zahlen rechnen wir in den kommenden Wochen täglich mit Hunderten zusätzlichen intensivpflichtigen COVID-19-Patienten. Prof. Dr. Uwe Janssens
Mehr und mehr Stimmen warnen vor einer einsetzenden Triage in den belasteten Regionen. Aus aktuellem Anlass wurden jetzt die Klinisch-ethischen Empfehlungen zu Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie überarbeitet. Erstmals waren die Empfehlungen am 25. März 2020 veröffentlicht worden.
Seinerzeit beschäftigten sich die Empfehlungen mit ?der damals unwahrscheinlichen, aber jetzt zunehmend realistischen Befürchtung, dass die Krankenhäuser aufgrund nicht mehr ausreichend verfügbarer Ressourcen Patienten nicht mehr versorgen können und dann entscheiden müssen, wer eine Behandlung erhält und wer nicht?, stellte Janssens klar. Jetzt aber ? 23 Monate später ? habe sich die Situation dramatisch verändert.
Trotz der jetzt verfügbaren Impfung kämpfen wir mit einer immer noch unzureichenden Impfquote vor allem in den stark betroffenen Regionen. Prof. Dr. Uwe Janssens
?Trotz der jetzt verfügbaren Impfung kämpfen wir mit einer immer noch unzureichenden Impfquote vor allem in den stark betroffenen Regionen. Wir kämpfen mit der hohen Infektiosität der Delta-Variante, dem abnehmenden Schutz der Impfung vor allem bei den früh im Jahr geimpften, vulnerablen Patienten, und wir kämpfen mit dem substanziellen Verlust der Intensivpflegekräfte in den letzten Monaten und den daraus resultierenden Bettenschließungen auf den Intensivstationen?, berichtete Janssens.
Klinische Erfolgsaussicht zählt ? Impfstatus darf kein Kriterium sein
Angesichts der zunehmend bedrohlichen Lage werden Stimmen immer lauter, die fordern, dass freiwillig nicht geimpfte Personen angesichts der knappen Ressourcen nicht behandelt werden und die verbliebenen Behandlungsplätze ausschließlich Geimpften und Genesenen zur Verfügung gestellt werden sollten. In den überarbeiteten Empfehlungen ist das ausdrücklich ausgeschlossen.
Dass der Impfstatus kein Kriterium sein kann, machte Prof. Dr. Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, deutlich: ?Wir sind Retter, keine Richter!? Die Empfehlungen seien ?im Kern? nicht verändert: Damit bleibt das maßgebliche Kriterium für eine Entscheidung die klinische Erfolgsaussicht ? also die Wahrscheinlichkeit, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird.
?Die Priorisierungen erfolgen ausdrücklich nicht in der Absicht, Menschen oder Menschenleben zu bewerten, sondern aufgrund der Verpflichtung, mit den (begrenzten) Ressourcen möglichst vielen Patienten eine nutzbringende Teilhabe an der medizinischen Versorgung unter Krisenbedingungen zu ermöglichen?, heißt es in den Empfehlungen.
Die ärztliche Hilfspflicht gelte in lebensbedrohlichen Situationen unabhängig davon, wie sich der Betroffene zuvor verhalten habe, betonte Marckmann.
Wir sind Retter, keine Richter! Prof. Dr. Georg Marckmann
In der solidarischen Krankenversicherung hängt der Zugang zu Leistungen nicht davon ab, ob jemand möglicherweise durch sein Verhalten die Erkrankung selbst verursacht hat. Aus guten Gründen, so Marckmann: ?Oft ist gar nicht klar, ob die Erkrankung tatsächlich ursächlich auf das Verhalten des Einzelnen zurückzuführen ist. Die Frage ist auch, ob das Verhalten wirklich auf einer selbstbestimmten Entscheidung beruht.?
Das sei so bei Risikosportlern, man behandle auch den Lungenkrebs des Rauchers genauso wie die koronare Herzerkrankung des Übergewichtigen. ?Genauso werden wir die COVID-19-Erkrankung von jemanden behandeln, der sich nicht geimpft hat. Auch bei diesem wissen wir nicht, auf welcher Informationsgrundlage die Entscheidung getroffen wurde, hat der Mensch möglicherweise Falschinformationen von Querdenkern oder Corona-Leugnern zugrunde gelegt.?
Man dürfe auch nicht vergessen, dass die Impfraten nach wie vor in sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen am niedrigsten sind. ?Würden wir das Kriterium anwenden, dann bekämen wir eine ganz bedenkliche soziale Schieflage im Zugang zu den intensivmedizinischen Ressourcen?, so Marckmann.
Nicht nur COVID-19: Die Auswahl soll unter allen Patienten erfolgen
In den aktualisierten Empfehlungen ist die Gleichbehandlung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit anderen Erkrankungen ein ganz wichtiger Punkt, so Prof. Dr. Jan Schildmann, Internist und Leiter des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin.
Es gilt der Gleichheitsgrundsatz: Deshalb sehen die Empfehlungen vor, dass eine Auswahl unter allen Patienten erfolgen sollte, die eine Intensivbehandlung benötigen, unabhängig davon, wo sie gerade versorgt werden (Notaufnahme, Allgemeinstation, Intensivstation) und ganz gleich, ob COVID-19-Infizierter, Schlaganfall-Patient oder Unfallopfer.
Um fair und medizinisch gut begründet zu priorisieren, sollen die Entscheidungen möglichst nach dem Mehraugen-Prinzip getroffen werden: Durch möglichst 2 intensivmedizinisch erfahrene Ärzte, möglichst einem Vertreter der Pflegenden und ggf. weiteren Fachvertretern.
Der Schweregrad der aktuellen Erkrankung sowie relevante Begleiterkrankungen (z.B. schwere vorbestehende Organdysfunktion mit prognostisch eingeschränkter Lebenserwartung) spielen für die Prognose eine wesentliche Rolle. Der Patientenwille (aktueller, vorausverfügter, zuvor mündlich geäußerter oder mutmaßlicher Patientenwille) ist ohnehin fester und mandatorischer Bestandteil bei allen Entscheidungen.
Verschobene Krebsoperationen, um Platz für schwerkranke COVID-19-Patienten zu schaffen: Ist das nicht schon eine Form der Triage? Janssens spricht von einer ?verdeckten Priorisierung?. ?Der akute Herzinfarkt, der akute Schlaganfall, die akute Herzschwäche, der schwere Autounfall ? das muss schnellstmöglich behandelt werden.?
Die Situation ist dramatisch. Keiner von uns will in die Situation einer Triage kommen, das ist furchtbar und eine enorme Belastung. Prof. Dr. Uwe Janssens
Dazu kommen Patienten mit eklatanten Erkrankungen, z.B. Tumor-Erkrankungen, die operiert werden müssen. ?Eine solche Operation ist vielleicht für die Zukunft dieser Patienten lebensrettend, eine Verschiebung des Eingriffs also durchaus zum Nachteil für Patienten. Diese Gleichwertigkeit herzustellen ist eine klar medizinische Aufgabe?, erklärte Janssens.
Es gelte der Grundsatz, dass bei insgesamt begrenzten Ressourcen keine Patientengruppe bevorzugt werden dürfe, insbesondere auch nicht die, bei denen absehbar ist, dass sie im Verlauf durch Verschiebung gesundheitlich Schaden nehmen können, betonte Schildmann.
Rückhalt aus der Politik forderte Marckmann: ?Ich wünsche mir, dass die Ärzte, die diese tragischen Entscheidungen dann möglicherweise treffen müssen, eine klare Rückendeckung von der Politik bekommen. Dass sie ein Mandat haben, mit dieser Knappheit umzugehen und auch entsprechende Rechtssicherheit haben.?
Janssens erinnerte daran, dass die Sterblichkeitsraten von COVID-19-Patienten, die beatmet werden müssen, noch immer bei 50% lägen: ?Es ist und bleibt ein furchtbares Krankheitsbild?, betonte Janssens. Selbst wer überlebe sei nach 30, 40 Tagen Intensivtherapie für das Leben gezeichnet.
Geimpfte haben insgesamt eine deutlich bessere Prognose als nicht geimpfte COVID-19-Patienten, bestätigte Janssens. Allerdings seien auch Impfdurchbrüche bei Älteren, die viele Begleiterkrankungen haben, prognostisch von Bedeutung, weshalb die Booster-Impfungen gerade für diese vulnerablen Gruppen unglaublich wichtig seien.
Unsere Bitte an die Politik ist: Endlich durchgreifend handeln mit Maßnahmen, die sicherstellen, dass diese Infektionsketten abbrechen. Prof. Dr. Uwe Janssens
?Die Situation ist dramatisch. Keiner von uns will in die Situation einer Triage kommen, das ist furchtbar und eine enorme Belastung?, sagte Janssens. ?Wir brauchen jetzt schnellste Entscheidungen für ganz Deutschland. Wir können uns nicht leisten abzuwarten und zuzuschauen, wie wir jeden Tag 80.000 Neuinfektionen bekommen, und wissen, was damit auf uns zukommt. Unsere Bitte an die Politik ist: Endlich durchgreifend handeln mit Maßnahmen, die sicherstellen, dass diese Infektionsketten abbrechen. Sonst kommen wir in den nächsten Wochen dahin, wo kein Mensch sein will!?, schloss Janssens.
?COVID-19-Kranke verdrängen auf der Intensivstation die anderen? ? DIVI stellt klar, was uns erwartet, lehnt aber Impfpflicht ab
Die 4. Welle der Pandemie überfordert das deutsche Gesundheitssystem. Auf einer Online-Pressekonferenz der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) machten nun die Intensivmediziner klar, was uns in den nächsten Wochen erwartet.
?Die Coronalage ist sehr besorgniserregend und momentan nicht unter Kontrolle?, sagte Prof. Dr. Gernot Marx auf der Pressekonferenz. ?Angesichts der zunehmenden Infektionsdynamik und der steigenden Inzidenzen und steigenden Intensivbelegungszahlen machen wir uns wirklich große Sorgen?, stellte der Präsident der DIVI klar.
Die Coronalage ist sehr besorgniserregend und momentan nicht unter Kontrolle. Prof. Dr. Gernot Marx
Wie Marx berichtete, kamen vergangene Woche 1.887 Patienten mit COVID-19 neu auf deutsche Intensivstationen (ITS), 689 COVID-19-Patienten starben in diesem Zeitraum. Aktuell (Stand 22.11.2021) sind 3.675 Patienten auf ITS, davon müssen 51% invasiv beatmet werden.
Wer sind die Schwerkranken?
Ob unter den COVID-19-Patienten bereits geboosterte Patienten sind, könne man nicht sagen, so Marx. ?Wir sehen aber jetzt eine Zunahme an älteren Patienten über 60 ? das werden in der Regel noch nicht geboosterte Patienten sein. Wir erfassen das nicht systematisch ? aber mit wem man auch spricht, jeder Kollege gibt dieselbe Information: Die schweren Verläufe sind nicht geimpfte Patienten, die überwiegende Mehrzahl sind nach wie vor ungeimpfte Patienten ? auch die, die eine ECMO benötigen, die wir besonders intensiv behandeln müssen, sind ungeimpfte Patienten.?
Bei den Impfdurchbrüchen handele es sich um Ältere, die eine zusätzliche Erkrankung aufwiesen, und um Patienten, die z.B. eine Transplantation hinter sich hätten und immunsupprimierende Medikamente nehmen müssten. Wer vollständig geimpft sei und keine schwere Vorerkrankung habe oder zusätzlich Medikamente nehmen müsse, sei sehr sicher vor schweren Verläufen geschützt.
Situation auf den Intensivstationen ähnelt der vom Herbst 2020
Die Entwicklung auf den ITS bezeichnete Marx als ?quasi identisch zu der im vergangenen Herbst?. Die 4. Welle treffe die Intensivmedizin ?bei reduzierten Kapazitäten, weil viele unserer Pflegekräfte aufgrund von Erschöpfung ihre Arbeitszeit reduziert haben oder sogar den Beruf verlassen haben. Das bedeutet für Deutschland: 4.000 Intensivbetten weniger als noch vor einem Jahr, berichtete Marx.
Das bedeutet für Deutschland: 4.000 Intensivbetten weniger als noch vor einem Jahr.
Dass die Zahl der betreibbaren Intensivbetten bundesweit um 4.000 abgenommen hat, liege daran, dass viele Pflegekräfte den Beruf entweder verlassen oder ihre Arbeitszeit reduziert haben, bestätigte Prof. Dr. Christian Karagiannidis, medizinisch-wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters. "Das sehen wir, und das wird auch durch Umfragen untermauert."
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Flüchtlingsrat Niedersachsen,
Pressmitteilung vom 30. November 2021
EuGH-Generalanwalt: Zusammenlegung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen europarechtswidrig ? Auch Land Niedersachsen wird gerügt
Nach Auffassung von Jean Richard de la Tour, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ist das deutsche Gesetz zur Abschiebungshaft teilweise rechtswidrig. Das niedersächsische Abschiebungshaftgefängnis genüge ebenfalls nicht den europarechtlichen Anforderungen. Dies stellte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am vergangenen Donnerstag fest. Das Urteil steht noch aus, häufig folgen die Richter*innen am EuGH der Linie des Generalanwalts. Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen erwarten deswegen von der Ampel-Koalition, dass sie die Inhaftierung von Abschiebungs-haftgefangenen in Strafanstalten unverzüglich beendet. Von der Niedersächsischen Landesregierung fordern sie, das Abschiebungshaftgefängnis des Landes umgehend zu schließen.
Bundesregierung ignorierte Trennungsgebot
Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses europarechtliche Trennungsgebot im August 2019 mit dem sogenannten ?Geordnete-Rückkehr-Gesetz? bis zum 30. Juni 2022 aus und erlaubte die Inhaftierung von Abschiebungshaftgefangenen in Strafanstalten. Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium begründete diesen Schritt mit einem unvorhersehbaren Defizit an circa 600 Abschiebungshaftplätzen aufgrund der ?Migrationskrise? im Jahr 2015. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben bereits Abschiebungshaftgefangene in Strafanstalten inhaftiert. Die niedersächsische Landesregierung belegt ein Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen mit Strafgefangenen.
Wie Jean Richard de la Tour nun in seinen Schlussanträgen feststellt, dürfen nach europäischem Recht Abschiebungshaftgefangene nur dann in Strafanstalten inhaftiert werden, wenn ?eine außergewöhnlich Zahl von Drittstaatangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, zu einer unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen führen? (Art. 18 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG). Eine derartige ?Notlage? sei in Deutschland jedoch nicht gegeben, so der EuGH-Generalanwalt.
?Defizit an Rechtsstaatlichkeit?
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch von der Kanzlei LSFW in Hannover, der das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen sehen sich in ihrer jahrelangen Kritik bestätigt.
Peter Fahlbusch, Kanzlei LSFW (Hannover):
?Der Bundesregierung ist es zu keinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz gelungen, das behauptete Defizit an Abschiebungshaftplätzen zu belegen. Dies war von Anfang an absehbar. Die EU-Kommission hat bei der Besichtigung deutscher Abschiebungshaftanstalten festgestellt, dass die Kapazitäten nicht überlastet sind. In Niedersachsen wurden sogar
Strafgefangene in der Abschiebungshaftanstalt untergebracht, weil dort ganze Gebäude leer stehen. Selbst als die EU-Kommission der Bundesregierung empfohlen hat, die Lage erneut zu bewerten und das Gesetz gegebenenfalls abzuschaffen, ist die große Koalition untätig geblieben. Es gibt kein Defizit an Haftplätzen, aber dafür ein großes an Rechtsstaatlichkeit.?
Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL:
?Die Argumente des Generalanwalts müssen ernst genommen werden. Die Ampel-Koalition muss auch im Bereich der Abschiebungshaft aktiv werden. Sie darf nicht wegsehen und muss
verhindern, dass Geflüchtete auf der Suche nach einem Leben in Sicherheit und Würde in deutschen Gefängnissen verschwinden und um ihre Rechte gebracht werden. Wir erwarten von der zukünftigen Bundesregierung, der Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen in Strafanstalten unverzüglich ein Ende zu setzen. Flucht ist kein Verbrechen.?
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:
?Seit Jahren kritisieren wir, dass die Bedingungen im niedersächsischen Abschiebungshaftgefängnis gegen die Vorgaben des EU-Rechts verstoßen. Seit Jahren weisen wir auf die rechtswidrige Haftpraxis hin und fordern ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz für Niedersachsen. Der EuGH-Generalanwalt Jean Richard de la Tour gibt uns nun Recht. Die Landesregierung muss Konsequenzen aus dem Gutachten des Generalanwalts ziehen und das Abschiebungshaftgefängnis in Langenhagen umgehend schließen.?
PRO ASYL unterstützt das Verfahren über seinen Rechtshilfefonds.
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Diese Frage ist schon einmal völlig falsch gestellt.
Was heißt es, eine Sprache zu beherrschen? Auf Englisch einkaufen, nach dem Weg fragen usw. zu können oder Finnegans Wake lesen und verstehen zu können?
Im ersten Sinne spreche ich dann Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und ansatzweise Portugiesisch, im Letzteren eigentlich nur Deutsch, na ja, vielleicht noch Englisch.
Viele Deutsche beherrschen in diesem zweiten Sinne aber auch kein Deutsch.
Beim Japanischen dürfte die Aneignung der Schrift etwa 12 Jahre dauern.
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Die 4. Welle der COVID-19-Pandemie rollt über Deutschland: Stand heute sind 5,57 Millionen Fälle bestätigt, 76.414 Neuinfektionen, 357 Menschen sind in den vergangenen 24 Stunden an COVID-19 gestorben. In manchen besonders betroffenen Regionen liegt der Anteil von COVID-19-Patienten auf Intensivstationen bei bis zu 60%.
"Angesichts dieser Zahlen rechnen wir in den kommenden Wochen täglich mit Hunderten zusätzlichen intensivpflichtigen COVID-19-Patienten. In Kürze werden wir den Höchststand von 5.723 intensivpflichtigen COVID-19-Patienten vom 4. Januar 2021 erreicht haben und diesen im Weiteren sicherlich deutlich überschreiten", betonte Prof. Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital und Sprecher der Sektion Ethik der DIVI, auf einem Press-Briefing der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) .
Angesichts dieser Zahlen rechnen wir in den kommenden Wochen täglich mit Hunderten zusätzlichen intensivpflichtigen COVID-19-Patienten.
Prof. Dr. Uwe Janssens:
Mehr und mehr Stimmen warnen vor einer einsetzenden Triage in den belasteten Regionen. Aus aktuellem Anlass wurden jetzt die Klinisch-ethischen Empfehlungen zu Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie überarbeitet. Erstmals waren die Empfehlungen am 25. März 2020 veröffentlicht worden.
Seinerzeit beschäftigten sich die Empfehlungen mit "der damals unwahrscheinlichen, aber jetzt zunehmend realistischen Befürchtung, dass die Krankenhäuser aufgrund nicht mehr ausreichend verfügbarer Ressourcen Patienten nicht mehr versorgen können und dann entscheiden müssen, wer eine Behandlung erhält und wer nicht", stellte Janssens klar. Jetzt aber " 23 Monate später" habe sich die Situation dramatisch verändert.
Trotz der jetzt verfügbaren Impfung kämpfen wir mit einer immer noch unzureichenden Impfquote vor allem in den stark betroffenen Regionen. Prof. Dr. Uwe Janssens
?Trotz der jetzt verfügbaren Impfung kämpfen wir mit einer immer noch unzureichenden Impfquote vor allem in den stark betroffenen Regionen. Wir kämpfen mit der hohen Infektiosität der Delta-Variante, dem abnehmenden Schutz der Impfung vor allem bei den früh im Jahr geimpften, vulnerablen Patienten, und wir kämpfen mit dem substanziellen Verlust der Intensivpflegekräfte in den letzten Monaten und den daraus resultierenden Bettenschließungen auf den Intensivstationen?, berichtete Janssens.
Klinische Erfolgsaussicht zählt ? Impfstatus darf kein Kriterium sein
Angesichts der zunehmend bedrohlichen Lage werden Stimmen immer lauter, die fordern, dass freiwillig nicht geimpfte Personen angesichts der knappen Ressourcen nicht behandelt werden und die verbliebenen Behandlungsplätze ausschließlich Geimpften und Genesenen zur Verfügung gestellt werden sollten. In den überarbeiteten Empfehlungen ist das ausdrücklich ausgeschlossen.
Dass der Impfstatus kein Kriterium sein kann, machte Prof. Dr. Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, deutlich: ?Wir sind Retter, keine Richter!? Die Empfehlungen seien ?im Kern? nicht verändert: Damit bleibt das maßgebliche Kriterium für eine Entscheidung die klinische Erfolgsaussicht ? also die Wahrscheinlichkeit, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird.
?Die Priorisierungen erfolgen ausdrücklich nicht in der Absicht, Menschen oder Menschenleben zu bewerten, sondern aufgrund der Verpflichtung, mit den (begrenzten) Ressourcen möglichst vielen Patienten eine nutzbringende Teilhabe an der medizinischen Versorgung unter Krisenbedingungen zu ermöglichen?, heißt es in den Empfehlungen.
Die ärztliche Hilfspflicht gelte in lebensbedrohlichen Situationen unabhängig davon, wie sich der Betroffene zuvor verhalten habe, betonte Marckmann.
Wir sind Retter, keine Richter! Prof. Dr. Georg Marckmann
In der solidarischen Krankenversicherung hängt der Zugang zu Leistungen nicht davon ab, ob jemand möglicherweise durch sein Verhalten die Erkrankung selbst verursacht hat. Aus guten Gründen, so Marckmann: ?Oft ist gar nicht klar, ob die Erkrankung tatsächlich ursächlich auf das Verhalten des Einzelnen zurückzuführen ist. Die Frage ist auch, ob das Verhalten wirklich auf einer selbstbestimmten Entscheidung beruht.?
Das sei so bei Risikosportlern, man behandle auch den Lungenkrebs des Rauchers genauso wie die koronare Herzerkrankung des Übergewichtigen. ?Genauso werden wir die COVID-19-Erkrankung von jemanden behandeln, der sich nicht geimpft hat. Auch bei diesem wissen wir nicht, auf welcher Informationsgrundlage die Entscheidung getroffen wurde, hat der Mensch möglicherweise Falschinformationen von Querdenkern oder Corona-Leugnern zugrunde gelegt.?
Man dürfe auch nicht vergessen, dass die Impfraten nach wie vor in sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen am niedrigsten sind. ?Würden wir das Kriterium anwenden, dann bekämen wir eine ganz bedenkliche soziale Schieflage im Zugang zu den intensivmedizinischen Ressourcen?, so Marckmann.
Nicht nur COVID-19: Die Auswahl soll unter allen Patienten erfolgen
In den aktualisierten Empfehlungen ist die Gleichbehandlung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit anderen Erkrankungen ein ganz wichtiger Punkt, so Prof. Dr. Jan Schildmann, Internist und Leiter des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin.
Ich wünsche mir, dass die Ärzte, die diese tragischen Entscheidungen dann möglicherweise treffen müssen, eine klare Rückendeckung von der Politik bekommen. Prof. Dr. Georg Marckmann
Es gilt der Gleichheitsgrundsatz: Deshalb sehen die Empfehlungen vor, dass eine Auswahl unter allen Patienten erfolgen sollte, die eine Intensivbehandlung benötigen, unabhängig davon, wo sie gerade versorgt werden (Notaufnahme, Allgemeinstation, Intensivstation) und ganz gleich, ob COVID-19-Infizierter, Schlaganfall-Patient oder Unfallopfer.
Um fair und medizinisch gut begründet zu priorisieren, sollen die Entscheidungen möglichst nach dem Mehraugen-Prinzip getroffen werden: Durch möglichst 2 intensivmedizinisch erfahrene Ärzte, möglichst einem Vertreter der Pflegenden und ggf. weiteren Fachvertretern.
Der Schweregrad der aktuellen Erkrankung sowie relevante Begleiterkrankungen (z.B. schwere vorbestehende Organdysfunktion mit prognostisch eingeschränkter Lebenserwartung) spielen für die Prognose eine wesentliche Rolle. Der Patientenwille (aktueller, vorausverfügter, zuvor mündlich geäußerter oder mutmaßlicher Patientenwille) ist ohnehin fester und mandatorischer Bestandteil bei allen Entscheidungen.
Verschobene Krebsoperationen, um Platz für schwerkranke COVID-19-Patienten zu schaffen: Ist das nicht schon eine Form der Triage? Janssens spricht von einer ?verdeckten Priorisierung?. ?Der akute Herzinfarkt, der akute Schlaganfall, die akute Herzschwäche, der schwere Autounfall ? das muss schnellstmöglich behandelt werden.?
Die Situation ist dramatisch. Keiner von uns will in die Situation einer Triage kommen, das ist furchtbar und eine enorme Belastung. Prof. Dr. Uwe Janssens
Dazu kommen Patienten mit eklatanten Erkrankungen, z.B. Tumor-Erkrankungen, die operiert werden müssen. ?Eine solche Operation ist vielleicht für die Zukunft dieser Patienten lebensrettend, eine Verschiebung des Eingriffs also durchaus zum Nachteil für Patienten. Diese Gleichwertigkeit herzustellen ist eine klar medizinische Aufgabe?, erklärte Janssens.
Es gelte der Grundsatz, dass bei insgesamt begrenzten Ressourcen keine Patientengruppe bevorzugt werden dürfe, insbesondere auch nicht die, bei denen absehbar ist, dass sie im Verlauf durch Verschiebung gesundheitlich Schaden nehmen können, betonte Schildmann.
Rückhalt aus der Politik forderte Marckmann: ?Ich wünsche mir, dass die Ärzte, die diese tragischen Entscheidungen dann möglicherweise treffen müssen, eine klare Rückendeckung von der Politik bekommen. Dass sie ein Mandat haben, mit dieser Knappheit umzugehen und auch entsprechende Rechtssicherheit haben.?
Janssens erinnerte daran, dass die Sterblichkeitsraten von COVID-19-Patienten, die beatmet werden müssen, noch immer bei 50% lägen: ?Es ist und bleibt ein furchtbares Krankheitsbild?, betonte Janssens. Selbst wer überlebe sei nach 30, 40 Tagen Intensivtherapie für das Leben gezeichnet.
Geimpfte haben insgesamt eine deutlich bessere Prognose als nicht geimpfte COVID-19-Patienten, bestätigte Janssens. Allerdings seien auch Impfdurchbrüche bei Älteren, die viele Begleiterkrankungen haben, prognostisch von Bedeutung, weshalb die Booster-Impfungen gerade für diese vulnerablen Gruppen unglaublich wichtig seien.
Unsere Bitte an die Politik ist: Endlich durchgreifend handeln mit Maßnahmen, die sicherstellen, dass diese Infektionsketten abbrechen. Prof. Dr. Uwe Janssens
?Die Situation ist dramatisch. Keiner von uns will in die Situation einer Triage kommen, das ist furchtbar und eine enorme Belastung?, sagte Janssens. "Wir brauchen jetzt schnellste Entscheidungen für ganz Deutschland. Wir können uns nicht leisten abzuwarten und zuzuschauen, wie wir jeden Tag 80.000 Neuinfektionen bekommen, und wissen, was damit auf uns zukommt. Unsere Bitte an die Politik ist: Endlich durchgreifend handeln mit Maßnahmen, die sicherstellen, dass diese Infektionsketten abbrechen. Sonst kommen wir in den nächsten Wochen dahin, wo kein Mensch sein will!", schloss Janssens.
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Das oral verabreichte Medikament Molnupiravir (Handelsname Lagevrio) gegen COVID-19 wirkt offenbar doch nicht so gut wie kürzlich gemeldet. Wie das US-Unternehmen Merck (in Deutschland MSD) am Freitag mitteilte, ergab eine abschließende Analyse, dass die antivirale Pille das Risiko von Krankenhausaufenthalten und Todesfällen bei COVID-19-Hochrisiko-Patienten nur um 30% reduziert und nicht um 50% wie zunächst geschätzt.
Ein Gremium von Beratern der Food and Drug Administration (FDA) wird am Dienstag zusammentreten, um darüber abzustimmen, ob das Medikament für die Behandlung von Hochrisiko-Patienten mit COVID-19 empfohlen werden soll.
Studie mit mehr als 1.400 Teilnehmern
Die ursprüngliche Schätzung einer Risikoreduktion um 50% basierte auf einer Auswertung der Ergebnisse von 775 Studienteilnehmern. Die am Freitag bekannt gegebene aktualisierte Zahl von 30% basiert auf Daten von mehr als 1.400 Studien-Teilnehmern.
Nach Angaben des Unternehmens betrug das Risiko für einen Krankenhausaufenthalt für Patienten mit Molnupiravir 6,8%, für Patienten mit Placebo 9,7%. In der Placebo-Gruppe gab es 9 COVID-19- bedingte Todesfälle. In der Molnupiravir-Gruppe starb ein Patient an den Folgen der Infektionskrankheit.
Der US-Infektiologe Dr. David Boulware (Universität von Minnesota) geht laut einem Bericht in der New York Times dennoch davon aus, dass das Medikament eine Notfallzulassung erhalten werde. ?Der Rückgang der Krankenhausaufenthalte ist etwas geringer, aber es gibt immer noch einen großen Nutzen für die Sterblichkeit, wenn man früh damit beginnt", wird Boulware von der US-Zeitung zitiert.
Die EU-Arzneimittelbehörde (EMA) hatte vor wenigen Tagen eine Empfehlung für Lagevrio abgegeben, wonach das Medikament bei Risiko-Patienten angewendet werden kann, solange diese noch nicht beatmet werden. Zugelassen ist es in der EU allerdings noch nicht. Die Behörde hat gerade mit der Bearbeitung des Zulassungsantrages begonnen.
In Großbritannien wurde Lagevrio hingegen schon am 4. November für Patienten mit leichten bis mittleren Symptomen zugelassen, die entweder über 60 Jahre alt, vorerkrankt oder stark übergewichtig sind.
Vielversprechendes Präparat von Pfizer in der Pipeline
Einen oral verabreichten Wirkstoff, der einige Hoffnungen weckt, hat auch das Unternehmen Pfizer in der Pipeline. Dieser Wirkstoff, der Proteasehemmer Paxlovid, soll deutlich wirksamer sein als Molnupiravir. Wie Pfizer kürzlich mitteilte, reduzierte Paxlovid das Risiko für einen COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalt oder Tod (primärer Endpunkt) in einer Placebo-kontrollierten Studie um 89%.
Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de
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Deutschland ist weiter im festen Griff der 4. Corona-Welle. Heute meldet das Robert Koch-Institut, Berlin, mit 452,4 Infektionen pro Woche und pro 100.000 Einwohner einen neuen Rekordwert. Gestern lag die 7-Tage-Inzidenz bei 446,7 und vor einer Woche bei 386,5.
Innerhalb der letzten 24 Stunden haben sich 29.364 weitere Personen mit SARS-CoV-2 infiziert, wobei ein Meldeverzug aufgrund des Wochenendes nicht auszuschließen ist. Letzten Freitag berichtete das RKI von 76.414 neuen Fällen. In der Vorwoche waren es 30.643 Neuinfektionen.
Die Zahl der Todesopfer stieg um 73 auf 100.956 Fälle. Montag vor einer Woche sind 62 Patienten in Zusammenhang mit COVID-19 gestorben.
Als Hospitalisierungsrate nannte das RKI am Freitag 5,97 Fälle pro 100.000 Einwohner. Und laut DIVI-Intensivregister befanden sich am Sonntag 4.459 COVID-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, sprich 91 mehr als am Vortag. Bundesweit sind 917 Betten im Low-Care- und 1.648 im High-Care-Bereich frei. Hinzu kommen 311 freie ECMO-Behandlungsplätze ? jedoch mit großen Unterschieden von Bundesland zu Bundesland.
Regional sind einige Intensivstationen bereits überlastet, und mehrere Patienten wurden verlegt. Janosch Dahmen, Gesundheitsexperte bei den Grünen, fordert deshalb den sofortigen Stopp aller planbaren Eingriffe, um Kapazitäten für COVID-19-Patienten zu schaffen.
Pandemie außer Kontrolle? Diskussion um weitere Maßnahmen
Neue Mutation: Wie gefährlich ist Omikron wirklich?
HU-Studie: Ungeimpfte treiben die Pandemie voran
WHO/ECDC: Fast eine halbe Million Menschenleben durch COVID-19-Impfungen in Europa gerettet
Neue Daten aus Israel: Infektionsrisiko steigt schon 90 Tage nach der 2. Impfung an
Pandemie außer Kontrolle? Diskussion um weitere Maßnahmen
Doch wie lässt sich die Pandemie jetzt beeinflussen? Noch schreckt die neue Ampel-Koalition vor harten Maßnahmen zurück. Sie will diese Woche zumindest einen Krisenstab unter Leitung von Carsten Breuer, Generalmajor bei der Bundeswehr einrichten.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief alle Bürger eindringlich dazu auf, einen Lockdown durch freiwillige Kontaktbeschränkungen zu verhindern: ?Halten wir uns an die Regeln, reduzieren wir noch einmal unsere Kontakte.?
Damit gibt sich die geschäftsführende Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) nicht zufrieden. Sie fordert, eine kürzlich veröffentlichte Adhoc-Empfehlung der Leopoldina rasch umzusetzen. ?Die Politik sollte dem Rat der Wissenschaft ohne Zögern folgen. Wir dürfen keine weitere Zeit mehr verlieren?, sagte Karliczek.
In ihrem Papier fordern Leopoldina-Experten u.a. ?sofortige umfassende Kontaktbeschränkungen, zumindest in Regionen mit hoher Inzidenz? oder eine ?strikte, kontrollierte und sanktionierte 2G-Regelung?.
Um mehr Personen zu impfen, sollten auch Apotheker, Amtsärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte und Hebammen mit einbezogen werden. Die Akademie rät zudem, bereits jetzt Vorbereitungen für eine allgemeine Impfpflicht zu treffen. Speziell für die Schulen bringen Experten eine ?ausnahmslose Maskenpflicht für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen während des gesamten Aufenthalts in den Schulgebäuden?, regelmäßige Tests (mindestens 3-Mal wöchentlich) und einen früheren Beginn der Weihnachtsferien ins Gespräch. Pädagogen-Verbände hatten zuvor kritisiert, in Klassenräumen seien kaum neue Luftfilter eingebaut worden.
Auch die Gesellschaft für Virologie (GfV) und die Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI) unterstützen Maßnahmen der Leopoldina ? und sprechen sich gegen die Schließung von Schulen oder Kitas aus. Aus Sicht der Experten spreche generell viel für Tests: ?Nach derzeitigem Kenntnisstand können die gängigen PCR-Verfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 auch die Omikron-Variante detektieren?, heißt es in einer Mitteilung.
Diese sollten möglichst flächendeckend eingesetzt werden, um eine schnelle Kontaktnachverfolgung und Quarantäne infizierter Personen zu ermöglichen. ?Auch Antigenschnelltests sollten geeignet sein?, schreiben die Fachgesellschaften. Wie umfänglich dies gelte, werde noch überprüft.
Der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte zumindest die geplante, institutionsbezogene Impfpflicht rasch umsetzen. ?Ich finde es richtig, dass wir in einem ersten Schritt noch vor Weihnachten dafür sorgen, dass es zum Beispiel in Kliniken, in Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen eine Impfverpflichtung gibt?, erklärte er jetzt.
Neue Mutation: Wie gefährlich ist Omikron wirklich?
Aktuell sorgt die südafrikanische Corona-Variante B.1.1.529 (Omikron) für große Diskussionen; Medscape hat darüber berichtet. Viele Länder verschärfen mittlerweile ihre Einreisebestimmungen. Zahlreiche Staaten, darunter Deutschland, die Schweiz, die Niederlande Dänemark und Australien, melden Verdachtsfälle oder konnten Omikron per PCR-Diagnostik bestätigen.
Angélique Coetzee, Vorsitzende des südafrikanischen Ärzteverbands, berichtet über die Lage vor Ort. ?Die Patienten klagen meist über einen schmerzenden Körper und Müdigkeit, extreme Müdigkeit, und wir sehen es bei der jüngeren Generation, nicht bei den älteren Menschen?, sagte sie. Es handele sich nicht um Patienten, die sofort stationär behandelt werden müssten.
?Ich bin schon ziemlich besorgt im Moment?, kommentiert Prof. Dr. Christian Drosten von der Charité-Universitätsmedizin die Lage. Berichte über milde Verläufe hätten noch nicht sehr viel Substanz angesichts von nur gut 1.000 Fällen. Hier müsse man die klinischen Verläufe abwarten. ?Keiner kann im Moment sagen, was da auf uns zukommt?, so Drosten. ?Das Einzige, was man wirklich mit Sicherheit sagen kann ist: Es ist besser, wenn man geimpft ist. Es ist noch besser, wenn man geboostert ist.?
Mittlerweile liegen auch erste Analysen des Genoms vor. ?Die Variante ist aus verschiedenen Gründen bemerkenswert?, sagt Prof. Dr. Richard Neher von der Universität Basel. ?Zum einen unterscheidet sie sich an vielen Stellen im Spike-Protein von den ursprünglichen Varianten und kombiniert viele Mutationen, die wir aus anderen besorgniserregenden Varianten kennen.?
Viele dieser Veränderungen fielen in Regionen, an die Antikörper binden würden. Neher: ?Es ist also durchaus vorstellbar, dass die Variante sowohl sehr übertragbar ist als auch Teilen der Immunantwort entkommt.? Außerdem habe man bislang keine Varianten zwischen B.1.1.529 und denen von Anfang 2020 beobachtet.
?Da die Impfstoffe gegen alle bisherigen Varianten effizient sind, gehe ich davon aus, dass auch gegen diese Variante Impfschutz besteht?, kommentiert der Experte. ?Gerade die T-Zell-Antwort sollte gegenüber den Veränderungen robust sein.? Allerdings könne er sich durchaus voestellen, dass es vermehrt zu Durchbruchsinfektionen komme ? und eine 3. Dosis wichtiger werde. Neher schränkt jedoch ein, dass es derzeit noch keine klinischen und virologischen Daten gebe.
HU-Studie: Ungeimpfte treiben die Pandemie voran
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind in Deutschland mindestens 56,9 Millionen Menschen, sprich 68,4 % der Gesamtbevölkerung, vollständig geimpft. Berechnungen von Forschern der Humboldt-Universität (HU) Berlin zeigen jetzt, dass vor allem Ungeimpfte die Pandemie weiter vorantreiben.
?Wir schätzen, dass etwa 67% bis 76% aller Neuinfektionen von ungeimpften Personen verursacht werden, was bedeutet, dass nur 24% bis 33% von geimpften Personen hervorgerufen werden?, schreiben die Autoren. Sie gehen davon aus, dass 38% bis 51% der Neuinfektionen auf ungeimpfte Personen zurückzuführen sind, die andere ungeimpfte Personen anstecken. ?Insgesamt dürften ungeimpfte Personen an 8 bis 9 von 10 Neuinfektionen beteiligt sein?, so das Ergebnis der Berechnungen. Die Autoren raten deshalb zu mehr Impfungen, aber auch zu Kontaktbeschränkungen zwischen Geimpften und Ungeimpften.
WHO/ECDC: Fast eine halbe Million Menschenleben durch COVID-19-Impfungen in Europa gerettet
Eine neue Studie des WHO-Regionalbüros für Europa und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), zeigt, dass seit dem Beginn der COVID-19-Impfung in 33 Ländern der Europäischen Region der WHO schätzungsweise 470.000 Menschenleben von Personen über 60 gerettet werden konnten.
Zum Hintergrund: Die Autoren schätzten die Zahl der Todesfälle bei Erwachsenen im Alter von 60 Jahren und älter in den 33 Ländern der Europäischen Region, die ohne Impfstoffe eingetreten wären, anhand der tatsächlich wöchentlich gemeldeten Todesfälle. Anschließend berechneten sie die Zahl der durch die COVID-19-Impfung geretteten Leben als Differenz zwischen diesen Schätzungen und der gemeldeten Zahl der Todesfälle von Dezember 2020 bis November 2021 bei über 60-Jährigen.
Sie schätzten, dass die COVID-19-Impfung in dieser Altersgruppe in 33 Ländern während des Studienzeitraums 469.186 Leben gerettet hat ? was die erwartete Zahl der Todesfälle um etwa die Hälfte reduziert. In 30 Ländern, in denen bessere Daten vorlagen, wurden die meisten Leben in der Altersgruppe der 80-Jährigen und Älteren gerettet. 261.421 Todesfälle ließen sich vermeiden.
In den 33 untersuchten Ländern schwankt die Akzeptanz der kompletten Impfserie bei den 60-Jährigen zwischen 20% und 100%. Der Studie zufolge wurden die meisten Menschenleben in Ländern gerettet, in denen die COVID-19-Impfung frühzeitig eingeführt wurde und auch von den Zielgruppen akzeptiert wurde.
Neue Daten aus Israel: Infektionsrisiko steigt schon 90 Tage nach der 2. Impfung an
Israel hat bekanntlich ab Dezember 2020 eine groß angelegte Covid-19-Impfkampagne durchgeführt. Ab Juni 2021 verzeichnete das Gesundheitsministerium erneut ansteigende Infektionszahlen. Jetzt berichten Forscher aufgrund retrospektiv ausgewerteter Daten, dass es schon 90 Tage nach der 2. Dosis des BioNTech/Pfizer-Vakzins zu einem langsamen Anstieg des Risikos kommt.
Zu diesem Zweck werteten Forscher Daten von elektronischen Patientenakten aus. Ihre Kohorte umfasst 80.057 Erwachsene (Durchschnittsalter 44 Jahre), die mindestens 3 Wochen nach ihrer 2. Impfung einen PCR-Test erhalten hatten und bei denen keine Anzeichen für eine frühere Covid-19-Infektion vorlagen. Von ihnen hatten 9,6% eine Infektion mit SARS-CoV-2.
Die bereinigte Odds Ratio für eine Infektion (Faktor um den die Chance steigt, infiziert zu werden) bei Zeitintervallen von mehr als 90 Tagen seit der Impfung war im Vergleich zum Referenzwert von weniger als 90 Tagen signifikant, und zwar mehr als 2-fach, erhöht (p < 0,001 für jedes 30-Tage-Intervall):
2,37 (95%-Konfidenzintervall: 1,67 bis 3,36) für 90-119 Tage,
2,66 (1,94 bis 3,66) für 120-149 Tage,
2,82 (2,07 bis 3,84) für 150-179 Tage,
2,82 (2,07 bis 3,85) für ≥180 Tage.
?Die Ergebnisse legen nahe, dass Überlegungen, eine 3. Impfdosis zu verabreichen, gerechtfertigt sein könnten?, schreiben die Autoren.
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Magic.
Was Kleiderbügel angeht hat ja China mit den Plastik-Rcycling-Teilen die Welt überschwemmt. Bei uns sind aber immer noch sehr viele Massivholzbügel im Einsatz, zum Teil sehr alt und unkaputtbar. Wofür auch die Aufschrift bürgt.
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Bei der Veranstaltung gilt 2G. 2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Bitte die entsprechenden Nachweise dafür mitbringen und beim Einlass bereithalten.
Bis zum Platz bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung aufbehalten.
Einlass ist ab 17:30 Uhr.
Weitere Infos zur Veranstaltung: Rassismus macht krank am 29.11. um 18 Uhr:
Am 29.11.2021 um 18:00 Uhr in der Warenannahme des Kulturzentrum Faust in Hannover-Linden lädt die Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V. im Rahmen des hannoverschen Bündnisses ?Menschenrechte grenzenlos? zu einer Veranstaltung zum Thema Rassismus macht krank ein. An diesem Abend wird die Wanderausstellung des Antidiskriminierungs-Projektes Zusammenleben in Vielfalt eröffnet und dessen erster Projekt-Film gezeigt. Durch die erzählerischen, fotografischen und filmischen Porträts von Projekt-Teilnehmer*innen werden uns vielfältige Alltags-Rassismen bewusst gemacht. Wir lernen dabei die Menschen hinter diesen Geschichten kennen und erfahren, was die Rassismus-Erfahrungen für ihr Leben bedeuten, wie sie damit umgehen und was sie anderen Betroffenen raten.
Anschließend werden Iyabo Kaczmarek (Grüne), Bala S. Ramani (SPD), Thomas Klapproth (CDU), Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen) und Pia Ahmed (Zivilgesellschaft) auf dem Podium über rassistische Diskriminierungen, Ursachen, individuelle und gesellschaftliche Folgen sowie Handlungsmöglichkeiten diskutieren.
In ihrem seit April 2021 laufenden Projekt unterstützt die IIK Menschen mit Rassismus-Erfahrungen, sich gegenseitig in Workshops gegen Rassismus zu empowern, eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und ihre Erfahrungen in die Öffentlichkeit zu tragen.
Zusammenleben in Vielfalt ist ein Projekt der IIK e.V.. Dieses Projekt wir aus den Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert. Weitere Förderer sind die Landeshauptstadt Hannover und die Lotto-Sport-Stiftung.
Die Ausstellung kann am 30.11.2021 in der Warenannahme besucht werden, danach wird sie im Kulturzentrum Pavillon bis Mitte Januar zu sehen sein. Ab dem 17.01.21 bis zum 28.02.21 kommt sie dann zu uns ins Freizeitheim Linden, um im Anschluss ins Neue Rathaus zu wandern.
Wann: 29. November 2021 um 18 Uhr
Ort: Warenannahme Kulturzentrum Faust
Veranstalter: Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V.
Eintritt frei, um Anmeldung wird aufgrund von Corona gebeten: info@iik-hannover.de oder 0511 ? 44 04 84. Bei der Veranstaltung gilt 2G.
Weitere Termine der Ausstellung in Hannover:
30. 11.21 von 10 - 20 Uhr in der Warenannahme Kulturzentrum Faust (Zur Bettfedernfabrik 3, 30451 Hannover)
01.12.21 - 14.01.22 in den Fenstern des Kulturzentrums Pavillon (Lister Meile 4, 30161 Hannover)
17.01. - 28.02.22 im Freizeitheim Linden (Windheimstraße 4, 30451 Hannover)
05.04. - 26.04.22 im Bürgersaal des Neuen Rathaus (Trammplatz 2, 30159 Hannover)
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In Deutschland zum ersten Mal praktiziert durch die Feldärzte des Ersten Weltkriegs und später sowohl Grundlage der Selektion in den KZs der Nazis als auch NATO-Militärdoktrin für den Atomkrieg.
http://www.gbv.de/dms/sub-hamburg/023090278.pdf
https://www.spiegel.de/kultur/aerzte-als-ordnungspolizei-a-eb3199bc-0002-0001-0000-000014022595
Die Triage bildet auch die Grundlage der westlichen Entwicklungspolitik gegenüber Afrika.
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https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122440/SARS-CoV-2-Immunsuppression-verhindert-Impfstoffwirkung-bei-Organempfaengern
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Doch immer öfter stellen wir uns die Frage: Sind unsere Daten auf dem Smartphone oder Laptop sicher?"
Wer macht denn sowas? Diese Daten "speichere" ich in Notizbüchern aus Papier, was die Fotos angeht auf der Festplatte eines Stand-Alone-Rechners in meiner Wohnung. Und die beruflichen Daten, an die kommt nur ran wer sich in unser Firmenportal einwählt und dabei jeweils zwei unterschiedliche Passwörter einmal in mein Surface-Book und einmal in mein Smartphone eingibt.
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Heute meldet das Robert Koch-Institut, Berlin, mit 30.643 weiteren Corona-Fällen einen neuerlichen Höchststand. Vor 1 Woche waren es 23.607 Infektionen. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 386 Fällen pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu 372,7 am Vortag. Und innerhalb der letzten 24 Stunden sind 62 Patienten an COVID-19 gestorben (Vorwoche: 43). ?Ganz Deutschland ist ein einziger großer Ausbruch?, sagte RKI-Präsident Prof. Dr. Lothar H. Wieler bereits am Freitag.
Laut DIVI-Intensivregister waren am 21. November 3.675 Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, also 110 mehr als am Vortag. Aktuell sind 1.010 Betten im Low-Care- und 1.782 im High-Care-Bereich frei. Hinzu kommen 335 freie ECMO-Behandlungsplätze. Besonders kritisch ist die Lage im Osten und im Süden Deutschlands. Regional haben manche Krankenhäuser ihre Belastungsgrenze überschritten. Einzelne Patienten aus Bayern sind bereits zur Behandlung nach Südtirol transportiert worden.
?Schon nächste Woche werden zahlreiche Intensivstationen keine neuen Patienten mehr aufnehmen können?, warnt Janosch Dahmen (Grüne). Im Süden und Osten des Landes reichten die Versorgungskapazitäten absehbar nicht aus. Wichtig sei jetzt eine länderübergreifende Koordination und der logistischen Organisation der Patientenverteilung.
Der Hospitalisierungsindex wird zur zentralen Größe
Weitere Debatten um eine Impfpflicht
Risiken nach COVID-19-Impfungen
Welche Rolle spielen andere Coronaviren beim Schutz vor SARC-CoV-2?
COVID-19-Risiken: Gute Immunsupressiva, schlechte Immunsuppressiva
Der Hospitalisierungsindex wird zur zentralen Größe
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat Ende letzter Woche beschlossen, anhand der Hospitalisierungsinzidenz zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind. Dieser Wert gibt an, wie viele Patienten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
Stufe 1: Ab 3,0 gilt im Freizeitbereich flächendeckend 2G, etwa im Restaurant, beim Sport oder beim Friseur.
Stufe 2: Ab 6,0 greift im Freizeitbereich flächendeckend 2G-Plus, sprich Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich Tests vorweisen
Stufe 3: Ab 9,0 können Landtage Veranstaltungsverbote, Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen anordnen.
Laut Science Media Center Germany kann diese Herangehensweise zu Problemen führen. Während bei der Inzidenz nach 3-5 Tagen ein Großteil der Nachmeldungen eingetroffen ist, dauert das bei der Hospitalisierungsinzidenz 2 Wochen und mehr. Der Verzug ist regional äußerst unterschiedlich. Dahmen bestätigt: ?Dieser Indikator erlaubt kein frühzeitiges Agieren, nur spätes Reagieren.?
Es gibt statistische Verfahren wie das Nowcasting, die versuchen, den Meldeverzug auszugleichen und realistischere Werte zu schätzen ? sie werden aber bisher nicht genutzt.
Menschen am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen unabhängig vom Hospitalisierungsindex gegen SARS-CoV-2 geimpft, genesen oder negativ getestet sein, so will es das novellierte Infektionsschutzgesetz.
Weitere Debatten um eine Impfpflicht
Mittlerweile sind 67,9 % der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Um vulnerable Gruppen besonders zu schützen, hatten sich die Länder letzte Woche auf eine Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten verständigt. Pflegeratspräsidentin Christine Vogler erklärte dazu: ?Wer zum Einfallstor für Corona im Pflegeheim wird, kann dort einfach nicht arbeiten.? Sie hält es für denkbar, Ungeimpften zu kündigen.
Doch der Ruf nach einer generellen Impfpflicht wird lauter. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagt, er hoffe, dass es am Ende ohne allgemeine Impfpflicht gehe. ?Wenn nicht, bin ich allerdings auch bereit, diesen Schritt zu gehen.?
Und Florian Streibl, Fraktionschef der Freien Wähler im bayerischen Landtag, fordert eine neue, breit angelegte Debatte über die Impfpflicht. Doch es gibt durchaus kritische Stimmen. ?Die Impfpflicht ist nicht die Debatte, die wir jetzt brauchen?, gibt Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlands, zu bedenken. Man habe noch nicht genug getan, ?um wirklich zu überzeugen, dass die Impfung der richtige Weg ist?. Vor allem seien ?ganze Bevölkerungsschichten in prekären Lebenssituationen? bislang nicht erreicht worden.
Risiken nach COVID-19-Impfungen
Europaweit gehen Diskussionen über Impfrisiken weiter. Insbesondere geht es um das erhöhte Myokarditis-Risiko bei männlichen Jugendlichen und jungen Männern. Wie die FR berichtet, komme mRNA-1273 von Moderna in Island gar nicht mehr zum Einsatz. In Schweden und Finnland soll das Vakzin nicht mehr an unter 30-jährige Männer verimpft werden. Norwegen und Dänemark unterbinden eine Verimpfung an unter 18-jährige männliche Jugendliche. Gesundheitsbehörden aus Großbritannien, Hongkong und Norwegen denken auch darüber nach, Biontech/Pfizer bei Kindern und Jugendlichen einzuschränken ? auf 1 Dosis.
In Deutschland gibt es aktuell keine weiteren Überlegungen, den Einsatz von mRNA-Vakzinen einzuschränken. Aktuell empfiehlt die STIKO, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer zu impfen.
Bis zum 30. September haben Ärzte bundesweit 107.888.714 Impfungen durchgeführt, davon:
82.341.579 mit Comirnaty® (BioNtech/Pfizer)
9.668.138 mit Spikevax®(Moderna)
12.692.700 mit Vaxzevria® (AstraZeneca)
3.186.297 mit dem COVID-19 Vaccine Janssen®
Welche Rolle spielen andere Coronaviren beim Schutz vor SARC-CoV-2?
Weltweit zirkulieren seit Jahren etliche Coronaviren. Manche von ihnen lösen nur banale Erkältungen aus. Als Frage steht im Raum, ob eine gewisse ?Kreuzimmunität? vor Infektionen mit SARS-CoV-2 schützen könnte. In Nature berichten Forscher jetzt von neuen Befunden.
Personen mit potenzieller Exposition gegenüber SARS-CoV-2 entwickeln nicht unbedingt eine PCR- oder Antikörper-Positivität, was darauf hindeutet, dass einige die subklinische Infektion vor der Serokonversion überwinden können. T-Zellen können zur schnellen Beseitigung von SARS-CoV-2 und anderen Coronavirus-Infektionen beitragen. Daraus leiten Wissenschaftler die Hypothese ab, es gebe eine T-Zell-Gedächtnisreaktionen mit Kreuzschutzpotenzial gegen SARS-CoV-2.
Die Autoren haben Blutproben von Mitarbeitern im Gesundheitswesen untersucht. Alle Personen wurden regelmäßig per PCR getestet, ohne positives Ergebnis. Sie hatten höhere Titer multispezifischer Gedächtnis-T-Zellen als eine nicht exponierte Kohorte vor der Pandemie. Aus immunologischen Markern folgern die Autoren, dass es bei den Health Professionals zu einer abgebrochenen Infektion mit SARS-CoV-2 gekommen sei. Und Analysen der RNA-Polymerasen lassen vermuten, dass die Personen Kontakt zu menschlichen saisonalen Coronaviren (HCoV) hatten.
Die genaue Bedeutung von Coronaviren bleibt dennoch unklar. Experten rätseln beispielsweise, warum in Afrika die Zahl an COVID-19-Patienten so niedrig ist ? bei regional hoher Durchseuchung. Aktuell werden 3 Hypothesen diskutiert:
In Afrika zirkulieren etliche Coronaviren. Sie haben zu einer Kreuzreaktivität gegen SARS-CoV-2 geführt.
Afrikas Bevölkerung ist jung. Viele Menschen haben sich, teils unbemerkt, mit SARS-CoV-2 infiziert. Sie sind keine vulnerable Gruppe und es kam nur selten zu symptomatischem COVID-19.
Aufgrund fehlender Meldedaten ist die Zahl an COVID-19-Patienten und -Toten bedeutend höher als angenommen.
COVID-19-Risiken: Gute Immunsupressiva, schlechte Immunsuppressiva
Noch ein Blick auf potenzielle Risikofaktoren für COVID-19. Eine große, US-weite Studie hat ergeben, dass Patienten unter einer Immunsuppression insgesamt kein höheres Risiko haben, an COVID-19 zu sterben oder invasiv beatmet zu werden, als nicht-immunsupprimierte COVID-19-Patienten.
Die Forscher analysierten elektronische Krankenakten von Erwachsenen, die von Januar 2020 bis Juni 2021 mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Sie erfassten 222.575 Patienten mit Immunsuppression. Alle 303 Medikamente ließen sich 17 Klassen zuordnen. In keinem Fall gab es Assoziationen mit einem höheren Risiko, invasiv beatmet zu werden.
Doch es gab eine Besonderheit. Rituximab, ein monoklonaler Antikörper, der auf B-Zellen abzielt, war mit einem deutlich erhöhten Sterberisiko im Vergleich zu ähnlichen hospitalisierten COVID-19-Patienten verbunden. Rituximab wird bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder einer Autoimmunerkrankung eingesetzt, die auf andere Behandlungen nicht angesprochen haben.
Die Subgruppe umfasste 153 Krebspatienten, die Rituximab erhielten, und 100 Patienten, die Rituximab wegen einer rheumatologischen Erkrankung einnahmen. Nach Berücksichtigung von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und anderen Faktoren war das Sterberisiko für Krebspatienten, die Rituximab einnahmen, mehr als doppelt so hoch, und das Risiko für Patienten mit einer rheumatologischen Erkrankung war um fast 3 Viertel höher als bei vergleichbaren Studienteilnehmern.
Die Analyse brachte eine relativ neue Klasse von Immunsuppressiva, die JAK-Inhibitoren zur Behandlung von Arthritis, entzündlichen Darmerkrankungen und anderen entzündlichen Erkrankungen, mit einem deutlich geringeren Risiko (58%) für einen COVID-19-bedingten Tod im Krankenhaus in Verbindung. JAK-Inhibitoren wie Baricitinib werden seit kurzem zur Behandlung schwerer COVID-19 eingesetzt
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Unbekannte Moderatorin: Paare machen noch viel mehr, zum Beispiel ineinanderstecken stecken und Körperflüssigkeiten austauschen. Ungeheuerlich, was?
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Corona-Krieger. Verschwörungsmythen und die Neuen Rechten.
Kommt hier, wenn ich fertig bin eine Rezension. Vielleicht mag ja jemand, wie seinerzeit Saltofthearth/Lemmy Caution es bei dem Cluster-Band von Hartmann und Geppert tat es korezensieren?
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Für Dimitroff war der Faschismus die unmittelbar terroristische Herrschaft der reaktionärsten und am meisten chauvinistischen Kräfte des Finanzkapitals, womit er zwar Recht hatte, aber eine sehr allgemeine Schablone lieferte, für Gramsci war entscheidend, dass die Bourgeoisie die Macht behalten, die kulturelle Hegemonie aber verloren hatte. Durch Herausbildung einer proletarischen Gegenkultur einerseits und die weitgehende Auflösung der traditionellen bürgerlichen Kultur durch die künstlerischen Avantgarden andererseits sowie die Infragestellung bürgerlicher Herrschaft durch eine freie Presse erschien die Kapitalherrschaft nicht mehr legitimierbar, weswegen eine die Ästhetik eines Teils der künstlerischen Avantgarden einbindende radikal-reaktionäre Massenbewegung die bürgerliche Demokratie wegfegte und durch eine Diktatur, die nicht nur repressiv herrschte, sondern frenetische Massenzustimmung verlangte und auch hatte ersetzte. Diese sehr richtige Beschreibung traf vor allem auf spezifisch italienische Verhältnisse zu.
Trotzki analysierte den Faschismus als modernere Form des Bonapartismus.
Später verbanden Bauer und Thalheimer die Ansätze Marxens, Trotzkis und Dimitroffs und beschrieben den Faschismus insgesamt, also italienischen Faschismus, Nationalsozialismus, Austrofaschismus und Franquismus als Post-Bonapartismus.
Nicos Poulantzas schließlich war es, der unter Einbeziehung Gramscis und der Erfahrung der Obristen-Diktatur in Griechenland den Faschismus als bürgerlichen Ausnahmestaat begriff: Der bürgerliche Staat hat mehrere besondere autoritäre Herrschaftsformen für den besonderen Krisenfall zur Verfügung: Bonapartismus, Faschismus und Militärdiktatur.
Der Kollege (Kollege in dem Sinne, dass wir beide promovierte Hiostoriker sind) Artur Aschmoneit nun scheint davon auszugehen, dass die aktuelle weltweite Impfkampagne eine neue Form von autoritärem Staatswesen begründet, den Vakzinismus.
https://www.corodok.de/vakzinismus-gesellschaftsmodell-beliebigkeit/
So sehr ich selber den kapitalismusforcierenden Charakter der Covid-Politik kritisiere - an der Art und Weise der Sperrmaßnahmen wurde sehr deutlich, wer die herrschende Klasse ist, kleine und mittlere Unternehmen wurden in den Ruin getrieben, die Weltmarktfabriken aber nicht angetastet, im Windschatten der Krise werden Ausbau des Überwachungsstaats, Digitalisierung, Wegrationalisierung unrentabler Jobs, Bargeldabschaffung usw. dermaßen forciert, wie es ohne die Krise nicht möglich gewesen wäre - so zweifelhaft finde ich es doch, dass die Krise insgesamt heraufbeschworen oder herbeigeführt wurde, um diese Prozesse, die in der Kapitallogik liegen und aus historischer Notwendigkeit ohnehin, aber langsamer und später gekommen wären in Gang zu bringen. Das ist dann schon Verschwörungsmythologie. Dennoch finde ich die Gedanken Aschmoneits sehr lesenswert; mitdiskutieren lässt sich dort aber nicht.
Sehr umfänglich legt er dar, in welchem Umfang bei dem ganzen Diskussionsthema mißbräuchliche Faschismusvergleiche von mehreren Seiten gebraucht werden, nur um zu erleben, dass seine Kommentarkurve sich gerade diese Spielwiese nicht nehmen lassen will. Seine Mitdiskutanten sind nicht wie er vom Marxismus inspirierte Leute, sondern überwiegend Alubommel und Vollhörner.
Hier fühle ich mich an Statler und Waldorf erinnert, jene wirtschaftsliberalen Ökonomen, die einst ein Blog betrieben, auf dem sie anspruchsvolle politische Diskussionen führen wollten, als Diskutanten aber überwiegend Stammtisch-Neoliberale unterster Schublade vorfanden und Leute, die heute bei AfD oder Pegida wären. Entsprechend unerfreulich verliefen die Diskussionen.
Die ich rief, die Geister....
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